Vermieter gewerblich tätig?

2 Antworten

Diese Frage stellst Du jetzt mindestens schon zum dritten Mal und ich frage mich

  1. was geht Dich das an, ob Dein Vermieter privat oder gewerblich ist?
  2. was soll eigentlich der Unterschied zwischen einem privaten und einem gewerblichen Vermieter für eine Bedeutung haben?

Wenn ein privater Vermieter eine Hausverwaltung einschaltet, die für ihn die Mietangelegenheiten regelt, bleibt er trotzdem ein privater Vermieter.

Zu dem zweiten Satz:

Wenn er die Airbnb-Wohnungen über eine Firma vermieten lässt, dann geht natürlich der Airbnb-Kunde davon aus, dass er es mit einer Firma zu tun hat, an die ggf. andere Anforderungen gestellt werden, wie an eine Privatperson. Was das aber im Einzelfall, also in Detailfragen bedeutet, kommt das immer auf den jeweiligen Fall an.

Wenn es Dir noch um den Widerruf eines Mietvertrags geht, den der Vermieter mit Dir ohne diesen Airbnb-Vermittler abgeschlossen hat, ist er privat, denn das hat mit den Airbnb-Vermietungen nichts zu tun.

Ich kann doch auch einen Würtschlstand und damit ein Gewerbe betreiben, aber privat Wohnungen vermieten. Da wird nichts verwurschtelt.

Der Widerruf eines Mietvertrags ist im Bereich Fernabsatz innerhalb von zwei Wochen möglich. Seine Airbnb-Mieter hätten also das recht, wenn die Verträge online geschlossen werden, aber es gelten hier vor allem die Arbnb-Geschäftsbedingungen.

Der Widerruf eines Mietvertrags, den man mit einem privaten Vermieter geschlossen hat, geht dann, wenn der private Vermieter dazu in die Wohnung des Mieters gekommen ist (Haustürgeschäft!). Er geht nicht, wenn er durch Online Übermittlung des Vertrags zur Unterzeichnung und Rücksendung auf gleichem Weg geschlossen wurde.


Botaro  21.01.2025, 21:44

Das nicht eine Frage das war eine Feststellung

Botaro  21.01.2025, 21:35

Airbnb vermittelt für toristische Zwecke un das ist ein Gewerbe. Jeder Rechtsanwalt und jeder Holzfäller betreiben ein Gewerbe und das muss oder sollte als solches gemeldet werden.

bwhoch2  21.01.2025, 23:05
@Botaro

Es gibt 1. viele angestellte Rechtsanwälte und 2. andere, die selbständig eine Kanzlei führen. Diese fallen dann aber unter die Kategorie "freiberuflich" und nicht unter "gewerblich". Ca. 99 % der Holzfäller arbeiten als Angestellte und Landwirte, also sind nicht gewerblich tätig.

Dieser sogenannte Anwalt für Mietrecht hat übersehen, dass airbnb Kunden Buchungen mit Beherbergungverträgen tätigen, die nicht von den Mietgesetzen erfasst werden. airbnb ist ein gewerblicher Vermittler von Wohnungen oder Zimmern und die Hausverwaltung ist nur eine Bevollmächtigte des Eigentümers.

Der Eigentümer muss sich nicht ein Gewerbe zurechnen lassen, er könnte aber trotzdem ein Gewerbetreibender sein.