Beim Rückwärts ausparken Unfall. Wer hat schuld?
Moin,
ich habe vor ein paar Tagen einen Unfall gehabt. Noch ist der Gutachter dabei mit der Versicherung bezüglich der Schuldfrage! Aber vielleicht kann mir hier einer schon die Frage beantworten.
Ich bin vorwärts in einer Einbahnstr vom Parkplatz weggefahren, welcher ein einem Winkel von 90 Grad zur Straße liegt. Auf der anderen Strassenseite ist jemand ebenso von einem 90 Grad anliegenden Parkplatz rückwärts rausgefahren.
Es kam wie es kommen musste, die Autos krachten ineinander. Ich habe vorne Links einen Schaden, Fahrtrichtung war vom meinem Parkplatz aus nach rechts. Der Unfallgegner hinten rechts Ich war aber bereits deutlich mit dem Auto in Fahrrichtung, so dass ich meiner Meinung nach Vorfahrt hatte.
Der Unfallgegner behauptet, er hätte gestanden, was der Gutachter anhand des Schadens definitiv ausgeschlossen hat.
Frage nun in die Runde:
Wer hat Schuld? Nach Recherche im Internet hat erstmal grundsätzlich der Rückwärts ausparkende Schuld, wobei das hier und dort immer anders ausgelegt wird.
Wäre schön, wenn ich hier ne glasklare Antwort bekommen könnte. Bei Fragen zum weiteren Hergang gerne fragen
Besten Gruß
C
8 Antworten
Wer rückwärts fährt, hat besondere Sorgfalt walten zu lassen.
Das dürfte die Polizei auch so gesehen haben und dich im Unfallprotokoll als UB2 vermerkt haben.
Es hat immer der Schuld, der rückwärts fährt. Man will vom Ruhestand in die Fahrlinie wechseln, da hat man keinen Vorrang und muß warten bis frei ist.
Schwierig
Bei ParkPLÄTZEN gilt in der Regel neben den Vorfahrtsregeln der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Jetzt ist das zwar kein Parkplatz, ihr habt aber beide gerade ausgeparkt. Auch wenn der Rückwärtsfahrende eine besondere Sorgfaltspflicht hat, und du vielleicht schon weiter aus der Lücke raus gefahren warst, musst du natürlich beim Ausparken ebenfalls auf den Verkehr achten, insbesondere von links wo du auch den Schaden hast, heißt, du hättest den anderen sehen sollen. Und so eindeutig wie du die Situation siehst (dass du bereits auf der Straße warst, und deshalb Vorfahrt hattest) war es sicher nicht, sonst hätte der Unfallgegner eher hinten LINKS einen Schaden, nicht rechts. Von daher gehe ich davon aus, dass du zumindest eine Teilschuld bekommst
Euch trifft Beide eine Teilschuld.
Der rüclwerts raus fahrende hätte sich ggf. von einer 2ten Person lotzen lassen müssen, bei Dir ( vorwärts Fahrendem ) ..man muss immer so fahren das man stehs halten kann =Teilschuld..
Beim rückwärts fahren gilt besondere Sorgfaltspflicht.. also wenn's kein Video gibt bekommst du mindestens eine Teilschuld.
Aha ok, und warum bekomme ich eine Teilschuld? Wie du geschrieben hast, gilt für den Rückwärtsfahrenden eine besondere Sorgfaltspflicht. Ich war ja nachweislich schon komplett auf der Straße im Verkehr und nicht mehr in der Parklücke