Wie geht man als Unfallgeschädigter bei einem Autounfall vor?
Angenommen jemand rammt beim Auswärtsparken mein Auto. Wie ist da die Vorgehensweise? Wir tauschen die Versicherungsdaten aus. Ich rufe meine KFZ-Versicherung an und melde den Schaden oder sollte ich da gleich die Polizei rufen? Was ist das typische Prozedere? Habe gehört wenn ich den Schaden bei meiner Versicherung melde werde ich automatisch eine SF-Klasse zurückgestuft (obwohl eindeutig der Unfallgegner schuld war/ist).
10 Antworten
Das kommt wie immer darauf an. Ich höre z.B. auf meinen Berater und somit passieren keine Fehlerchen.
Immer wieder melden die VN der eigenen Versicherung einen Schaden und wundern sich dann, wenn die Rückstufung angeschoben wird, weil Rücklagen dafür gebildet werden.
Zudem kommt es ja auch auf Parkplätzen darauf an, wo auswärts geparkt wurde und ob beide Fahrzeuge fuhren oder Deins gestanden ist.
Ich vermute somit, Du hast keinen Berater, also ist Dein Onliner dran Dir zu helfen.
Das ist alles machbar. Schwierig wird es aber, wenn es danach darum geht, zu beweisen, wer denn nun Schuld an der Sache hat, weil entgegen aller vorherigen Annahmen plötzlich genau das strittig wird.
Auch nur, wenn sie meinen, daß es mehr ist als nur ein Bagatellschaden.
Für was? Naja, schaue mal in Deine Frage, wo es derzeit überall klemmt.
Zumindest mein Berater hätte die Annahme eines Schadens und Rückstufung für die eigene Vers. verhindert.
Der muss dir die Versicherungsdaten von ihm geben. Schreib dir auch sein Kennzeichen auf und mach Fotos vom Unfall. Am besten noch Telefonnummer/Kontaktdaten von der Person geben lassen.
Sollte er sich weigern sie herauszugeben oder sich sträuben, dass du ja (Teil-)Schuld war, dann kann man dir Polizei einschalten. Die kommen dann vorbei und beurteilen, wer Recht hat.
Aber erst dann, man muss nicht für eine Kleinigkeit die reibungslos abläuft die Polizei rufen, die haben was besseres zu tun.
Sollte derjenige aber abgehauen sein, solltest du Fahrerflucht bei der Polizei melden.
Ist der Verursacher bekannt?
Falls ja:
Personalien mit dem Verursacher austauschen, dabei auch seine Versicherungsdaten notieren. Dann seine Versicherung anrufen und den Schaden dort melden. Vor der Versicherung bekommt man eine Schadensnummer. Unter der wird dann der Schaden abgewickelt.
Falls nein:
Unfall polizeilich als Unfallflucht aufnehmen lassen. Mit dem polizeilichen Aktenzeichen den Schaden bei der eigenen Vollkasko-Versicherung melden, auch unter dem Hinweis, dass der Verursacher nicht bekannt ist.
Hat man zum Beispiel nur eine Haftpflicht-Versicherung fürs eigene Auto, bleibt man vermutlich auf dem Schaden sitzen, wenn der Verursacher nicht gefunden wird.
Und noch was, angenommen es läuft alles normal ab. Dann ist meine KFZ-Versicherung also gar nicht involviert? Die gegnerische Versicherung überweist mir dann irgendwann die Kohle die ich für die Reperatur benötige oder muss ich das vorstrecken?
Wenn alles normal läuft, ist deine Versicherung nicht involviert.
Wenn der Verursacher sich weigert, seine Personalien heraus zu geben, kann die Polizei über sein Autokennzeichen helfen. (Dann sollte man die aber auch gleich zur Unfallaufnahme rufen, denn telefonisch werden die keine Daten rausgeben.)
Über das Kennzeichen und den Fahrzeughalter bekommt man dann beim Zentralruf der Autoversicherer, Tel.: 0800-250 260 0, auch die Versicherung zum Auto. Dann läuft wieder alles weiter, als ob der Verursacher bekannt ist. (Ist er dann ja auch.)
Geschädigter hat Vollkasko und Videoaufnahme als Beweis. Was ist wenn der Unfallgegner weigert seine Personalien und Versicherungsdaten rauszugeben?
Weigert er sich dann hast du eigentlich nur das Kennzeichen und somit muss die Polizei hier den Fahrer ermitteln.
Zu einer Hochstufung Deines Vertrages kommt es erst, wenn die KFZ-Haftpflicht-Versicherung einen gegnerischen Schaden reguliert.
Touchiert Dich ein fremdes Fahrzeug beim Ausparken - so meldest Du Deinen Schaden bei der Versicherung des Schädigers.
Ah okay, also ich rufe nicht meine Versicherung an, sondern die vom Unfallgegner der ja auch Verursacher ist? Was ist wenn der mir die Versicherungsdaten nicht rausgibt?
Dann kannst Du dessen Versicherungsdaten ( unter Nennung des Kennzeichens des Schadenverursachers ) problemlos über den Zentralruf der Versicherer erfahren .....
Bildaufnahmen sind immer recht gut - ansonsten müssen Schädiger wie Geschädigter bei der entsprechenden Versicherung einen Schadenbericht abgeben.
Wenn der die Versicherungsdaten nicht rausgibt, dann rufst du dir Polizei. So einfach ist das.
Du meldest dich bei der Versicherung des Schädigers, am besten Polizei hinzu schalten, die beschreiben den Sachverhalt und werten aus. Ansonsten Kostenvoranschlag von einer Werkstatt einholen und der Versicherung schicken.
Polizei hinzuziehen bei einem derartigen Bagatellschaden - gar keine gute Idee .... auf die Kostennote selbiger kann man gut verzichten.
Polizei hinzuziehen ist nicht immer unbedingt notwendig.
Ist klar, wer den Schaden verursacht hat, beide Parteien das so sehen, man einander vertraut und eine größere Absicherung der Unfallstelle nicht notig ist (weil z. B. beide Fahrzeuge noch fahrtüchtig sind) braucht man auch keine Polizei.
Da mag die Polizei dann nicht so gerne mitwirken. Und so mancher Bagatellschaden enpuppt sich erst späterhin als eine sauteure Sache.
Für was benötige ich einen Berater bei einem Unfall? Hier gibt es Standardvorgehen. Im Prinzip läufts ja immer so ab:
1) Versicherungsdaten & Personalien austauschen, wobei er braucht ja meine Versicherung eig. gar nicht? Ich war ja das Unfallopfer.
2) Seine Versicherung anrufen und über den Schaden berichten. Per Mail die Nachweise (Bilder, Videoaufnahmen) schicken.
3) Zur irgendeiner Werkstatt fahren und einen Kostenvorschlag holen (Bodyshop) und den ebenfalls der gegnerischen Versicherung schicken oder sollte man einen freien Gutachter beauftragen der die Schadenshöhe schätzt?