Wie groß müssen die Abstände beim Parken sein, wenn man versetzt auf unterschiedlichen Straßenseiten parkt?

5 Antworten

Von Experte KevinHP bestätigt

Die StVO (§ 12) verbietet das Halten und Parken an "engen Stellen".

Die Rechtsprechung hat das z.B. hinsichtlich der Straßenbreite weiter ausgeführt: Nach StVZO sind Fahrzeuge regelmäßig max. 2,55 m breit, für ein sicheres Vorbeifahren braucht man 50 cm Luft, daraus ergibt sich dass neben einem geparkten Auto 3,05 m legal nutzbare Fahrbahnbreite frei bleiben müssen damit andere vorbeifahren können.

Und so wäre das im Endeffekt auch auf das schräg versetzte Parken anzuwenden: Wenn ein Fahrzeug mit regulären Abmessungen, das legal auf dieser Straße fahren darf, nicht durchkommt hast du was falsch gemacht. Fahrzeuge, die durchkommen müssen, wären z.B. sowas und sowas. Auch in Wohngebieten mit LKW-Verbot, weil diese Fahrzeuge davon ausgenommen sind.

Ein genaues Metermaß wirst du nicht bekommen, weil es z.B. von der genauen Straßenbreite abhängt und ob die Straße an der Stelle um eine Kurve geht.

Sondern am Ende: Wenn so ein Fahrzeug kommt und es kann nicht durchfahren, weil dein Auto da steht, hast du falsch geparkt. Man kann dich wegen Nötigung anzeigen, wenn deshalb Menschen nicht gerettet werden können, kommt ggf. jemand mit fahrlässiger Körperverletzung um die Ecke...


HermanCherusker 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 18:44

Entschuldigung, aber was habe ich falsch gemacht? Die Frage ist rein hypothetisch.

RedPanther  19.07.2024, 18:46
@HermanCherusker

Du hast nichts falsch gemacht. Mir ist völlig klar, dass deine Frage hypotethisch war und ich war der Ansicht, dass eine "wenn du dies machst, hat das jene Folge" ebenfalls als Hypothese erkennbar ist.

Hallo HermanCherusker,

ein genauer Abstand ist in diesem Fall nicht vorgeschrieben. Es gilt jedoch § 1 StVO:

"(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Du musst also selbst beurteilen, welcher Abstand ausreichend ist. Im Zweifel ist ein größerer Abstand zu wählen. Bedenke, dass beispielsweise auch große Einsatzfahrzeuge genug Platz haben sollten.


HermanCherusker 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 18:52

Wie bereits berichtet, war ich ja bereits heute morgen beim Straßenverkehrsamt. Man hat mir inzwischen per e-Mail mitgeteilt, dass das Tempo 30 Schild an anderer Stelle wieder aufgestellt wurde. Weiter; das Parkverbot vor meiner Haustür wurde aufgelöst, weil die Straße nicht mehr von einer Buslinie benutzt wird. Im Zuge dessen dürfte auf beiden Seiten geparkt werden. Jedoch müsse zum gegenüberliegendem Bordstein ein Abstand von 3,05 m eingehalten werden. In der Diagonalen mindestens ein Abstand von mindestens 4 Metern, dass bsp Einsatzfahrzeuge ungehindert passieren können.

HermanCherusker 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 14:06

Ich kann mich an dem Parken der anderen Autos orientieren, aber gut wäre, wenn man den genauen Abstand wüsste.

ascii0815  19.07.2024, 14:33
@HermanCherusker

Möglicherweise gibt es dazu eine gerichtliche Entscheidung. Das könntest du natürlich mal recherchieren.

Ansonsten ist es vielleicht auch möglich, einfach auf der Seite der anderen Fahrzeuge zu parken, statt versetzt gegenüber. Meist setzt sich in Wohngebieten mit schmalen Fahrbahnen eine Seite durch, auf der dann alle parken. Das ist für den Verkehrsfluss ohnehin die beste Lösung. So muss nicht Slalom gefahren werden.

HermanCherusker 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 14:55
@ascii0815

Es geht darum, das hier Zone 30 ist, das Schild versehentlich entfernt wurde und manche Autofahrer meinen sie müssten hier 70 fahren. - Ich war auch heute beim Straßenverkehrsamt und habe das gemeldet, also dass dieses Schild "Zone 30" neuerdings fehlt.

Da sollte man einfach etwas mitdenken. Die Lage ist so, wie sie RedPanther geschildert hat. Aber jetzt stell dir vor, du hast noch Gegenverkehr und jeder ist stur. Oder ich als arme Sau komm mit meinem Fahrrad daher und es kommt ein anderes Auto, oder sogar ein Bus entgegen. Dann wirds verdammt eng. Ich liebe besonders Kollegen, die mitten in der Kurve mit nem halben Meter abstand zum Bordstein so parken, das der Arsch vom Auto noch einen Meter in den Fahrbahnbereich ragt. Echt super. Die Problematik mit der versetzten Parkerei ist eben in älteren Ortschaften mit eher schmalen Straßen problematisch.

Die andere Sache ist halt die Beweislage.

Wer hat zuerst regelkonform geparkt und wer hat dann im Nachgang "falsch" geparkt, so dass dann die lichte diagonale Breite zwischen den beiden Autos zu eng wird, bei versetztem Parken links-rechts.

Insbesondere in Sackgassen wo ich ja auf einer Fahrbahn in beide Richtungen fahren darf und auf dieser lediglich 2 Autos nebeneinander passen.

In der Rechtsprechung gibt es die Grundregel von ca. 3 Metern, die als Restfahrbahnbreite frei bleiben müssen (ich glaube, exakt sind es 3,05 Meter).

Da ich keine Regelung zu den Abständen nach vorne/hinten kenne, gehe ich davon aus, dass dieser Abstand vom Anfang bis zum Ende des (eigenen) Fahrzeuges eingehalten werden muss, aber nicht weiter vorne oder hinten.

Natürlich ist das nicht besonders sinnvoll, wenn durch das versetze Parken dann eine deutlich kleinere Lücke zum Durchfahren bleibt – also ich würde ungefähr so parken, dass durchgehend 3 Meter Platz sind.

Im Zweifel würdest du vermutlich eine Verwarnung bekommen, wenn du "zu knapp" parkst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

RedPanther  19.07.2024, 15:48
Da ich keine Regelung zu den Abständen nach vorne/hinten kenne, gehe ich davon aus, dass dieser Abstand vom Anfang bis zum Ende des (eigenen) Fahrzeuges eingehalten werden muss, aber nicht weiter vorne oder hinten.

Das sehe ich anders. Denn diese 3,05 m (2,55 m zulässige Fahrzeugbreite + 50 cm Abstand beim Vorbeifahren) ergeben sich ja aus der Rechnung, was in der Breite unbedingt notwendig ist um eine Durchfahrt für andere Fahrzeuge zu ermöglichen.

Sprich, es ist aus der Rechtssprechung glasklar zu erkennen, dass die Priorität auf dem Freihalten der Durchfahrt liegt. Und diesbezüglich sollte jedem, der seinen Autoführerschein legal erworben hat, klar sein dass in der Länge/Schräge i.d.R. mehr Platz vonnöten ist als in der Breite.

Sprich, die 3,05 m beziehen sich zwar nicht auf die Schräge, aber es ergibt sich logisch dass in der Schräge mehr als diese 3,05 m frei bleiben müssen.

Die Drehleiter der Feuerwehr, die immerhin vielerorts zur Menschenrettung fest eingeplant ist, hat übrigens eine zulässige Gesamtlänge von 10 m (zzgl. 1 m vorne überstehende Leiter/Korb).

ascii0815  19.07.2024, 15:41

Ich habe auch überlegt, ob ich die 3 Meter ins Spiel bringe. Allerdings kann man sich daran in diesem Fall nicht wirklich orientieren. Denn 3 m lichtes Maß zwischen den versetzt parkenden Autos reicht für viele Fahrzeuge wegen eines zu großen Radstandes nicht aus. Man müsste es quasi am Beispiel eines größten anzunehmenden Fahrzeuges ausrechen.