Gegnerische Versicherung fordert Polizei-Akte an. Was bedeutet das?

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Das ist normal weil auch die Abwehr von Ansprüchen in der Haftpflichtversicherung enthalten ist. Die Versicherung versucht wahrscheinlich dir eine Teilschuld anzudrehen. Du wirst dir am besten einen RA zur Hilfe nehmen müssen um Recht zu bekommen. Kann es sein das es sich um die HUK handelt ?


rotesand 
Beitragsersteller
 12.07.2023, 09:46

Nein, das ist die Allianz.

Ich traue es ihm zu, dass er auch jetzt noch versucht, die Schuld bei mir zu suchen. Er wollte ja auch einfach wegfahren, als meine Freundin kurz in die Wohnung ging, um die Nummer des Polizeipostens zu suchen und ich an meinem Auto das Warndreieck holte. Ein Nachbar hat ihn dann zurückgehalten.

Er meinte auch, es sei ja nichts, man müsse die Polizei nicht holen und solle den Vorfall "vergessen". Er hatte große Angst um seinen Führerschein, ist fast 90 Jahre alt und auf dem Land ... wäre er ohne das Auto aufgeschmissen. Er hatte auch Angst vor mir, weil er weiß, ich habe beruflich oft mit Amtsgericht und Polizei zu tun.

Braucht man da ernsthaft einen Anwalt? In meinem Freundeskreis sind dreie, das wäre kein Thema, aber wofür dieser Aufwand? Nur weil ein Rentner ggf. zu betrügen versucht?

Dahmen  12.07.2023, 09:48
@rotesand

Warte erst mal ab. Hast du eine Rechtschutzversicherung ?

rotesand 
Beitragsersteller
 12.07.2023, 09:49
@Dahmen

Da muss ich heute abend, wenn ich zuhause bin nachschauen - bin mir nicht ganz sicher. Ich habe einige Versicherungen, Rechtsschutz weiß ich nicht ad hoc.

Der Mann fährt immer noch, sehr unsicher, ist auch schwer herzkrank. Wenn er mich betrügen will, denke ich drüber nach, ihn bei der Führerscheinstelle zu melden. Er ist alt und krank, was bekannt ist; der muss eigentlich nicht mehr fahren.

Dahmen  12.07.2023, 09:52
@rotesand

Ok das wäre nicht schlecht falls die Sache vor Gericht geht um deine Ansprüche geltend zu machen.

DerHans  12.07.2023, 12:56
@rotesand

Du kannst dich auch DIREKT an den Versicherer wenden, wenn der Versicherungsnehmer sich uneinsichtig zeigt. Wenn die Polizei, den Eindruck hatte, dass er nicht mehr fahrtauglich ist, hat sie von sich aus die Meldung an die Führerscheinstelle gemacht.

Dahmen  12.07.2023, 13:09
@Dahmen

Sorry für die späte Rückmeldung ich hatte einen Arzttermin. Denk dran dein Ansprechpartner ist jetzt erst mal die Allianz um deinen Schaden ersetzt zu bekommen und nicht der alte Mann. Solltest du Post von deiner Versicherung bekommen bedeutet dies das der Opa selbst Ansprüche stellt. Dann wirst du wahrscheinlich nicht ohne Anwalt aus der Nummer raus kommen. Mir ist das so nähmlich mal passiert. Und noch was, Polizisten sind keine Richter. Man sagt nicht umsonst Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe in unserem Land.

Die Polizeiakte wird angefordert, wenn die bisherigen Informationen wiedersprüchlich sind oder nicht ausreichen um die Schuld eindeutig festzulegen.

Und da Versicherungen natürlich nicht zahlen wollen, wird das überprüft.


rotesand 
Beitragsersteller
 12.07.2023, 09:42

Danke!

Ich traue es ihm zu, dass er auch jetzt noch versucht, die Schuld bei mir zu suchen.

Er hatte große Angst um seinen Führerschein, ist fast 90 Jahre alt und auf dem Land ... wäre er ohne das Auto aufgeschmissen.

Der andere wird es seiner Versicherung so geschildert haben, dass er nicht die (alleinige) Schuld trägt und das muss natürlich anhand der Polizeiakte überprüft werden.

Wenn er gegenüber seiner Versicherung die Schuld zugegeben hätte, würden die keine Akte anfordern.


rotesand 
Beitragsersteller
 12.07.2023, 15:05

Ich traue es ihm zu, dass er auch jetzt noch versucht, die Schuld bei mir zu suchen. Er wollte ja auch einfach wegfahren, als meine Freundin kurz in die Wohnung ging, um die Nummer des Polizeipostens zu suchen und ich an meinem Auto das Warndreieck holte. Ein Nachbar hat ihn dann zurückgehalten.

Er meinte auch, es sei ja nichts, man müsse die Polizei nicht holen und solle den Vorfall "vergessen". Er hatte große Angst um seinen Führerschein, ist fast 90 Jahre alt und auf dem Land ... wäre er ohne das Auto aufgeschmissen.

Als Geschädigter kannst Du Dir sowieso einen Anwalt nehmen, der Deine Interessen vertritt. Die Anwaltskosten muß die gegnerische Versicherung tragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Versicherer fordert die Polizeiakte an, weil wohl die Schadensschilderung ihres Kunden, von deiner abweicht. Evtl. will sie auch ihren VN in Regress nehmen, wenn der eine Falschaussage getätigt hat. Das ist aber NICHT dein Problem.