Wieso ist es zulässig dass man Online-Banking Daten woanders eingeben muss?

6 Antworten

  • Das ist ein zulässiges Verifizierungsverfahren gem. EU-Richtlinie Payment Services Directive2.

Dabei wird ausschließlich geprüft ob man sich selbst auf dem Bankkonto einloggen kann und der Name des Kontoinhabers wird abgeglichen - die Bahn (oder das Partnerunternehmen) hat keinen Zugriff auf Dein Konto und es kann auch nichts abgebucht werden.


Singuli 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 20:57

Wenn man seine onlinezugangsdaten weitergibt dann hat derjenige der die online-zugangsdaten besitzt auch Zugriff auf das Konto.

Diese EU Direktive verstößt gegen die AGB der Banken die vorschreiben dass man seine online-zugangsdaten nicht weitergeben darf

Das wäre nur glaubwürdig wenn es für diesen Zweck extra Zugangsdaten geben würde. Nämlich z.B einen einmal key oder sonst irgendwas.

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DerSchopenhauer  02.09.2024, 21:00
@Singuli

Nein - das ist bei dem Verfahren nicht so - nur DU loggst Dich auf Deinem Bankkonto ein (das Unternehmen bekommt Deine Logindaten nicht) - nur die Meldung, daß ein Einloggen des Kunden erfolgreich war.

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Singuli 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 21:01
@DerSchopenhauer

Also das kann mir niemand erzählen, so weit geht mein Vertrauen weder in Banken noch in die EU oder irgendwelche Direktiven.

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Wie soll denn eine SEPA-Lastschrift funktionieren, wenn der der Lastschriftgläubiger die erforderlichen Bankdaten des Lastschriftschuldners nicht hat? Dann können wir den unbaren Zahlungsverkehr auch beerdigen. Im Übrigen kannst Du jeder Lastschrift widersprechen, sogar wenn Du ein Mandat erteilt hast.


Singuli 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 20:44

Es geht nicht um die sepalastschrift sondern es geht darum dass man die Online-Banking Zugangsdaten der Bahn überlässt. Und damit kann die Bahn auf mein Girokonto drauf schauen.

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Für Lastschrift musst Du die IBAN angeben, das ist absolut normal.

Damit hat aber keiner Macht über Dein Konto,. denn Du kannst jede Lastschrift zurückrufen/widersprechen


Singuli 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 20:51

Es geht darum dass man für die kontowerifikation seine Online-Banking Zugangsdaten eingeben muss und damit der Login auf das Konto geprüft wird es geht nicht um die IBAN Nummer wo später die Beträge abgebucht werden

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Wieso soll das nicht gestattet sein? Lastschrifteinzug ist eine anerkannte Zahlungsmethode und ohne IBAN ist diese technisch nicht möglich.

Niemand zwingt dich dazu deine IBAN irgendwo zu hinterlegen, du machst das ganz freiwillig. Und kein Datenschutzbeauftragter der Welt würde da etwas machen - ist keine Speicherung von unzulässigen oder unnötigen Daten.

EDIT : Ach du meinst das Kontoident zur Legitimation. Das ist rechtlich abgesegnet, damit haben sich genug Gerichte befasst.


Singuli 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 20:41

Es geht um die Online-Banking Zugangsdaten also inklusive PIN, die man dazu eingeben muss damit der Zugang zum Konto verifiziert werden kann. Es geht nicht um die IBAN Nummer.

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AnnaStark  02.09.2024, 20:46
@Singuli

Dann bist Du auf einer Betrügerseite. Den PIN kann kein seriöses Unternehmen abfragen, nur die IBAN

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Singuli 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 20:49
@AnnaStark

Mach doch mal die Verifizierung beim deutschlandticket Fahrkartenkauf und verifiziere dein Giro Konto bei verimi. Da wird geprüft ob ein Login mit dem Online-Banking erfolgreich war. So habe ich das zumindest verstanden. Ich selbst habe es natürlich nicht gemacht weil ich bin ja nicht doof.

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AnnaStark  02.09.2024, 20:50
@Singuli

siehe Antwort bmke2012, da ist alles genau erklärt, die DB bekommt Deine login-Daten nicht

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Singuli 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 20:51
@AnnaStark

Natürlich bekommt die DB die Login-Daten nicht denn das Verfahren wird ja nicht von der DB durchgeführt sondern von einem Partnerunternehmen.

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Singuli 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 20:47

Da wird aber nicht erläutert, warum dies zulässig ist wenn in jeder AGB einer jeden Bank steht dass man die Online-Banking Zugangsdaten nicht weitergeben darf.

Und bei dieser Methode wird man dazu gezwungen.

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bmke2012  02.09.2024, 20:47
@Singuli

Die werden auch nicht weitergegeben! Lies doch einfach mal den Text.

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AnnaStark  02.09.2024, 20:49
@Singuli

Danach bekommt die DB aber NICHT Deine Zugangsdaten, sondern nur die Meldung über den erfolgreichen login, den Du bei Deinem Bankkonto machst

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Singuli 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 20:53
@bmke2012

Laut AGB meiner Bank darf ich meine Zugangsdaten nicht weitergeben , wenn ich mich also online bei der Deutschen Bahn verifiziere dann verstoße ich gegen die AGB meiner Bank, wenn dazu die onlinezugangsdaten notwendig sind.

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Singuli 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 20:54
@AnnaStark

Wie schon gesagt natürlich bekommt die DB nicht die Zugangsdaten aber die DB arbeitet ja auch mit einem Partnerunternehmen zusammen und das bekommt die Zugangsdaten.

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