Nach einem unverschuldeten Unfall noch Geld offen?
Hallo,
ich hatte vor kurzem ein Unfall. Mir ist einer ungebremst hinten reingefahren an einer Ampel. Das Auto ist wirtschaftlicher Totalschaden, schaden 51.000€. Das Auto geht zur Restwertbörse und die gegnerische Versicherung zahlt den Restwert vom Fahrzeug aus.
Das Problem, dass gezahlte Geld reicht nicht aus das Auto bei der Bank abzulösen. Es bleiben 6500€ offen, weil auch die Beträge nur netto sind.
Mein Anwalt sagt dazu er kann da nichts machen, ist so gesetzlich geregelt. Ich sehe es nicht ein, das Auto weiter zu bezahlen, was ich nicht mehr habe und wo ich nicht mal schuld war. Hat der Anwalt recht ? Oder kann er nicht die offen Summe bei der Versicherung oder bei dem Unfallgegner einklagen, schließlich hat er seine Schuld zugegeben ?
2 Antworten
Es bleiben 6500€ offen, weil auch die Beträge nur netto sind.
Wenn du eine Neuanschaffung nachweist, wird dir dir nicht ausgezahlte Mehrwertsteuer erstattet.
Das Problem, dass gezahlte Geld reicht nicht aus das Auto bei der Bank abzulösen.
Für dieses bekannte Problem gibt es die sogenannte "Gap-Deckung". Sie ist problemlos mit der Kfz-Versicherung abschließbar. Offensichtlich liegt hier ein Beratungsfehler deines Versicherungsvermittlers vor.
Der Nachweis wird vom gegnerischen Haftpflichtversicherer benötigt.
Die Gap-Deckung greift nur in Verbindung mit der Vollkaskoversicherung.
Ich kann also den Totalschaden über die Vollkasko laufen lassen ?
Ok danke. Interessant warum meine Versicherung das mit nicht gesagt hat. Werde ich nochmal nachhaken
Das Auto geht zur Restwertbörse und die gegnerische Versicherung zahlt den Restwert vom Fahrzeug aus...
Irrtum - die gegnerische Versicherung sorgt nur für die Restwertangebote über den Restwertaufkäufer - verkaufen muß der Eigentümer seinen Schrott selber :-((
Das Problem, das gezahlte Geld reicht nicht aus das Auto bei der Bank abzulösen. Es bleiben 6500€ offen, weil auch die Beträge nur netto sind...
Dann hast du leider die GAP-Deckung beim Versichern vergessen!?
Doch ich habe Gap Deckung. Aber meine Versicherung zahlt nicht. Weil die Vollkasko nicht beansprucht wird
Welchen Versicherer hast du denn?
Bei meiner Vollkasko ist die Differenzkasko bei geleastem Pkw z.B. mitversichert. Etwaige Ersatzleistungen eines gegnerischen Haftpflicht-Versicherers werden angerechnet.
Mit Neuanschaffung meinst du ein neues Auto ? Und wo muss ich das nachweisen/ einreichen ?
Ich habe ein Gap Deckung, aber meine Versicherung meinte, da die Versicherung nicht in Anspruch genommen wird, zahlen die nicht.