Wohnung zu spät anmelden?
Ich wohne seit Dezember 2019 in Berlin. Dank der langen Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt und wegen Corona, kam ich immernoch nicht dazu die Wohnung anzumelden. Wenn ich die Wohnung jetzt demnächst anmelde (und hoffentlich kein Bußgeld zahlen muss), müsste ich ja die GEZ für das ganze Jahr nachzahlen. Kann ich die Wohnung stattdessen ab sofort anmelden? Ich kann ja zum Beispiel die ganze Zeit gependelt sein.
Danke im Voraus <3
4 Antworten
Wahrscheinlich hast du dir nicht innerhalb von 14 Tagen ab Einzug einen Termin gehgolt. Im Dezember 2019 gab es ja noch keine Corona Einschraenkungen. Somit wirst du wohl mit einem (wahrscheinlich eher geringen) Bussgeld rechnen muessen.
Fuer den Rundfunkbeitrag ist die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nicht massgebend. Entscheidend ist der tatsaechliche Einzug. Auch wenn du ein Jahr lang zwischen deiner alten und der neuen Wohnung gependelt waerst, waere der Rundfunkbeitrag fuer die neue Wohnung fuer das Jahr zu zahlen. Nur wenn du bereits in einer anderen Wohnung selbst Beitragszahler bist und fuer diese in dem betreffenden Zeitraum die Rundfunkabgabe gezahlt hast, kannst du dich fuer die Zweitwohnung befreien lassen. Das geht jedoch nicht, wenn an deinem anderen Wohnsitz jemand anders Beitragszahler ist (z.B. deine Eltern, ein Mitbewohner u.s.w.).
Terminvergabe und Corona hin oder her. Ein ganzes Jahr zu spät den Wohnsitz anmelden ist schon ganz schön heftig. In der Zeit hätte man sicher irgendwo eine Möglichkeit zur Ummeldung gefunden.
Ich lass mich aber auch gerne eines Besseren belehren, sollte Berlin da gnädig sein.
Banane.
Den Rundfunkbeitrag zahlst du auch rückwirkend. Maßgeblich ist da immer das Einzugsdatum. Dieses kannst du dir nicht ausdenken. Bei der Anmeldung musst du eine Bescheinigung deines Vermieters vorlegen, in dem er dir den Einzug zusammen mit dem Einzugsdatum bescheinigt.
Eine Gefälligkeitsbescheinigung mit vorsätzlichem falschem Einzugsdatum kann den Vermieter ein Bußgeld von bis 50.000 EUR kosten.
Du hast doch die Wohnungsgeberstätigung.
Da steht das tatsächliche Einzugsdatum drin.
Schummeln ist also nicht.
GEZ zahlst Du erst ab dem Monat wo Du gemeldet bist.
Richtig. Ab Dezember 2019, nicht für das ganze Jahr wie die/der FS schreibt.
Melden Sie sich an und gut ist!
Der Rundfunkbeitrag wird ab dem Einzugsdatum fällig.