Wo darf man in der Nähe von Grundstückseinfahrten parken?

1 Antwort

Vor und hinter Einfahrten darf man parken, im Prinzip auch gegenüber. Die Rechtsprechung hat dazu klare Regelungen beschrieben: Dem Menschen, der da in die Einfahrt hinein oder dort heraus will, ist mehrfaches rangieren (zwei bis drei Mal vor- und zurücksetzen zumutbar) - ist das nicht zu schaffen, wurde regelwidrig geparkt.

Zweckmäßig ist es üblicherweise, nicht direkt bis auf den letzten Zentimeter an Einfahrten zu parken, sondern bis zu einem halben Meter Platz zu lassen, je breiter die Einfahrt ist, desto näher kann man natürlich daran heran parken.


Raffael1 
Beitragsersteller
 21.04.2023, 08:19

Muss das von beiden Seiten gewährleistet sein, dass ein Rangieren möglich ist? Ich meine vorwärts kommt man sicher leichter hinein als rückwärts - abhängig von welcher Seite man kommt natürlich 🤔

HugoHustensaft  21.04.2023, 08:39
@Raffael1

Das gilt am Ende für die Ein- und die Ausfahrt des Fahrzeuges - man wird da drin eher selten wenden können ... :-)

Raffael1 
Beitragsersteller
 21.04.2023, 11:12
@HugoHustensaft

Das ist schon klar, ich behaupte einmal wenn man reinkommt, dann kommt man auch wieder heraus 😅

Wenn aber links von meiner Einfahrt jemand parkt - komme ich leichter in die Einfahrt von der rechten Seite hinein.

Daher die Frage ob es von beiden Seiten gewährleistet sein muss?

Die Sperrflächen sind beispielsweise immer rechts von den Hauseinfahrten 🤔

HugoHustensaft  21.04.2023, 12:43
@Raffael1

Da der "Inhaber" der Einfahrt, so es keine Einbahnstraße ist, die freie Wahl hat, in welcher Richtung er seine Einfahrt verlassen möchte - in Sackgassen wäre das womöglich sogar alternativlos -, gilt das grundsätzlich für beide Richtungen.