Frage zur fristlosen Kündigung?

4 Antworten

Auch wenn dein Vermieter dich Fristlos gekündigt hat, muss der Vermieter dir eine Frist von 7-14 Tagen gewähren, damit du die Wohnung entsprechend Räumen kannst. Das hat auch das Landgericht Potsdam im Jahr 2004 entschieden (Der Fall AZ: 11 T 27/04). Wenn er sich nicht an die Fristen hält, muss er dir entweder die Möbel abkaufen, oder wenn er gleich ein Entrümplungsunternehmen beauftragt, trägt er nicht nur die Kosten dafür, sondern er muss dir ggf auch Schadensersatz bezahlen, wenn was kaputt gehen sollte (auch wenn es nur ein paar Kratzer sind).

Fristlos heißt ja ohne Frist, also sofort.

Vermieter gewähren aber netterweise eine Räumungsfrist von 1 - 2 Wochen.

Zieht der Mieter dann nicht aus kann der Vermieter Räumungsklage einreichen.

Die Kosten trägt zwar erstmal der Vermieter, kann sie sich aber vom Mieter wiederholen. Und wenn das 30 Jahre dauert.

Wenn ein Vertrag fristlos gekündigt wurde, dann muss man sofort raus, so einfach ist das. Wenn man die Wohnung nicht frewillig räumt, wird der Vermieter Räumungsklage erheben, wie lange das dauert, hängt vom einzelnen Gericht und Deinem Verhalten ab, das kann man in die Länge ziehen, gleichwohl muss man für diese Zeit aber Miete zahlen - und man kann sich damit ggf. auch strafbar machen.


SlightlyAnnoyed  06.07.2023, 09:30

Genau und wenn die Kündigung rechtmäßig ist, trägt man auch alle Gerichts- und Räumungskosten

Anneve  19.12.2023, 20:07

womit kann man sich strafbar machen?

leider weigerst du dich zu gehen und machst dem Vermieter auch in dieser Hinsicht Probleme... der Vermieter weiß nicht, was er mit dir machen soll und du hast ihn schon sehr wütend gemacht...