Wer ist Schuld und was soll ich am besten machen?

6 Antworten

Ich werde mir sehr wahrscheinlich eine Erstberatung bei einem Anwalt holen

Das solltest du bei sowas unbedingt tun.

Ich war nicht dabei. Wenn ich es richtig verstanden habe sehe ich die Schuld aber bei dem anderen. Du warst ja schon beim abbiegen und das andere Auto hätte dich sehen müssen, wenn es am Stopschild gehalten hätte. Für mich hört sich das bisschen so an als hätte der andere schnell ohne zu gucken durchgezogen, solange der LKW da noch ist.
Anders sieht das ganze aus, wenn der andere neben dem LKW vorbei gefahren wäre. Dann hättest du ihn sehen und warten müssen. So oder so ist das eine sehr doofe Situation.
Hole dir unbedingt einen Anwalt. Wenn du eine Teilschuld bekommst, wird deine Probezeit auf insg. 4 Jahre verlängert und du musst ein ~350€ Aufbauseminar machen.

Natürlich hat mein links Abbiegen mehr weg insgesamt bis zu meiner Spur, aber das heißt doch nicht, dass er, wenn ich einfach noch nicht fertig bin mit dem abbiegen, einfach reinziehen kann und ich soll dann plötzlich auf der 70er Strecke anhalten?

Leider sind Gesetzte nicht immer logisch. Denn doch, auch wenn du schon beim abbiegen bist musst du theoretisch anhalten und den anderen durchlassen.

Eine ähnliche Situation ist mir auf einer großen Kreuzung passiert. Kurz erklärt. Ich wurde durch das Auto vor mir beim links abbiegen auf der Kreuzung so lange aufgehalten, dass die Spur der Gegenrichtung wieder grün bekommen hatte. Das habe ich nicht mitbekommen und die Gegenrichtung ist mir dann seitlich rein gefahren, weil seine Scheibe bis auf ein 10cm Durchmesser Guckloch zugefroren war. Per Gesetz hätte ich Mitten auf der Kreuzung anhalten und damit alle behindern sollen, bis meine Abbiegespur wieder grün bzw. die Gegenrichtung Rot bekommen hätte.
Der Verkehr aus der Gegenrichtung hätte mich zwar durchlassen sollen, ich darf aber nicht damit rechnen, dass er das tut....
Das ganze lief mit Anwälten über fast 2 Jahre...


NenntMichAnna 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 19:28

Auch wenn ich nur eine mündliche Abmahnung bekommen habe? Also der Autofahrer war definitiv nicht zu sehen und als er scheinbar genug Platz hatte (weil der LKW am abbiegen war, wie ich) ist er dann durch gefahren und direkt abgebogen, während ich schon mittig auf der Kreuzung war. Muss er denn nur einmal an der Haltelinie einmal anhalten? Der Autofahrer meinte beim Aussteigen sogar „Mensch dich hab ich ja gar nicht gesehen“ aber ich hatte sogar das Gefühl, dass er hinter mir noch beschleunigt hat und mich dann deshalb seitlich mitgenommen hat. Schwieriger Fall aber vielleicht ist der Fall eigentlich völlig klar und ich nur zu blöd zum Auto fahren? Aber woher weiß ich ob ich ein Aufbauseminar machen muss???

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treppensteiger  29.06.2024, 19:37
@NenntMichAnna

Mit „Mensch dich hab ich ja gar nicht gesehen“ hat er dir gegenüber ja schon ein Schuldeingeständnis abgegeben. Wenn man auf einer Hauptstraße jemandem in die Seite fährt, den man vorher nicht gesehen hat, muss man was falsch gemacht haben. Z.B. eben bei schlechter Sicht losgefahren.

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NenntMichAnna 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 20:06
@treppensteiger

Ja toll leider hatte ich zufällig keine Tonaufnahme gemacht und das auch nicht bei der Aussage erwähnt. Zudem ist meine Aussage ja eh falsch aufgenommen worden (was ich hoffentlich morgen noch erklären und ändern kann). Natürlich ist man beim ersten Unfall viel zu nervös und verhält sich in dem Moment falsch und dazu dann noch den Stempel als „Anfänger“ zu bekommen ist nicht grade förderlich. Mir wurde kaum Beachtung geschenkt und dazu haben die mich auch gar nicht befragt, sondern ich musste auf die zu gehen, um überhaupt eine Aussage machen zu können, die ja wie gesagt sogar falsch aufgenommen wurde (da die mir kaum zugehört haben). Polizei dein Freund und Helfer👍🏻

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treppensteiger  29.06.2024, 20:11
@NenntMichAnna

Ich hab mir die gegenteiligen Aussagen noch mal durch den Kopf gehen lassen. Du hast, da auch eigenes Stopschild, auch eigene besondere Vorsicht walten zu lassen. Es wär ja alles ok gewesen, wenn du gleichzeitig mit dem LKW auf der Kreuzung gewesen wärst, dann hättest du den als Deckung gehabt. Aber das war dir womöglich etwas zu eng?, und so hast du etwas verzögert. Echt blöd gelaufen, vom Gefühl her würde ich dir 33% Mitschuld geben. Deshalb der Anwalt, es ist halt nicht klar.

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NenntMichAnna 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 20:16
@treppensteiger

Ich bin tatsächlich gleichzeitig mit ihm angefahren (also wir sind voreinander abgebogen und waren gleichzeitig auf der Kreuzung, klar etwas eng aber mit nem Polo mache ich mir da keine Sorgen). Klar sind LKWs größer als PKWs, aber wenn das jemanden Angst machen sollte, sollte derjenige nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Also in dem Fall bin ich wirklich gleichzeitig mit ihm losgefahren (er braucht dafür ja sogar länger), sonst wären wir beide mit der Front aneinandergeraten, hätte ich verzögert.

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treppensteiger  29.06.2024, 20:18
@NenntMichAnna

Gleichzeitig mit dem LKW angefahren? Da warst du aber langsam, der ist doch länger. Oder meintest du den PKW des Unfallbeteiligten?

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TechnikTim  01.07.2024, 09:39
@NenntMichAnna

Nochmal wegen dem Aufbauseminar und der verlängerten Probezeit.

Das bekommst du beides immer dann, wenn du einen Punkt bekommst oder einen Unfall mitverschuldest.
Gibt noch andere Gründe aber das sind jetzt die für dich wichtigen. Ich vermute, dass es auf Teilschuld hinauslaufen wird und dadurch musst du dann leider auch das Aufbauseminar machen.

Kläre das aber alles mit einem Anwalt und lass dich nicht über den Tisch ziehen.

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Der ist in dich reingefahren und hätte aufpassen müssen. Gehe zum Anwalt er ist Schuld. Allerschlimmstenfalls 50/50. Du warst schon in der Kreuzung, da muss er auf dich achten. Da ist ncihts mit "ich hab aber Vorfahrt"

Die Beamtinnen waren unfähig die Situation zu verstehen und ihre Arbeit richtig zu machen


NenntMichAnna 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 20:09

Danke! Endlich mal jemand der meine Sichtweise versteht. Leider wird es aber rechtlich sehr wahrscheinlich 50/50 ausgehen, da selbst das überfahren der Haltelinie nicht seinen Vorrang aufhebt, denn die Haltelinie war für den Querverkehr da gewesen und nicht für mich. Naja das Geld gebe ich lieber für nen Anwalt aus als für meine Reparatur (ist nur ein Polo und er fährt ja noch) und habe dann ein gutes Gewissen.

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Auch ich bin hier für den Anwalt. Die Lage ist ja auch durch die Schäden an den Fahrzeugen fast 100% eindeutig. Schuldhaft wärst du nämlich dem Anderen in die Seite gefahren, bzw. kannst du nicht zu spät gefahren sein, wenn dir in die Seite gefahren wurde.

Wenn du vor Ort mündlich verwarnt wurdest und nichts von der Bußgeldstelle kommt, ist es aus polizeilicher Sicht abgeschlossen. Kein Punkt, keine Strafe, keine Probezeitverlängerung. Also würde ich mich darüber erstmal nicht aufregen. Letztlich hatten die Polizistinnen mit ihrer Aussage zur Schuldklärung vollkommen Recht. Sie haben die nur den Vorwurft gem. StVO eröffnet. Das hat nichts mit der Schuldfrage zu tun.

Die Versicherung stützt sich nur oft auf den Unfallaufnahmen, die bei Kleinunfällen oft etwas minderwertig sind. Die Erfahrung musste ich auch schon machen.

Jedenfalls schilderst du es deiner Versicherung genau so. So wie es war und zeichnest gerne eine eigene Skizze. Dazu sendest du Bilder von den Schäden mit. Sicher wirst du früher oder später mal angerufen von denen. Am Ende klären die es untereinander, wer die Schäden zu tragen hat. Ggf. wirst du eine Mitteilung über den Ausgang bekommen. Hast du beim Abschluss der Versicherung mitgedacht, hast du einen Rabattschutz abgeschlossen. Dann würdest du im Fall der Fälle bei einem Unfall im Jahr nichtmal hochgestuft werden.

Wenn du nicht grade eine Verkehrsrechtsschutz hast, weiß ich nicht, was dir aktuell ein Anwalt bringen soll. Der kostet ja auch Geld.. Die Versicherungen klären schlussendlich die Schuldfrage und haben ihre eigenen Anwälte. Einzig wenn du mit Straftaten oder anderen Schwerwiegenden Konsequenzen konfrontiert wirst (z. B. Probezeitverlängerung, Strafantrag wegen fahr. KV), wäre das denkbar.

Unfälle passieren.

Wer ist Schuld

Vermutlich Du, da Du den Vorrang des Rechtsabbiegenden missachtet hast.

und was soll ich am besten machen?

Deine Kfz-Haftpflicht informieren.


NenntMichAnna 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 18:44

Vor mir war zu dem Zeitpunkt des Abbiegens aber kein Rechtsabbieger sondern nur der LKW der gleichzeitig mit mir jeweils links abgebogen ist. Ich kann schließlich nicht durch den LKW schauen und die hinter ihm sind, müssen doch nochmal stehen bleiben, um einen vollen Überblick zu haben, ob immer noch alles frei ist, nachdem der LKW abgebogen ist. Der LKW war schließlich noch gar nicht fertig mit dem Abbiegen, als der Autofahrer plötzlich hinter im hergebrettert kommt und rechts abbiegt.

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Antitroll1234  28.06.2024, 19:19
@NenntMichAnna
Vor mir war zu dem Zeitpunkt des Abbiegens aber kein Rechtsabbieger sondern nur der LKW der gleichzeitig mit mir jeweils links abgebogen ist

Auch ein Rechtsabbieger dahinter hat Vorrang vor dir.

Ich kann schließlich nicht durch den LKW schauen und die hinter ihm sind

Dann musst Du entsprechend deine Fahrweise und den Abbiegevorgang deinen Sichtverhältnissen anpassen.

Aber wenn Du es anders siehst ist dies okay.

Kontaktier dennoch deine Versicherung, der Unfallgegner wird dies schließlich auch tun und seine Sicht der Lage schildern.

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NenntMichAnna 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 19:35
@Antitroll1234

Wo steht das im Gesetz, dass er dahinter auch vorrangig ist, selbst wenn er einfach abgebogen ist ohne vorher zu schauen oder zu halten?

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Antitroll1234  28.06.2024, 19:42
@NenntMichAnna
Wo steht das im Gesetz, dass er dahinter auch vorrangig ist, selbst wenn er einfach abgebogen ist ohne vorher zu schauen oder zu halten?

Das geht eindeutig aus der StVO §9 Abs.4 hervor.

Aber wie gesagt, mir ist es ja egal wenn Du dies anders siehst.

Kontaktiere auf alle Fälle deine Kfz-Haftpflicht und von mir aus noch einen Anwalt

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NenntMichAnna 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 19:54
@Antitroll1234

Ja werde ich tun.
Noch eine Frage, denn ich habe mir den Ort nochmal angeschaut: Wie ändert sich die Situation, wenn er nicht an der Haltelinie gehalten hat, sondern direkt hinter dem LKW nach rechts hergezogen ist?

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NenntMichAnna 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 20:07
@Antitroll1234

Bodenlos… ja egal wusste ich nicht. Wann würde mir ein Aufbauseminar drohen?

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Antitroll1234  28.06.2024, 20:12
@NenntMichAnna

Missachtung des Vorrang ist ein A-Verstoß, wird dir dies zur Last gelegt kommen nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids Probezeitmaßnahmen auf dich zu.

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treppensteiger  29.06.2024, 19:40
@Antitroll1234

Der hätte Vorfahrt gehabt, aber erst nach einem Stop am Stopschild nicht einem Stop hinter dem LKW, und der Vergewisserung, dass die Hauptstraße frei ist. Die Stopschilder stehen nicht umsonst rum, sondern meist an Unfallschwerpunkten. Die sollen genau solche "Unsichtbarkeitsfehler" vermeiden.

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NenntMichAnna 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 20:12
@treppensteiger

Ja aber tatsächlich ist es so, dass das Stop Schild für den Querverkehr gedacht ist und nicht, um zu schauen ob etwas von vorne kommt…

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treppensteiger  29.06.2024, 20:14
@NenntMichAnna

Das Stopschild bezieht sich auf die gesamte Kreuzung. Die Gefahr ergibt sich ja offensichtlich, mindestens in deinem Fall, auch aus dem Gegenüber- und v.a. dem Abbiegeverkehr.

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NenntMichAnna 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 20:19
@treppensteiger

Ich gebe hier auf jeden Fall ein Update was letztendlich wirklich gilt und was richtig gewesen wäre. Es bleibt Spannend

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