Wiederspruch geschlossene unterbringung?
Ich habe einen einjährigen Beschluss für die psychatrische unterbringen und möchte Wiederspruch einlegen doch ich weiß nicht ob der text gut ist und ich rechtschreibfehler habe da ich eine rechtschreib störung habe deswegen wollte ich euch fragen ob mir einer helfen könnte den text zu "bearbeiten" und bewerten was kann ich verändern usw
(Name)
(Adresse)
(Pzl und stadt
(Telefonnummer)
(Email)
Betreff:Wiederspruch gegen den Beschluss (Freiheitsenzug, geschlossene unterbringung)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit lege ich Wiederspruch gegen den Beschluss Freiheitsenzug vom 3.4.25 ein, welchen ich am 17.3.25 erhalten habe. Ich bin der Ansicht, dass dieser Beschluss fehlerhaft ist und wichtige Aspekte meiner psychischen Situation nicht korrekt berücksichtig wurden.
Gründe für den Wiederspruch
1.Die geschlossene Unterbringung würde meinen psychischen zustand extrem verschlechtern
2.Momentan geht es mir besser ich bin demnächst Ehrenamtlich beim Rettungsdienst dabei das war mein großer wunsch und die geschlossene unterbringung würde dies nicht ermöglichen
3.eine geschlossene unterbringung würde denn kontakt zu meiner familie und meinen freunden einschränken.
4.Auserdem würde ich gern mein schulabschluss machen ,aber in der geschlossenen würde mir die schulischen anforderungen nicht gegeben werden.
5.Ich bin der Meinung, dass diese Entscheidung nicht notwendig ist, da ich weder selbst noch fremdgefärhdet bin ich hatte anfang 2024 meinen letzten suizid versuch seid dem keine suizidalen absichten mehr gehabt.
6.wenn es nötig sein sollte würde ich nochmal vors gericht gehen damit man sich meine sicht genauer anhören könnte
Ich wäre auch bereit eine Tagesklinik in anspruch zu nehmen wenn es erforderlich sein sollte.
Ich bitte um eine baldige rückmeldung und bedanke mich für ihre zeit.
Mit freundlichen grüßen
(Name)
2 Antworten
Der haarsträubendste Rechtschreibfehler ist das "ie". Widerspruch (und nicht Wiederspruch) heißt das Wort korrekt.
Auch sonst hast Du's nicht so mit der Grammatik und Interpunktionssetzung - das ist aber eher sekundär.
Als Jurist würde ich Deinen Widerspruch freilich ganz anders formulieren. Deine Ausdrucksweise klingt aber authentisch, weshalb ich hier keine weiteren Verbesserungsvorschläge abgeben möchte.
Pass' bitte auf die Rechtsmittelfrist auf - bei einem Widerspruch sind das in der Regel bloß 14 Tage. In diesem Falle wäre die die Frist bereits am 31.03.2025 abgelaufen (gerechnet ab 17.03.2025).
Hiermit lege ich Wiederspruch gegen den Beschluss Freiheitsenzug vom 3.4.25 ein, welchen ich am 17.3.25 erhalten habe.
Der Beschluss kann nicht vom 03.04.2025 sein, wenn Du ihn bereits am 17.03.2025 erhalten hast. Möglicherweise hast Du die beiden Daten vertauscht, was für Verwirrung sorgt (nicht nur bei mir). Auch das solltest Du umgehend richtigstellen, bevor Du den Widerspruch absendest.
Man hat ausgang kannst trotzdem rettungskraft sein und wenn du unter 18 bist haste dort for ort schule
Doch weil die diese Punkte nicht reichen/nicht gewärtet wird da alles davon entkräftigt werden kann ohne dich bei geschlossenne wegzulassen die werden das was du schreibst ablehnen
Nein den brief habe ich am 17.3 bekommen und heute wurde der Beschluss bestätigt vor gericht