Gaspreisbremse, Abrechnung pauschal oder ab dem 1.1.23?
Hallo Leute,
Ich habe eine Frage zur Abrechnung der Gaspreisbremse.
Wenn ein Mieter erst ab 31.12.23 Gas zum Heizen verbraucht hat, weil er eben erst ab diesem Datum per Gasheizung geheizt hat, bekommt der Mieter dann mehr Rückzahlung als ein Mieter der die gleiche Gasmenge verbraucht hat aber bereits ab 1.10.22?
So wie ich das interpretiere, spielt es doch eine Rolle ob die Heizkostenverteiler nur jährlich abgelesen werden oder ob der Zähler zum Jahreswechsel bzw. zu Beginn der Gaspreisbremse abgelesen wird. Oder spielt es etwa keine Rolle wie viel Gas in welchem Monat verbraucht wurde?
Würde man z.B. den gesamten Gasverbrauch im Dezember haben, hätte man meinem Verständnis nach nichts von der Gaspreisbremse. Somit bin ich der Meinung das bei der Abrechnung der Stichtag 1.1.23 berücksichtigt werden muss.
Ich bin Mieter und habe keinen direkten Liefervertrag mit dem Gasanbieter.
Gruß Florian
1 Antwort
Die Heizkostenverteiler messen/zählen keinen Gasverbrauch, sondern fiktive Einheiten.
Die Umlage der Heizkosten erfolgt auf Grundlage der Gesamtkosten der Heizungsanlage.
Die Gaspreisbremse gilt ja für den Gesamtverbrauch des Hauses, nicht für einzelne Mieter.
Gaspreisbremse bedeutet das bis zu einem bestimmten Verbrauch eine kWh nur max. 12 Cent kostet und jede kWh darüber dann der volle Preis laut Anbieter.
"Gaspreisbremse bedeutet das bis zu einem bestimmten Verbrauch eine kWh nur max. 12 Cent kostet und jede kWh darüber dann der volle Preis laut Anbieter."
Genau da Stelle ich mir eben die Frage warum nicht zu dem Datum des Stichtag abgerechnet werden muss. Im Dezember hatte unser Vermieter einen Gaspreis von 21ct. /kWh. Da die Gaspreisbremse erst ab 1.3. Rückwirkend zum 1.1. Gilt, müsste doch das im Dezember verbrauchte Gas mit 21ct in Rechnung gestellt werden und erst ab dem 1.1.23 mit dem Preisdeckel von 12ct.
Wenn nun 80% des gesamten verbrauch unabhängig vom Zeitpunkt des verbrauches mit 12 CT gedeckelt wird, wozu gibt es dann das Datum 1.3. rückwirkend zum 1.1.23? Geht es dabei nur um die Senkung der monatlichen Abschläge? Also das erst ab dem 1.3. die Abschläge mit Berücksichtigung der Preisbremse rückwirkend zum 1.1. gesenkt wurden?
Gruß Florian