Wer trägt Schuld und Kosten Hundebiss?
Hallo zusammen. Ich habe mal eine Frage. Mein Partner war mit meinem Hund Gassi als plötzlich ein kleiner Terrier aus dem Gebüsch von hinten auf sie zugerannt kam. Mein Hund hat sich erschrocken und ihm ins Bein gebissen. Der kleine Hund ist dann weggerannr, hat weder gehumpelt noch konnte mein Partner sehen, das es geblutet hat. Nun habe ich heute einen Zettel im Briefkasten indem der Hundehalter mich auffordert ihm meine Versicherungsdaten zu geben, da der Hund erhebliche Verletzungen davon getragen hat und die Op über 600€ laufen. Nun zu meiner Frage. Muss ich ihm die Daten geben, weil mein Hund war an der Leine, seiner nicht. Vielen dank schon mal.
6 Antworten
Wende dich an deine Versicherung und schildere dort den Fall. Deine Daten scheint der andere Hundehalter ja zu haben, bitte auch zm seine Daten.
Überweise KEIN Geld und geb auch keines raus, bis der Fall geklärt ist. Ebenso gob erstmal nicjt deine Versicherungsdaten raus, sondern melde den Fall selber
Du sagst der Hund war augenscheinlich nicht verletzt. Fordere den Hundehalter des verletzten Hundes auf, dir einen ausführlichen Arztbericht, mit Stempel auszuhändigen, aus dem ersichtliches ist, das die notwendige OP durch den Biss deines Hundes zustande kam, oder bestehe besser noch auf einen gemeinsamen Tierarztbesuch! Lass dir unbedingt die Daten des behandelnden Tierarztes aushändigen.
Sollte die Op durch den Biss deines Hundes notwendig sein, lass dir eine punktgenaue Rechnung aushändigen, auf der ALLE durchgeführten Maßnahmen und Medikamente, sowie die einzelnen Kosten aufgelistet sind. Manche Ärzte geben nämlich nur eine Quittung, und da können sonst was für Kosten drin sein.
Im Zweifelsfall suchst du dir einen Anwalt.
Vielen Dank für deine Antwort. Werde mich mit meiner Versicherung mal unterhalten.
Lg
Erst einmal haftet ein Hundehalter für seinen Hund.
Trifft aber sicher nicht zu, wenn der an der Leine geführte Hund von einem anderen aus dem Hinterhalt angegriffen wird.
Nun hat der, der dir den Zettel in den Briefkasten geworfen hat seine Personalien hinterlassen.
Du erzählst nichts davon, dass bei dem Vorfall ein anderer Hundehalter in Sicht war.
Jeden Schuh muss man sich nicht anziehen.
Ruf bitte deine Versicherung an und schildere die Situation.
Auskunftspflichtig bist du, aber wer seinen eigenen Hund gesichert hat, ist sicher nicht verantwortlich für eine Attacke von hinten.
Ganz ehrlich, dass ein Hund der scheinbar keine Verletzungen davon getragen hat, eine Tierarzt Rechnung von über 600.- vorweisen kann finde ich .. naja wenig glaubwürdig..
Würde mich sehr interessieren für was die Tierarzt Rechnung war, wenn es die Rechnung wirklich gibt.
Sehr gerne!
Bus jetzt kenne ich die Haftung nur so.
Der Tieranwalt unserer Stadt hat dazu in seinem Buch Tier im Recht Transparent dazu geschrieben: Der Tierhalter haftet für die von seinem Tier verursachten Schaden, wenn er es nicht genügend beaufsichtigt hat.
Das trifft ja nicht zu, dein Hund war an der Leine.
Zudem ist in der Dunkelheit ein Hund an der Leine zu führen, wenn er nicht unmittelbar in der Nähe bleibt oder wenn er nicht abrufbar war.
Blöd ist manchmal, dass man wissen muss wie man sich wehren kann.
In diesem Sinne Good Luck🍀
Einmal vollkommen von Verlauf der Auseinandersetzung der beiden Tiere abgesehen:
Der Hundehalter ist immer verpflichtet, Schadensersatzansprüche, die an ihn heran getragen werden, seiner Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu melden. Bei der Schadensmeldung sollten die Angaben dann so genau wie möglich sein, denn die Haftpflichtversicherung wehrt auch unberechtigte Ansprüche kostenfrei vom Versicherungsnehmer ab.
Alles andere braucht den Hundehalter dann nicht weiter zu interessieren; er sollte auch in der Folgezeit nicht persönlich mit dem Anspruchsteller unaufgefordert in Dialog treten oder Vorauszahlungen leisten (bloß nicht!), denn alle weiteren Schritte macht die Versicherung ohnehin vollkommen automatisch, wenn die Kontaktdaten des Anspruchstellers vorliegen. Auch die Einreichung der Schadensansprüche ist dann Sache des Anspruchstellers, denn er erhält zeitnah einen Fragebogen des Versicherers, in dem er zum einen seine Sicht des Schadensverlaufs zu schildern hat und zum zweiten auch seine Ansprüche geltend machen kann, indem er die Rechnungsbelege einreicht.
Das alles passiert jedoch im Hintergrund und ist nicht länger Sache des Hundehalters. Mit der einfachen Schadensmeldung hat dieser seine Pflicht und Schuldigkeit getan, alles weitere regelt die Haftpflichtversicherung.
Good Luck!
Vielen Dank für dein Feedback. Hab mich bei meiner Versicherung gemeldet und die kümmern sich jetzt drum.
Da gilt im Normalfall das Verursacher Prinzip
Vielleicht startet der alter des angreifenden Hundes gerade einen Betrugsersuch? Ich empfehle hier die Polizei zu konsultieren.
Heißt das, wäre der Hund angeleint gewesen, wäre es nicht passiert und somit trägt er selbst die Schuld? Weil er die Situation verursacht hat?
Danke dür die Info. Ich rufe morgen mal bei meiner Versicherung an und werde sie Sache mal schildern.
Lg
In vielen Bundesländern besteht momentan Leinenpflicht wegen der afrikanischen Schweinepest. Ich würde mal prüfen, ob der Terrier aufgrund dessen hätte angeleint werden müssen...
Soweit ich weit, gilt bei ubs in Deutschland generell Leinenpflicht.
Kommt auch etwas aufs Bundesland bzw. wenn man in Bayern oder Rheinland-Pfalz lebt, dort gibt es keine generelle Leinenpflicht, das entschheiden die Komunen unter sich, ausgenommen sind Brut- und Setzzeiten, so wie ausgewiesene Hundefreilaufplätze.
Danke für deine ausführliche Antwort. Mir kommt es eben auch so vor, als wäre was faul. Ich war gerade nochmal Gassi und der Hund hat vom Grundstück aus gebellt. Also so schlecht kann es ihm nicht gehen, wenn er schon wieder draußen rum rennt. Ich rufe morgen mal bei meiner Versicherung an und werde mal nachfragen wie ich mich jetzt verhalten soll.
Lg