Wohnung zu spät anmelden?

4 Antworten

Wahrscheinlich hast du dir nicht innerhalb von 14 Tagen ab Einzug einen Termin gehgolt. Im Dezember 2019 gab es ja noch keine Corona Einschraenkungen. Somit wirst du wohl mit einem (wahrscheinlich eher geringen) Bussgeld rechnen muessen.

Fuer den Rundfunkbeitrag ist die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nicht massgebend. Entscheidend ist der tatsaechliche Einzug. Auch wenn du ein Jahr lang zwischen deiner alten und der neuen Wohnung gependelt waerst, waere der Rundfunkbeitrag fuer die neue Wohnung fuer das Jahr zu zahlen. Nur wenn du bereits in einer anderen Wohnung selbst Beitragszahler bist und fuer diese in dem betreffenden Zeitraum die Rundfunkabgabe gezahlt hast, kannst du dich fuer die Zweitwohnung befreien lassen. Das geht jedoch nicht, wenn an deinem anderen Wohnsitz jemand anders Beitragszahler ist (z.B. deine Eltern, ein Mitbewohner u.s.w.).

Bei einer über ein Jahr rückwirkenden Anmeldung eines Wohnsitzes kannst du dir schonmal Geld fürs Bußgeld beiseite legen.

Terminvergabe und Corona hin oder her. Ein ganzes Jahr zu spät den Wohnsitz anmelden ist schon ganz schön heftig. In der Zeit hätte man sicher irgendwo eine Möglichkeit zur Ummeldung gefunden.

Ich lass mich aber auch gerne eines Besseren belehren, sollte Berlin da gnädig sein.

Banane.

Den Rundfunkbeitrag zahlst du auch rückwirkend. Maßgeblich ist da immer das Einzugsdatum. Dieses kannst du dir nicht ausdenken. Bei der Anmeldung musst du eine Bescheinigung deines Vermieters vorlegen, in dem er dir den Einzug zusammen mit dem Einzugsdatum bescheinigt.

Eine Gefälligkeitsbescheinigung mit vorsätzlichem falschem Einzugsdatum kann den Vermieter ein Bußgeld von bis 50.000 EUR kosten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast doch die Wohnungsgeberstätigung.

Da steht das tatsächliche Einzugsdatum drin.

Schummeln ist also nicht.

GEZ zahlst Du erst ab dem Monat wo Du gemeldet bist.


PissedOfGengar  13.01.2021, 14:14

Der Rundfunkbeitrag wird ab dem Einzugsdatum fällig.

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anitari  13.01.2021, 14:17
@PissedOfGengar

Richtig. Ab Dezember 2019, nicht für das ganze Jahr wie die/der FS schreibt.

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