Wieso hat Lehrerin (27) Aufsichtspflicht über Schülerin 18?
Im Schulhof😮😮😮😮😮😮 was wie ?
7 Antworten
Die Aufsichtspflicht der Lehrerin (27) über die Schülerin (18) hat nichts mit dem Alter der Schülerin zu tun. Auch wenn man mit 18 volljährig ist, bleibt man als SchülerIn während der Schulzeit immer noch eine Person, die unter dem Schutz und der Verantwortung der Lehrkräfte steht, die die Aufgabe haben, während der Schulzeit für die Sicherheit aller SchülerInnen zu sorgen. Das soll einfach sicherstellen, dass es auf dem Schulgelände sicher und geordnet zugeht. Zudem ist es auch eine Versicherungssache.
Ergibt doch Sinn. Ist jemand zu weit weg oder entfernt sich vom Schulgelände, kann die Aufsicht nicht mehr gewährleistet werden.
Bruder aber keine KIGA Kinder . Was soll passieren. Man man
Wie gesagt, das hat hier tatsächlich nichts mit dem Alter zu tun. Es ist einfach so. SchülerInnen sind Schutzbefohlene.
Hi,
noch so eine Frage.
Respekt und Achtung gelten auch für Jugendliche und Heranwachsende.
Der Lehrkörper ist für die Ordnung auf dem Schulhof verantwortlich und somit weisungsbefugt. Ein Alter spielt da keine Rolle.
Es gibt Menschen die immer auf Krawall aus sind, aber nichts vom Leben und den Regeln verstehen.
LG
WEil es eben gesetzlich so geregelt ist. KLar ist das etwas seltsam: "draußen" ist man für sich selbst verantwortlich, in der Schule "braucht" man einen Aufpasser.
Aber in die Schule musst du halt, das wird der springende Punkt sein.
Es geht dabei auch nicht nur um einen selber sondern auch um den Umgang mit anderen
Aber komisch wenn aufpassen müssen ob nicht zu weit weg geht😮😮😮😮
Ja, ist aber halt so. Das hat zum Beipsiel auch was mit Versicherungen zu tun
Erwachsene für sich selbst Verantwortlich. Frech heit
Dann stwtj es dir frei, die Schule zu verlassen udn dein eigenes Ding zu machen. Als Erwachsene müsste das ja easy möglich sein, für dich.
Hausrecht. Im Schwimmbad hat der dumme Bademeister sogar die Aufsichtspflicht über doppelt so alte Leute mit Doktortitel.
Aber Lehrerin hat gesagt Aufsicht über nicht zu weit weg gehen😮
Aufsichtspflicht Schulordnung:
Drogenkonsum, Drogenhandel, Schlägereien, Mobbing etc. nicht dulden ...
Aber hat gesagt nicht zu weit vom Schulgelände weg😮 FRECH HEIT
Dann gehe von der Schule ab. Dann kannste dein Ding machen, wie du lustig bist.
Ich weiß. Aber da wäre in ihrem Sinne (und in dem der Lehrerin). Natürlich wird sie aus Trotz genau das Gegenteil tun.
Aber komisch wenn aufpassen müssen ob nicht zu weit weg geht😮😮😮😮