Inwiefern meinst du zulässig?
Wenn Du das unterschreibst, stimmst Du dem zu, wenn nicht, dann stimmst Du dem Prozedere nicht zu.
Inwiefern meinst du zulässig?
Wenn Du das unterschreibst, stimmst Du dem zu, wenn nicht, dann stimmst Du dem Prozedere nicht zu.
Nein.
StGB § 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde […] Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich […] zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Enthält keine zeitliche Komponente.
Du entscheidest wieviel dir zuzumuten ist, als zweifacher Mutter traue ich Dir das zu diese Entscheidung zu treffen.
Grds sind Mutter und Kind aber gut geschützt in den ersten Wochen.
Nichts. Du allein entscheidest wie du trauerst. Erkläre Dich (und auch nur wenn Du magst) ein einziges Mal. Dann nicht mehr. Trauer und der Umgang mit dem Tot ist sehr individuell.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, gegen solches Mobbing vorzugehen
Du hast keinerlei rechtliche Möglichkeiten und es handelt sich nicht um Mobbing gemäß §107 c StGB.
Bauhaus
Das Gegenteil ist der Fall. Du große Mehrheit war für einen Anschluss.
Entfaltet keine ausreichende rechtliche Wirkung befürchte ich
Mach Dir keine Sorgen, das wird diskret gemacht werden. Beim Einsteigen stehen immer 1-2 Flugbegleiter auch in den Sitzreihen, bitte beim Vorbeigehen freundlich um die Verlängerung und nenne deine Sitznummer.
Lass dir den Urlaub nicht schon vor Beginn durch Sorgen vermiesen. Schöne Zeit 🔆
Es gibt keinerlei übernatürliche Wesen. Das ist reine Phantasie.
Mit 20, vor 23 Jahren.
Ins Ausland.
Ich fand die Serie sehr lustig.
Weder sehe ich Arbeit als Verschwendung meiner Lebenszeit, noch ist meine Lebenszeit kurz, noch bin ich in einer Bubble gefangen.
Das sind meiner Meinung nach oft nur Ausreden derjenigen, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht in der Lage sind, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Ob schuldlos, oder schuldhaft ist dabei vorerst egal.
Würde sie nicht kaufen. Sie gefällt mir nicht.
aber wenn ich jetzt nicht Lotto spielen kann deshalb und am Wochenende 90 Millionen abgestaubt hätte
Nein - das wäre kein erstattungsfähiger Schaden.
Völlig egal wäre mir das.
Sofort. Leider klappt es nicht (Familie).
Ist mir völlig egal.
Ich zahle den höchsten Steuersatz, wenn die das Geld nicht bekämen, ändert das auch nichts.