Kann ich als Hauptmieter vom Untermieter Mietaufschlag in möblierter Wohnung mit unmöbliertem Zimmer verlangen?
Hallo,
Ich wohne in einer WG, in der alle Hauptmieter sind. Ich habe ein Zimmer, was ich untervermieten möchte. Das Zimmer ist unmöbliert, die Wohnung aber möbliert (Küche mit Couch, Tisch, Stühlen, Bad mit Kühlschrank, Schränken und Waschmaschine etc.).
Kann ich einen Mietaufschlag für die Vermietung des Zimmers/ Wohnung verlangen, wenn das Zimmer unmöbliert und die Wohnung möbliert ist?
Und wenn ja wie viel? Bei einer Kaltmiete von 220 Euro, Nebenkosten 75 Euro und Kosten für Wlan und Rundfunk 15 Euro.
LG und danke schon mal!
Das Zimmer soll befristet vermietet werden (wahrscheinlich. 3 Monate).
1 Antwort
Du kannst für die Vermietung jeden Preis verlangen, der am Markt dafür zu erzielen ist. Ich würde Dir aber dringend raten, das Zimmer "überwiegend" zu möblieren. Stell ein Bett mit Lattenrost und Matratze rein und einen Kleiderschrank. Vielleicht noch einen Tisch und einen Stuhl.
Der riesige Vorteil: Du hast eine stark verkürzte Kündigungszeit von 2 bis max. 6 Wochen, wenn mit dem Untermieter was nicht passt. Allerdings nur, wenn Du selbst auch in der Wohnung wohnst oder wenn die anderen Hauptmieter, die in der Wohnung wohnen auch im Mietvertrag erscheinen.
Ein einzelner Mieter der Mieterpartei in Personenmehrheit darf ohne die anderen Mieter nicht untervermieten. In diesem Fall müsste eine Vermieterpartei als Vermieter auftreten und die Genehmigung des Wohnungsvermieters einholen.