Gegnerische Versicherung fordert Polizei-Akte an. Was bedeutet das?
Guten Morgen,
ich hatte vor sechs Wochen einen unverschuldeten Unfall; ein sehr alter Autofahrer hatte mich übersehen und fuhr auf mein Auto auf. Polizei war da - auch weil er anfangs versucht hat, die Schuld mir zuzuweisen und erst bei der Polizei zugab, mich einfach nicht gesehen zu haben. Er probierte sogar in einem unbemerkten Moment einfach weg zu fahren, "weil ja nichts sei" - an meinem Auto liegt der Schaden laut eigenem Gutachter bei 2950 Euro.
Die Meldung bei der Versicherung ging ein und ich füllte den Unfallbogen wahrheitsgemäß aus. Erst heute kam eine Nachricht, dass die polizeiliche Akte angefordert werde, was einige Wochen dauere.
Ich bin nicht auf das Geld (Gutachter war da) angewiesen und die Zeit ist mir egal, aber ich hatte noch nie einen Unfall und wollte fragen, was dieser Hinweis bedeutet.
Probiert der Mann etwa jetzt im Nachhinein schon wieder, die Schuld bei mir zu suchen und hat die Geschichte andersherum erzählt, so dass die Polizeiakte den Sachverhalt neutral darstellen soll? Oder ist das völlig harmlose Routine?
Viele Grüße und danke!
6 Antworten
Das ist normal weil auch die Abwehr von Ansprüchen in der Haftpflichtversicherung enthalten ist. Die Versicherung versucht wahrscheinlich dir eine Teilschuld anzudrehen. Du wirst dir am besten einen RA zur Hilfe nehmen müssen um Recht zu bekommen. Kann es sein das es sich um die HUK handelt ?
Da muss ich heute abend, wenn ich zuhause bin nachschauen - bin mir nicht ganz sicher. Ich habe einige Versicherungen, Rechtsschutz weiß ich nicht ad hoc.
Der Mann fährt immer noch, sehr unsicher, ist auch schwer herzkrank. Wenn er mich betrügen will, denke ich drüber nach, ihn bei der Führerscheinstelle zu melden. Er ist alt und krank, was bekannt ist; der muss eigentlich nicht mehr fahren.
Sorry für die späte Rückmeldung ich hatte einen Arzttermin. Denk dran dein Ansprechpartner ist jetzt erst mal die Allianz um deinen Schaden ersetzt zu bekommen und nicht der alte Mann. Solltest du Post von deiner Versicherung bekommen bedeutet dies das der Opa selbst Ansprüche stellt. Dann wirst du wahrscheinlich nicht ohne Anwalt aus der Nummer raus kommen. Mir ist das so nähmlich mal passiert. Und noch was, Polizisten sind keine Richter. Man sagt nicht umsonst Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe in unserem Land.
Die Polizeiakte wird angefordert, wenn die bisherigen Informationen wiedersprüchlich sind oder nicht ausreichen um die Schuld eindeutig festzulegen.
Und da Versicherungen natürlich nicht zahlen wollen, wird das überprüft.
Danke!
Ich traue es ihm zu, dass er auch jetzt noch versucht, die Schuld bei mir zu suchen.
Er hatte große Angst um seinen Führerschein, ist fast 90 Jahre alt und auf dem Land ... wäre er ohne das Auto aufgeschmissen.
Der andere wird es seiner Versicherung so geschildert haben, dass er nicht die (alleinige) Schuld trägt und das muss natürlich anhand der Polizeiakte überprüft werden.
Wenn er gegenüber seiner Versicherung die Schuld zugegeben hätte, würden die keine Akte anfordern.
Ich traue es ihm zu, dass er auch jetzt noch versucht, die Schuld bei mir zu suchen. Er wollte ja auch einfach wegfahren, als meine Freundin kurz in die Wohnung ging, um die Nummer des Polizeipostens zu suchen und ich an meinem Auto das Warndreieck holte. Ein Nachbar hat ihn dann zurückgehalten.
Er meinte auch, es sei ja nichts, man müsse die Polizei nicht holen und solle den Vorfall "vergessen". Er hatte große Angst um seinen Führerschein, ist fast 90 Jahre alt und auf dem Land ... wäre er ohne das Auto aufgeschmissen.
Als Geschädigter kannst Du Dir sowieso einen Anwalt nehmen, der Deine Interessen vertritt. Die Anwaltskosten muß die gegnerische Versicherung tragen.
Der Versicherer fordert die Polizeiakte an, weil wohl die Schadensschilderung ihres Kunden, von deiner abweicht. Evtl. will sie auch ihren VN in Regress nehmen, wenn der eine Falschaussage getätigt hat. Das ist aber NICHT dein Problem.
Nein, das ist die Allianz.
Ich traue es ihm zu, dass er auch jetzt noch versucht, die Schuld bei mir zu suchen. Er wollte ja auch einfach wegfahren, als meine Freundin kurz in die Wohnung ging, um die Nummer des Polizeipostens zu suchen und ich an meinem Auto das Warndreieck holte. Ein Nachbar hat ihn dann zurückgehalten.
Er meinte auch, es sei ja nichts, man müsse die Polizei nicht holen und solle den Vorfall "vergessen". Er hatte große Angst um seinen Führerschein, ist fast 90 Jahre alt und auf dem Land ... wäre er ohne das Auto aufgeschmissen. Er hatte auch Angst vor mir, weil er weiß, ich habe beruflich oft mit Amtsgericht und Polizei zu tun.
Braucht man da ernsthaft einen Anwalt? In meinem Freundeskreis sind dreie, das wäre kein Thema, aber wofür dieser Aufwand? Nur weil ein Rentner ggf. zu betrügen versucht?