Wie ist die Richtlinie für Straßenschilder?

ascii0815  07.09.2024, 14:43

Handelt es sich um eine öffentliche Straße? Welches Verkehrszeichen genau sollst du missachtet haben? Teile uns am besten den genauen Wortlaut mit.

Vanestle 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 01:07

Ich parkte im eingeschränkten Haltverbot mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis frei". Aber das Schild ist in der Straße nicht vorhanden.

4 Antworten

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Zeichen 314 müsste in jeder Straße neu aufgestellt sein.

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Zeichen 314.1 dagegen nicht. Das gilt so lange, bis man ein Ende der Parkzone passiert.

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Vanestle 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 01:08

Es geht um das Straßenschild "Bewohner mit Parkausweis frei". Das Schild steht nicht in der Straße, in der ich geparkt habe.

Hallo,

deiner Antwort auf meine Nachfrage entnehme ich, dass dir vorgeworfen wird, bei folgendem Verkehrszeichen ohne Parkausweis geparkt zu haben:

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Das eingeschränkte Haltverbot gilt nach Anlage 2 lfd. Nr. 61 StVO, wenn nicht durch andere Regelungen vorher aufgehoben, "bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite".

Nach deinen Angaben gehe ich davon aus, dass du auf der R.-Str. geparkt hast und das Verkehrszeichen bereits auf der J.-Str. aufgestellt ist. Die Behörde sieht den Sachverhalt vermutlich so, dass die T.-M.-Str. von links einmündet und es direkt danach eine Rechtskurve auf der R.-Str. gibt. Diese Annahme wird auch durch die bauliche Gestaltung dieser Stelle gestützt. In diesem Fall ist der Vorwurf berechtigt, da es keine Einmündung auf der rechten Seite gibt.

Interpretiert man die Situation so, dass die T.-M.-Str. gerade in die R.-Str. übergeht und die J.-Str. einmündet, würde das Haltverbot an dieser Stelle enden. Welche Variante hier jedoch zutrifft, muss nötigenfalls ein Gericht feststellen, wenn du Einspruch erhebst.

 - (Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, parken)

Vanestle 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 12:07

Vielen Dank für Ihre Antwort. Mir wurde auch von anderen Verkehrsteilnehmern mitgeteilt, dass besagte Straßenschilder wegen einer Fassadenerneuerung in dieser Straße abmontiert und nach Beendigung nicht wieder angebracht wurden. Und deswegen von anderen die Verfahren eingestellt wurden. Aber das will die Stadt alles nicht hören.

ascii0815  08.09.2024, 12:39
@Vanestle

Interessant. Und selbst wenn das Zeichen auch ohne Wiederholung weiter gilt, ist es sinnvoll, dieses erneut aufzustellen, einfach um Missverständnisse zu vermeiden.

Vanestle 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 13:32
@ascii0815

Genau. Nur weiß ich nicht, wie ich das der Stadt klar machen soll. Die Mitarbeiter sind der festen Überzeugung, dass alles seine Richtigkeit hat, so wie es jetzt ist.

Es können auch Zonen (Anwohnerparkzonen, Zonen mit kostenpflichtigem Parken,...) ausgewiesen werden. Dann muss nur an jeder Zufahrt zu dieser Zone entsprechen ausgeschildert werden. Das wäre aber sehr ungewöhnlich. Wahrscheinlich stehen dort Schilder, und Du hast es nur übersehen.


Vanestle 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 01:09

Muss das Straßenschild "Bewohner mit Parkausweis frei" in jeder Straße stehen oder nur an jeder Zufahrt? In der Straße, in der ich geparkt habe, steht es auf jeden Fall nicht.

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Diese Schilder(Bild 1) mit P + 1 Parkstand stehen in der Straße, in der ich geparkt habe. Nun habe ich einen Bußgeldbescheid erhalten, da ich kein Bewohnerparkausweis im Auto hatte. Die Frage ist, ob das Straßenschild "Parken mit Bewohnerparkausweis" (Bild 2) hier stehen müsste oder es reicht, wenn es in der Straße davor(Zufahrtsstraße) steht?

Ich dachte, dass in jeder "neuen" Straße eine Beschilderung erfolgen muss.

Danke für Antworten

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