Wohnungskündigung ohne Unterschrift?

5 Antworten

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Mietvertragskündigung sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.

Sowohl Vermieter als auch Mieter sind bei der Mietvertragskündigung laut § 126 BGB an die Schriftform gebunden. Das bedeutet zunächst, dass der Kündigungswunsch unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen schriftlich formuliert wird. Ein Anruf beim Vermieter genügt also nicht.

Darüber hinaus müssen aber schriftliche Kündigungen von Mietverträgen auch immer die eigenhändige Unterschrift aufweisen.

Fachanwalt.de-Tipp:

Seit dem 1.10.2016 dürfen Verträge, die nach dem 1.10.2016 online geschlossen wurden, auch via E-Mail, Fax oder SMS gekündigt werden, auch wenn im Vertrag ausdrücklich die Schriftform gefordert wird. Allerdings gilt diese neue Regelung NICHT für Mietverträge. Das neue Kündigungsrecht hat für diese keine Gültigkeit!

Weitere Informationen zum Thema findest du hier:

https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/kuendigung-mietvertrag-schriftform

Du schreibst:

obwohl ich in der Kündigung extra meien handynummer angegeben habe falls was ist.

Ein Rechtsanspruch lässt sich daraus sicher nicht ableiten.

Wann hat der Vermieter deine Kündigung erhalten?

Für eine wirksame Kündigung ist das Einhalten der Kündigungsfrist maßgeblich.

Das eine Mietvertragskündigung erst wirksam wird, nachdem der Vermieter die Kündigung nach möglichen Fehlern des Mieters durchsucht hat, sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Nach dem Verursacher-Prinzip haftet der Mieter auch für Fahrlässigkeit.

Welche Folgen hätte es für dich, wenn du die Wohnung einen Monat länger mieten musst?

Hast du bereits eine neue Wohnung und müsstest ggf. eine Doppelmiete zahlen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

gamey 
Fragesteller
 04.02.2021, 20:55

Wow vielen Dank für die ausführliche Antwort erstmal. ich hab dem Vermieter( der Wiva West die Kündigung m 2.2.21 in den Briefkasten persönlich geschmissen. nach dem ich am Montag extrta noch mit einem Mitarbeiter gesprochen habe der mir dazu riet. Die Folgen sind das ich 3 Monate parallel alte und neue Miete Zahlen müsste. das wäre zuviel und ich würde am samstag nicht den neuen Vertrag unterschreiebn (2 doppelmieten wären gerade noch ok)

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gamey 
Fragesteller
 04.02.2021, 20:57

*sry für die Rechtschreibfehler bin noch etwas aufgewühlt

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gamey 
Fragesteller
 04.02.2021, 21:39

Eine fristverlängerung durch fehlerhafte Form gibt es nicht? wäre ja an sich sinnvoll

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heurekaforyou  05.02.2021, 00:46
@gamey

Wenn der Vermieter nur eine unterschriebene Kündigung akzeptiert, muss du erneut kündigen.

Welchen Sinn hätte eine Fristverlängerung?

Wenn du dir nicht sicher bist, welche Frist eingehalten werden muss, bist du mit folgender Formulierung auf der sicheren Seite:

"Hiermit kündige ich zum [Datum], ersatzweise zum nächst möglichen Zeitpunkt."

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Kündigen Sie form- und fristgerecht zum 31.05.2021 und geben Sie diesmal nicht die Kündigung auf den "letzten Drücker" ab.

Vermieter schätzen es, wenn sie sich rechtzeitig um neue Mieter kümmern können.


gamey 
Fragesteller
 04.02.2021, 20:02

das problem ist nur das die neue Wohnungsvermiezterin ebenfalls schnell einen Mieter gesucht hat ich hatte also garnicht mehr als 1 Monat zeit. und da zahle ich auch schon 2 mieten doppelt.

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Du hast die Kündigung verpeilt. Aber du könntest dem Vermieter eine einvernehmliche Vertragsauflösung anbieten. Vielleicht klappt es, wenn du ihm eine halbe Miete anbietest?

Wenn dein Vermieter nicht kulant ist hast Du schlicht Pech und mußt Bis 31.5. den Vertrag einhalten.


gamey 
Fragesteller
 04.02.2021, 20:16

ich werde alle rhetorischen Mittel einsetzen , sonst kann ich die neue Wohnung vergessen

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