Zahlt das Jobcenter die Miete, wenn das Haus im Besitz der Eltern des Empfängers ist?


23.03.2025, 15:57

Die Tochter empfängt seit 2021 Bürgergeld und hat einen Wohnberechtigungsschein (WBS) ...

4 Antworten

Die Mutter muss einen Mietvertrag mit der Tochter schließen und die Mieteinnahmen versteuern.


Inkognito-Nutzer   23.03.2025, 17:18

Vielen Dank.

Es spielt keine Rolle, wer der Vermieter ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Inkognito-Nutzer   23.03.2025, 17:16

Danke. Ich nahm das nur an, weil für unter 25-Jährige, welche im Elternhaus leben, kein Bürgergeld gezahlt wird. Macht auch Sinn, dass es keine Rolle spielt.

Zumal die Tochter nun sowieso über 25 ist, also theoretisch auch wieder in derselben Wohnung mit ihrer Mutter leben könnte, was aber nicht mehr nötig ist, da ja eine separate Wohnung frei steht.

Inkognito-Nutzer   24.03.2025, 19:12
@DasOrakel

Zumindest wird es einem (viel) schwerer gemacht. Unmöglich ist es nicht, aber mit eigenem Haushalt wesentlich einfacher.

DasOrakel  25.03.2025, 05:36
@Inkognito-Beitragsersteller

Anspruch auf Bürgergeld kann man von Gesetzes wegen ab 15 haben.

Die sog. U25er-Regelung, welche Du meinst, besagt lediglich, daß junge Menschen unter 25 auf Bürgergeld bezogen möglichst noch zu Hause leben sollen und grundsätzlich nur den Regelbedarf der Stufe 3 bekommen.

Das sollte machbar sein, wenn Miete und Nebenkosten nicht überzogen hoch sind. Es braucht aber einen ganz normalen Mietvertrag.

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob es nicht erst einmal eine Anfrage sein muss, wo das Mietangebot beschrieben wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Inkognito-Nutzer   23.03.2025, 17:21

Danke sehr.

Die Mutter sollte der Tochter einen ordentlichen mietvertrag zu den Bedingungen das örtlichen Jobcenters anbieten. Dann wäre bei Genehmigung durch das Jobcenter eine Übernahme möglich.

Ich würde allerdings der Tochter ohne vorherige Therapie keine Wohnung anbieten.


Inkognito-Nutzer   23.03.2025, 17:18

Ich danke!