Wo darf man in der Nähe von Grundstückseinfahrten parken?
In einer doch recht engen Gasse, in der ein Auto ausweichen muss, wenn ein anderes entgegen kommt …
Die Autos stehen dort abwechselnd auf der linken und rechten Fahrbahnseite. Es sind keine Parkplätze eingezeichnet aber vereinzelt Sperrflächen, sowohl links als auch rechts.
Dass das Parken vor und gegenüber von Hauseinfahrten nicht erlaubt ist, ist klar - sonst sind die Zufahrten blockiert.
Wie verhält es sich jedoch wenn man neben einer Einfahrt parkt?
Gibt es da einen Mindestabstand den man zwischen der eigentlichen Zufahrt und dem parkenden Auto einhalten muss? Hängt das von der Breite der Zufahrt ab? Muss so viel Platz sein dass man auch mit einem LKW oder einem größeren Kastenwagen noch problemlos in die Zufahrt kommt?
Ist das Parken zwischen 2 gegenüberliegend, versetzten Einfahrten erlaubt? Wenn sie so versetzt sind dass ein Auto dazwischen hineinpasst?
Offensichtlich ist es gesetzlich nicht genau geregelt welche Abstände einzuhalten sind, zumindest bin ich nicht fündig geworden.
1 Antwort
Vor und hinter Einfahrten darf man parken, im Prinzip auch gegenüber. Die Rechtsprechung hat dazu klare Regelungen beschrieben: Dem Menschen, der da in die Einfahrt hinein oder dort heraus will, ist mehrfaches rangieren (zwei bis drei Mal vor- und zurücksetzen zumutbar) - ist das nicht zu schaffen, wurde regelwidrig geparkt.
Zweckmäßig ist es üblicherweise, nicht direkt bis auf den letzten Zentimeter an Einfahrten zu parken, sondern bis zu einem halben Meter Platz zu lassen, je breiter die Einfahrt ist, desto näher kann man natürlich daran heran parken.
Das gilt am Ende für die Ein- und die Ausfahrt des Fahrzeuges - man wird da drin eher selten wenden können ... :-)
Das ist schon klar, ich behaupte einmal wenn man reinkommt, dann kommt man auch wieder heraus 😅
Wenn aber links von meiner Einfahrt jemand parkt - komme ich leichter in die Einfahrt von der rechten Seite hinein.
Daher die Frage ob es von beiden Seiten gewährleistet sein muss?
Die Sperrflächen sind beispielsweise immer rechts von den Hauseinfahrten 🤔
Da der "Inhaber" der Einfahrt, so es keine Einbahnstraße ist, die freie Wahl hat, in welcher Richtung er seine Einfahrt verlassen möchte - in Sackgassen wäre das womöglich sogar alternativlos -, gilt das grundsätzlich für beide Richtungen.
Muss das von beiden Seiten gewährleistet sein, dass ein Rangieren möglich ist? Ich meine vorwärts kommt man sicher leichter hinein als rückwärts - abhängig von welcher Seite man kommt natürlich 🤔