Nein, kannst du nicht, du darfst sie spenden, dann aber auch nur in bestimmten Fällen.
Voraussetzungen für eine Lebendnierenspende
Bei einer Lebendorganspende wird ein gesunder Mensch behandelt oder operiert – das bringt besondere ethische Herausforderungen mit sich. Damit ein Mensch zu Lebzeiten ein Organ oder Gewebe spenden kann, müssen daher bestimmte Anforderungen erfüllt sein. In Deutschland sind diese Voraussetzungen für eine Lebendspende im Transplantationsgesetz geregelt:
Der Mensch, der spenden möchte, muss volljährig und einwilligungsfähig sein.
Es muss eine umfassende Aufklärung über die Lebendspende erfolgen.
Der Mensch, der spenden möchte, muss in die Spende einwilligen.
Vorab ist eine ärztliche Untersuchung nötig, um abzuklären, dass derjenige aus medizinischer Sicht als Spender geeignet ist. Der mögliche Spender darf über das Operationsrisiko hinaus nicht zusätzlich gefährdet werden.
Eine Lebendspendenkommission aus ärztlichem, psychologischem und juristischem Personal begutachtet jeden Antrag für eine Lebendorganspende. Die Kommission untersucht, ob eine Spende freiwillig ist und zum Beispiel kein Druck auf die Person ausgeübt wird. Auch finanzielle Anreize für eine Spende sind auszuschließen.
Es muss geprüft werden, dass kein geeignetes Organ einer verstorbenen Person zur Verfügung steht. Dafür muss die Patientin oder der Patient auf der Warteliste für das entsprechende Organ stehen.