Wir sollen Heckenschnitt beim Nachbarn bezahlen?
Uns wurde ein Betrag von 1444,-€ vom vermieter in Rechnung gestellt. Die Gärtner haben Nachbarshecke stark zurückgeschnitten, da diese in unsere Grundstück hinein wuchs. Dafür ist doch der Nachbar zuständig, wieso sollen wir für seine Hecke den Schnitt bezahlen.
8 Antworten
Beginnt die Hecke des Nachbarn hemmungslos zu wuchern, kann der Nachbar den Rückschnitt verlangen. Wer eine Hecke anpflanzt, ist allein für ihre Pflege zuständig und muss überstehende Zweige beim Nachbarn entfernen. Der Nachbar darf sich dagegen nicht ohne Absprache in die Heckenpflege einmischen und zum Beispiel die Hecke auf seiner Seite selbst stutzen. Handelt er auf eigene Faust, begeht er Sachbeschädigung. Er kann aber dem Heckenbesitzer eine Frist zur Beseitigung von Überhängen setzen. Wohl gemerkt muss diese Frist angemessen und realistisch sein. Der Nachbar muss dieser Forderung nachkommen – aber nur bedingt in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September jedes Jahres. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in dieser Zeit ausdrücklich, eine Hecke abzuschneiden oder zu entfernen. Zulässig sind lediglich Pflegeschnitte.
Es gehört zum guten Ton, das Schnittgut nach dem Heckenschnitt auch vom Grundstück des Nachbarn zu entfernen und nicht einfach liegenzulassen. Einen rechtlichen Anspruch auf diese Aufräumarbeiten gibt es allerdings nicht. Generell ist Absprache das A und O, denn um die Hecke auf der Seite des Nachbarn zu schneiden, braucht man schließlich ein paarmal im Jahr die Erlaubnis, sein Grundstück zu betreten.
https://www.holzprofi24.de/ratgeber-rechtliche-bestimmungen-zaunbau
Die Rechnung würde ich zurück senden mit dem Vermerk, dass ihr den Heckenschnitt weder in Auftrag gegeben habt, noch es sich um eure Hecke handelt.
Wenn der Vermieter eigenmächtig den Rückschnitt angeordnet hat, dann zahlt er es eben.
Hier handelt es sich um ein Mietgrundstück - Da sollte der Eigentümer nicht seinen Mieter belasten sondern den Nachbarn
Ueber die Hecke (Abstand zur Grundstuecksgreze und Hoehen) ist nachbardchaftsrechtlich auf Laenderebene geregelt.
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in Laenderfassungen die Schnittzeitpunkte zum Wohle von bruetenden Voegeln. Radikale Verjungungsschnitte / auf den Stock setzen ist vom 1. Oktober bis zum 28. % 29. Februar erlaubt.
Ueberhaenge sind in der Verantwortung des Heckenbsitzer, wobei in Bezug auf Hoehe und Genzabstand Verjaehrungen moeglich sind.
Die Beseitigung von Ueberhaengen obliegt dem Eigentuemer. Ist ein Betritt des Nachbargrunstueckes notwendig, ist der Betritt mit dem betroffenen Anlieger abzustimmen. Das Schnittgut ist vom Heckeneigentuemer zu beseitigen.
Bei Beschwerde wegen Ueberhang ist der Eigentuemer zu benachrichtigen, am besten scgriftlich. Bei einer notwendigen Erinnerung ist es sinnvoll eine angemessene Zeit zur Bearbeitung zu setzen und auf eine Ersatzvornahme hinzuweisen - bei Nichtausfuehrung auf Kosten des Heckeneigentuemers die Schnittarbeiten der Hecke auszufuehren / ausfuehren lassen.
Die Sache obliegt den Eigentuemern und nicht den Mietern. Ist ein Mieter als Hausmeister bestellt ist zu klaeren ob es in dem vereinbarten Arbeitsprofil / Zustaendigkeit liegt.
Der Auftraggeber bezahlt fuer die Schnittarbeiten; ob und wie er dann die entstandenen Kosten abwaelzen / weiterleiten kann - mit dieser Sache hat der Arbeitsausfuerende nichts zu tun.
Der Mieter ist nicht Eigentuemer und muss deutlich darauf hinweisen nicht als Rechnungsempfaenger zu fungieren, nicht zu zahlen, gegebenenfalls sich anwaltlich darueber absichern, um auch eventuelle Verzugszinsen zu vermeiden.
Die Rechnung ist irrelevant und würde ich zurück schicken. Oder müsst ihr den Schnitt auf eurer Seite bezahlen? Sowas geht erst recht nicht und gehört nicht auf die Rechnung weil der Heckenbesitzer alle 3 Seiten bezahlen muss,2 Seiten,1 mal die Höhe. Andere Frage ist mit was du mit Hecke meinst. In meinen Augen ist eine Hecke eine Zierhecke die jedes Jahr gerade geschnitten wird. Andere reden von Hecke und meinen die Sträucher die im Garten stehen und wild durcheinander wachsen. Das wird irrtümlicherweise immer in einen topf geworfen.
Auf dem Land ist es üblich, das man sich bei der Heckenpflege gegenseitig hilft, erst recht bei den in der Eifel weit verbreiteten haushohen Buchenhecken, die mitunter sogar unter Denkmalschutz stehen.
Bei uns wächst die Hecke auf der Grundstücksgrenze. Jeder schneidet seine Seite.
das ist auch falsch. Derjenige der die Hecke gepflanzt hat ist dafür verantwortlich. Der Nachbar müsste also nach euch kommen und euere Seite schneiden. Es kann und darf nicht sein das jemand pflanzt und ein anderer hat Arbeit damit.
Wir sind verwandt; und als die Hecke gepflanzt wurde, hatten Opa und seine Schwester dies so abgemacht.
Heckenbesitzer müssen immer den Mindestabstand beim Pflanzen einhalten. Wenn er seine Hecke schneidet muss er auf seine Seite bleiben können ohne den fuß auf das Nachbargrundstück zu setzen. Kann er das nicht,darf er nicht verlangen das du auf deiner Seite die Hecke schneidest. Das muss er dann nach Absprache selber machen. Es kann nicht sein das ich mit Nachbarshecke Arbeit habe,wo kommen wir denn da hin?