Das Problem ist, dass die Tatsache, dass du fragen musst, sowieso alles zu Nichte macht.....
Ab 14 ist man strafmündig und somit für seine Taten selbst verantwortlich, also ja....
Du kannst anzeigen, wen auch immer du willst....
Nein, eine Strafanzeige kann, im Gegensatz zu einem Strafantrag, nicht zurückgezogen werden....
Natürlich wird das erkannt, vor allem wird er das Ding wohl kaum verteidigen können, wenn ers nicht geschrieben hat.....dumme Idee
Nein, deine Mama sieht nicht, welche "Bildungsfilmchen" du dir anschaust.....zumindest wird sie nicht wissen, wies geht :-)
Was auch immer du dir da für seltsame Sachen zusammendenkst....du wirst vermutlich Hausverbot bekommen und deine Eltern werden benachrichtigt....
Du kannst natürlich eine Beleidigung anzeigen. Ob und wie der Täter dann bestraft wird, entscheidet Staatsanwaltschaft und Gericht.
Ich hoffe, du denkst nicht, dass DU das Geld dann bekommst :D
Wichtig ist eigentlich nur: Man sollte nicht bauchfrei tragen, wenn man nicht bauchfrei ist....
So läuft das halt ab im Swingerclub, aber das wusstest du ja.
Ob du damit wirklich zurecht kommst, darüber musst du dir absolut klar werden, sonst kann das schnell eine Beziehung zerstören. Kommunikatin in der Beziehung ist hier sehr wichtig....
Nö....in dem Moment hat man normalerweise andere Gedanken, als sich uwohl zu fühlen :D
Ich sehe eigentlich nichts Rassistisches an der Erwartung, dass man die Landessprache des Landes lernt, in dem man lebt....
Das musst du selbst entscheiden. Eine Beziehung offener zu gestalten ist ja nichts Schlimmes, aber dann muss das für beide gelten und vor allem müssen beide wirklich damit zurecht kommen...
Ja, warum sollte man das Geld nicht kriegen? Man darf es dann im dafür angemeldeten Gewerbe entsprechend verbuchen und versteuern :-)
Ja, solche Sachen gibts. Das sind die Geschichten, die auf der Weihnachtsfeier der örtlichen Notaufnahme besonders gerne erzählt werden :-)
Am besten gar nicht....ich vermute, du denkst, dass du dann tollen Sex mit Jessica und Verena hast UND auch noch Geld dafür bekommst.....und dabei vergisst du, dass dich eher Hildegard und Waldtraut buchen werden....
Soll das jetzt ne bahnbrechende Neuigkeit sein, dass rohes Geflügel keimbelastet ist?
Nein, ab 13 ist das erst möglich, siehe §2 KindArbSchV...
Man stirbt ja auch nicht durch den Boden, sondern durch den Schlag. Schläfe und Kehlkopfbereich sind da empfindlich genug, dass ein Schlag tödlich enden kann....
Ich hab ihn zwar nicht gesehen, aber mir wurde genug davon erzählt......und ja, es gibt leider genug geistige Bremsen da draußen, die mal wieder rumweinen, weil ein Film tatsächlichen Feminismus zeigt, welcher dann mal wieder nicht verstanden wird...