Wiederspruch geschlossene unterbringung?

2 Antworten

Der haarsträubendste Rechtschreibfehler ist das "ie". Widerspruch (und nicht Wiederspruch) heißt das Wort korrekt.

Auch sonst hast Du's nicht so mit der Grammatik und Interpunktionssetzung - das ist aber eher sekundär.

Als Jurist würde ich Deinen Widerspruch freilich ganz anders formulieren. Deine Ausdrucksweise klingt aber authentisch, weshalb ich hier keine weiteren Verbesserungsvorschläge abgeben möchte.

Pass' bitte auf die Rechtsmittelfrist auf - bei einem Widerspruch sind das in der Regel bloß 14 Tage. In diesem Falle wäre die die Frist bereits am 31.03.2025 abgelaufen (gerechnet ab 17.03.2025).

Hiermit lege ich Wiederspruch gegen den Beschluss Freiheitsenzug vom 3.4.25 ein, welchen ich am 17.3.25 erhalten habe

Der Beschluss kann nicht vom 03.04.2025 sein, wenn Du ihn bereits am 17.03.2025 erhalten hast. Möglicherweise hast Du die beiden Daten vertauscht, was für Verwirrung sorgt (nicht nur bei mir). Auch das solltest Du umgehend richtigstellen, bevor Du den Widerspruch absendest.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Yourfavgirlx 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 21:09

Nein den brief habe ich am 17.3 bekommen und heute wurde der Beschluss bestätigt vor gericht

Man hat ausgang kannst trotzdem rettungskraft sein und wenn du unter 18 bist haste dort for ort schule


Yourfavgirlx 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 19:42

Ich weiß aber das ist nicht der punkt

AgeRe3Emilio  03.04.2025, 19:43
@Yourfavgirlx

Doch weil die diese Punkte nicht reichen/nicht gewärtet wird da alles davon entkräftigt werden kann ohne dich bei geschlossenne wegzulassen die werden das was du schreibst ablehnen