Wohnung möbliert für Nachmieter zurücklassen?
Hallo Leute,
ich habe vor, aus meiner Wohnung auszuziehen, in der ich ein Jahr lang gewohnt habe. Es ist eher ein 1-Zimmer Apartment und wird bzw. wurde meistens an Studenten vermietet. Die Wohnung ist jetzt voll möbliert mit neuen Möbeln. Da ich die Möbel aber nicht mitnehmen möchte, frage ich mich, ob ich die auch in der Wohnung lassen kann, für den Nachmieter. Also sowas wie Bett, Sofa, Schreibtisch, Tisch und Stühle usw. Oder muss das mein Vermieter entscheiden? Natürlich würde ich das vorher mit ihm besprechen, aber ich weiß noch nicht genau wann ich ausziehe, deswegen wollte ich ihn das noch nicht fragen. Muss der Vermieter dann die Miete für die Wohnung erhöhen wenn der Nachmieter die möblierte Wohnung beziehen würde oder wie ist das?
Danke für eure Antworten :-)
3 Antworten
Der Vermieter und der Nachmieter müssen beide damit einverstanden sein ;) Im Zweifel wenns noch keinen Nachmieter gibt, dann halt der Vermieter. Erhöhen muss der Vermieter die Miete aber dann nicht, aber du würdest sie ihm dann sozusagen schenken
Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, dass Du die Möbel in der Wohnung lässt und der Vermieter zu einem akzeptablem Preis diese übernimmt, ist das natürlich eine Verhandlungssache zwischen Dir und dem Vermieter;
der Vermieter kann dann die Wohnung als möbliert bzw. teilmöbliert weitervermieten und einen entsprechenden Möblierungszuschlag dem Nachmieter berechnen;
dazu gibt es verschiedene Berechnungsmodelle, das soll aber nicht Deine Sorge sein;
Sofern Sie den Mieter kennenlernen, können Sie ihm Ihre Möbel zum kauf anboten; nehmen muß der die nicht - gleiches gilt auch gegenüber dem Vermieter.
Nimmt niemand die Möbel, dann sind Sie verpflichtet, die Wohnung vertragsgemäß geräumt heraus zu geben.