Wer sollte enteignet werden?

Cogitoergosum99  19.07.2024, 16:23

Wer sind konkret Opfer der AfD ?

Wokee 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 16:24

Minderheiten

3 Antworten

AfD und Parteimitglieder und das Parteivermögen an die Opfer der AfD verteilen gegen die gehetzt wird

Wenn mir, als AfD-Parteimitglied meine Wohnung im Wohnblock nur aufgrund meiner Parteizugehörigkeit enteignet würde, dann könnte es sein, dass die Kurzschlussreaktion ist, dass ich die Bude niederbrenn.

Wer sollte enteignet werden?

Niemand.

Wer so etwas fordert, der sollte als Konsequenz direkt mal selber persönlich enteignet werden, damit er weiss was er da Anderen antun will.

Eine Enteignung ist immer nur im Sinne des Gemeinwohls zulässig, wenn an der konkreten Stelle das Gemeinwohl sehr deutlich über dem Wohl des Einzelnen steht. Und eine Enteignung im Sinne des Gemeinwohls ist in der Regel auch mit einer entsprechenden Entschädigung für den Enteigneten verbunden..

Dazu gibt es mit Recht extrem hohe Voraussetzungen, damit so etwas überhaupt möglich ist.

Und die Zugehörigkeit einer Person zu einer Partei, die Tatsache das eine Firma wirtschaftlich erfolgreich ist oder ähnliches sind keine Voraussetzungen.


Wokee 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 16:13
Eine Enteignung ist immer nur im Sinne des Gemeinwohls zulässig

Dafür gibt es viele Beispiele wo das angebracht wäre. Das deutsche Teslawerk unterdrückt gezielt Gewerkschaften und Arbeiterrechte nach amerikanischen und kapitalistischen Vorbild.

Nestle schadet Umweltgebiete und beklaut lokale Einwohner.

Die AfD greift gezielt Minderheiten an und fördert Unsicherheit und Unwohlsein, die Selbstmordrate ist hoch bei den Minderheiten.

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Waldmensch70  19.07.2024, 16:18
@Wokee

Das sind alles keine Begründungen für Enteignungen. 🤷‍♂️

Die Enteignung muss in kausalem Zusammenhang mit einer Sache stehen.

Beispiel:
Wenn eine Straßenverbreiterung unbedingt notwendig ist (was auch nachgewiesen werden muss) und es nur eine sinnvolle Strecke gibt auf der die Straße entlang führen kann und dafür ein Teil eines Vorgartens "abgeschnitten" werden müsste, dann kann man den Besitzer des Grundstücks (wenn er sich weigert das Land zu verkaufen) nach vielen Klärungen und unter sehr strengen Auflagen, Verfahren, Prüfungen etc. im Sinne des Allgemeinwohls enteignen. Allerdings nur wenn es keine andere Lösung gibt und mit einer entsprechenden (angemessenen) Entschädigung für die Besitzer des Vorgartens.

Was Du willst sind "Bestrafungen" für (reale oder vermeintliche) Vergehen.

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Wokee 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 16:26
@Waldmensch70

Das schwurbeln reicht mir jetzt wir brauchen Gerechtigkeit und keine Diskrimierung 😡

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Waldmensch70  19.07.2024, 16:30
@Wokee
Das schwurbeln reicht jetzt wir brauchen Gerechtigkeit und keine Diskrimierung 

Derjenige der hier "schwurbelt" bist Du.Weil Du nicht einmal weisst, was Enteignung genau bedeutet und wann sie überhaupt nur zur Anwendung kommen darf.

Es zählen (auch für Enteignung) die geltenden Gesetze.

Und das musst Du mit mir nicht weiter diskutieren, ich habe Dir nur die Sachlage geschildert. Ich habe die Gesetze nicht gemacht. Du bellst also den falschen Baum an.

Meine persönliche Meinung dazu steht im zweiten Absatz meiner Antwort, unter dem "Niemand.".

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Die Grünen, die SPD zuallererst und ihre Wähler. Greenpeace Deutschland und die Konzerne der Eltern dieser hysterischen Klimakämpferinen, Neubauer,Rackete usw. Der DBV für das Sponsoring der Grünen.