Wo Religiöse Konfession ändern?
Hallo Zusammen,
eine Bekannte von mir ist vor 10 Jahren aus dem Ausland gekommen und hat versehentlch angegeben dass sie evangelisch ist.
Tatsächlich ist sie jedoch russisch Orthodox und dachte bis jetzt immer, dass es evagelisch sei.
Die Frage ist jetzt folgende........
Wo genau muss sie das jetzt ändern?
Beim Finanzamt?
Beim Standesamt?
Kann sie rückwirkend auch ihre Kirchensteuer zurückverlangen wenn sie beweisen kann dass sie bis zu dem zeitpunkt Orthodox war?
5 Antworten
Wo genau muss sie das jetzt ändern?
Das ist regional unterschiedlich. Entweder beim örtlichen Standesamt oder beim Amtsgericht. es kann auch sein, dass für die Bearbeitung der Austrittserklärung, und nur so kommt sie da aus der Sache raus, eine Bearbeitungsgebühr fällig wird - auch das ist regional unterschiedlich. Entsprechende Infos kann man auch bei der Information im Rathaus erfragen.
Kann sie rückwirkend auch ihre Kirchensteuer zurückverlangen wenn sie beweisen kann dass sie bis zu dem zeitpunkt Orthodox war?
Eher nicht. Bis zum Abschluss des betreffenden Steuerjahres wird es sogar so sein, dass noch monatliche Kirchensteuerabzüge fällig sind, auch wenn der Austritt bereits im laufenden Steuerjahr erklärt worden ist.
Vermutlich ist das Standesamt zuständig. Da würde ich es jedenfalls versuchen.
Deine Bekannte sollte betonen, dass sie nicht aus der evangelischen Kirche austreten möchte und auch nicht kann, da sie niemals deren Mitglied war. Um das zu untermauern, wäre es hilfreich, einen russisch-orthodoxen Taufschein mitzubringen (eventuell mit Übersetzung). Wenn sie den nicht hat, könnte sie ihn beim Büro derjenigen Kirche anfordern, in der sie getauft wurde.
Ob eine Berichtigung der Standesamtsdaten zur Folge hat, dass sie rückwirkend Kirchensteuer erstattet bekommt (und wenn ja, wie viele Jahre rückwirkend), weiß ich nicht.
Ob eine Berichtigung der Standesamtsdaten zur Folge hat, dass sie rückwirkend Kirchensteuer erstattet bekommt (und wenn ja, wie viele Jahre rückwirkend), weiß ich nicht.
Sehr unwahrscheinlich. Sorry, wenn es hart klingt, aber es war ja ihr eigener Fehler, sich als evangelisch einzutragen. Das Finanzamt hat nur entsprechend ihren eigenen Angaben gehandelt.
Also ich würde das beim Bürgeramt erfragen. Und auch, warum die falsche Angabe niemandem (bei der Evangelischen Kirche etwa) aufgefallen ist.
standesamt
geld zurück gibts wohl kaum
standesamt
Nicht unbedingt. Bei mir war es das Amtsgericht.
geld zurück gibts wohl kaum
Das ist sehr wahrscheinlich zutreffend.
Zuständig ist hier das Standesamt.....
Doch, ganz genau darum ging es. Um genau zu sein aus einem Kirchenaustritt, was auch eine Konfessionsänderung ist.
Ein Amtsgericht, dass sich mit einem Kirchenaustritt beschäftigt? Warum das denn? Ich bin dafür damals auf Standesamt, war ne Sache von fünf Minuten und 25€
Die Zuständigkeiten für den Kirchenaustritt sind je nach Bundesland unterschiedlich. In manchen Ländern ist das Standesamt zuständig, in manchen das Amtsgericht. Aber hier geht es gar nicht um einen Kirchenaustritt.
Wie in meiner Antwort schon steht, ist das regional unterschiedlich, auch was die Höhe einer eventuellen Bearbeitungsgebühr angeht.
Warum sollte es bei der ev. Kirche auffallen? Es gibt ja keinen Abgleich mit den Taufregistern ausländischer Kirchen. Was ich mich frage: Wieso ist es ihr selbst nicht aufgefallen?