Wie werden Teilhaberschaften mathematisch bzw. rechtlich gelöst, wenn diese durch 3, 6, 9 usw. geteilt werden?

5 Antworten

33,3 % ist aber doch gar nicht das gleiche wie 1/3.

1/3 wäre gleich 33,333... % [mit sich periodisch wiederholender 3 nach dem Komma]. Und dann bleiben keine 0,1 % übrig.

Wenn es beispielsweise bei einem Erbe sein sollte, dass sich Dinge nicht entsprechend aufteilen lassen, und die Erben sich untereinander nicht einigen können, kann darauf bestanden werden, dass diese unteilbaren Teile der Erbschaft verkauft und dann das leichter teilbare Geld aufgeteilt wird.

Das 0,1% ist lediglich eine Rundungsdifferenz. Du kannst das Drittel auch genauer ausrechnen, z.B. 33,33% oder 33,333%, solange bis die Rundung keine Rolle mehr spielt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dipl.-Math.

Einen Rundungsrest gibt es nicht. Ein Drittel Anteil ist eben nicht 33,3% sondern 1/3 * 100%.

Wenn ein Gelderbe auf 3 Personen verteilt wird, kann es passieren dass einer 1 ct mehr als die beiden anderen oder einer 1 ct weniger als die anderen bekommt. Dann kann man natürlich die 1 oder 2 ct großzügig an eine gemeinnützige Organisation spenden damit ja keiner übervorteilt wird. Trifft das nicht auf Gegenliebe, bleibt nur der Weg der Klage.

Man bekommt in so einem Fall keine 33,3% und auch keine 33,33333333%, sondern 1/3 der Firma/des Grundstücks/des Erbes oder was auch immer.


Marco79100 
Beitragsersteller
 02.09.2023, 13:34

Was ist der Unterschied zwischen 1/3 und 33,3% ist doch das selbe ?

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evtldocha  02.09.2023, 13:37
@Marco79100

Das ist nicht dasselbe. 33,3% ist 1/3 gerundet. Tipp mal in Deinen Taschenrechner (1/3) - 0,333

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Marco79100 
Beitragsersteller
 02.09.2023, 13:39
@evtldocha

Also wenn das Gewerbe jetzt 100€ erhält und es durch 3 aufgeteilt wird, dann bekommt ja jeder 33,33€

Da wäre man wieder bei dem selben Problem

Wie wird sowas gelöst?

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evtldocha  02.09.2023, 13:46
@Marco79100

Ja und, dann bleibt 1 ct in der Kasse, weil man den nicht Dritteln kann. Und alle anderen Entscheidungen sind sowieso per Vertrag unter den Geschäftspartner (hoffentlich) geregelt wie z.B. "Investitionen über x Euro nur mit 75% Zustimmung aller Stimmanteile", was dann bei 1/3 Dritte heißen würde "Alle müssen zustimmen". Wollte man, dass "2 gegen 1" reicht, würde man vertraglich dann eben schreiben "Mit Zustimmung von 2/3 aller Stimmanteile/Stimmberechtigten" und nicht etwa "von 66,6%")

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