Zahlt das Jobcenter die Miete, wenn das Haus im Besitz der Eltern des Empfängers ist?
Hallo an alle,
folgender Fall: Die Tochter (25) einer Hausbesitzerin (60) ist obdachlos.
Es gab eine Menge Streit und einige Eskapaden, die dazu führten, dass die Tochter mit 21 aus dem Elternhaus verbannt wurde.
Nun, 4 Jahre später, hat sich das Verhältnis der Tochter zur Mutter wieder erwärmt.
Aufgrund von Knappheit im Wohnungsmarkt und persönlichen Problemen (Drogensucht) ist die Tochter offiziell noch immer obdachlos, wenngleich sie sich bei Freunden und Bekannten aufhalten konnte und somit ein mehr oder minder menschenwürdiges Dasein mit Hygiene, frischer Kleidung etc. pflegt.
In der Zwischenzeit ist eine Wohnung im Haus der Hausbesitzerin / Mutter frei geworden, welche die Tochter nun beziehen möchte.
Kann in diesem Fall das Jobcenter für die Miete aufkommen und wenn ja unter welchen Bedingungen?
Liebe Grüße!
Die Tochter empfängt seit 2021 Bürgergeld und hat einen Wohnberechtigungsschein (WBS) ...
4 Antworten
Die Mutter muss einen Mietvertrag mit der Tochter schließen und die Mieteinnahmen versteuern.
Vielen Dank.
Es spielt keine Rolle, wer der Vermieter ist.
weil für unter 25-Jährige, welche im Elternhaus leben, kein Bürgergeld gezahlt wird.
Das glaube viele, ist aber falsch.
Zumindest wird es einem (viel) schwerer gemacht. Unmöglich ist es nicht, aber mit eigenem Haushalt wesentlich einfacher.
Anspruch auf Bürgergeld kann man von Gesetzes wegen ab 15 haben.
Die sog. U25er-Regelung, welche Du meinst, besagt lediglich, daß junge Menschen unter 25 auf Bürgergeld bezogen möglichst noch zu Hause leben sollen und grundsätzlich nur den Regelbedarf der Stufe 3 bekommen.
Das sollte machbar sein, wenn Miete und Nebenkosten nicht überzogen hoch sind. Es braucht aber einen ganz normalen Mietvertrag.
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob es nicht erst einmal eine Anfrage sein muss, wo das Mietangebot beschrieben wird.
Danke sehr.
Die Mutter sollte der Tochter einen ordentlichen mietvertrag zu den Bedingungen das örtlichen Jobcenters anbieten. Dann wäre bei Genehmigung durch das Jobcenter eine Übernahme möglich.
Ich würde allerdings der Tochter ohne vorherige Therapie keine Wohnung anbieten.
Ich danke!
Danke. Ich nahm das nur an, weil für unter 25-Jährige, welche im Elternhaus leben, kein Bürgergeld gezahlt wird. Macht auch Sinn, dass es keine Rolle spielt.
Zumal die Tochter nun sowieso über 25 ist, also theoretisch auch wieder in derselben Wohnung mit ihrer Mutter leben könnte, was aber nicht mehr nötig ist, da ja eine separate Wohnung frei steht.