Wer zahlt das Gutachten nach Fehlentscheidung?
Guten Tag,
ich hatte einen Verkehrsunfall bei dem die Polizei nach der Unfall Aufnahme die Schuld bei dem Unfallgegner gesehen hat. Also beauftragte ich ein paar Tage später einen Gutachter zur Aufnahme des Schadens. Nach ca. zwei Wochen bekam ich eine E Mail von meiner Versicherung, in der stand das der Schaden von der gegnerischen Versicherung nicht übernommen wird, da der Fehler bei mir lag … auf Nachfrage bei dem zuständigen Polizeirevier wurde mir dann gesagt, dass sich im Nachgang herausgestellt hat, dass der Fehler bei mir lag. Hätte ich am Unfallort gewusst das ich schuldig am Unfall gewesen bin, wäre ich nie auf die Idee gekommen ein Gutachten erstellen zu lassen.
meine Frage: was kann man in diesem Fall tun, wenn einem im Nachhinein die Schuld auferlegt wird?
bleibe ich in diesem Fall selber auf den Kosten sitzen ?
Danke schonmal im Voraus!
7 Antworten
Was für ein Gutachten hast Du überhaupt in Auftrag gegeben?
Ein verkehrstechnisches GA (sprich Unfallsablauf-Analyse) oder bloß eine Expertise über die Schadenhöhe an Deinem eigenen KFZ?
Im Normalfall ist das die Aufgabe der gegnerischen Haftpflichtversicherung, welche sodann auch die Kosten dafür tragen muss - unabhängig von der Verschuldensfrage.
In diesem Fall bist Du unnötigerweise vorgeprescht - und wer ein SV-Gutachten in Auftrag gibt, muss für dessen Ausfertigung auch bezahlen. Die DEKRA oder wer auch immer das GA erstellt hat, kann und darf sich nur beim Auftraggeber schadlos halten, sprich das Honorar einfordern - und nicht bei Dritten.
Du hättest bei der gegnerischen HP-Versicherung diesbezüglich nur dann einen Regressanspruch, wenn Du am ggst. Verkehrsunfall nicht schuld gewesen wärest, bzw. anteilig je nach Haftungsquote.
Wenn eine außergerichtliche Schadenregulierung nicht möglich ist, kannst Du die Gutachterkosten etc. (also Deine gesamten Schadenersatzansprüche) nur mehr auf dem Rechtsweg einfordern bzw. geltend machen - spricht Klage bei Gericht einreichen. Sodann hat der Richter "im Namen des Volkes" zu entscheiden, ob Du was kriegst, und ggf. wieviel.
Ich hoffe, dass Du rechtsschutzversichert bist! Genau für solche Fälle ist diese Versicherung ja da.
Ja, sicher. Ich gönne. Das sind die Besten. Sofort Gutachter holen, damit es auch ordentlich teuer wird.
Aber er ist nicht für nichts. Du kannst ihn jetzt für deine Kasko nehmen, wenn die weniger zahlen will.
Die Polizei spricht NIE von Schuld, sondern von Verursachung.
Zweitens wird dir jeder Polizist sagen, dass du alle Kosten mit der gegnerischen Versicherung absprechen sollst, denn diese soll ja auch bezahlen.
Wenn die nur einen Kostenvoranschlag haben wollen oder einfach nur die Rechnung, dann stehst du da mit dem von dir beauftragen Gutachter im Regen.
Du kannst das unter teurer Lebenserfahrung verbuchen.
Was die Polizei sieht oder nicht sieht, spielt keine Rolle, da sie nicht über Schuld und Unschuld zu urteilen hat.
Meiner Meinung nach mußt Du die Kosten des Gutachtens nun selbst tragen.
Bitte wende Dich ggf. an einen entsprechenden Fachanwalt.
Bitte wende Dich ggf. an einen entsprechenden Fachanwalt.
Achtung: den zahlst auch DU.
Für mich kann da etwas nicht stimmen, denn die eigene Versicherung weiß ja nichts von dem Schaden, und ob der "Gegner" bezahlt, weiß sie auch nicht.
Warum hat denn die gegnerische Versicherung so spät abgelehnt, aber zuvor ein Gutachten abverlangt.
Hat sie kein Gutachten abverlangt, bezahlt meist der Auftraggeber.