Links abbiegen, wenn es schon rot ist?
Hallo! Ich habe mich heute sehr über eine Situation im Verkehr geärgert und würde mich für eure Meinung interessieren. Wenn man links an einer Ampel abbiegen will und den Gegenverkehr durchlässt, dann fährt man doch ein Stück vor, wartet bis kein Gegenverkehr mehr kommt oder eben bis die Ampel rot wird und man schnell abbiegen kann.
So war das auch heute. Große Kreuzung und vor mir war noch ein Auto. Das Auto vor mir hatte mehrmals die Möglichkeit abzubiegen, aber ist nicht gefahren. Dann hat man schon gesehen, dass der Gegenverkehr langsamer geworden ist d.h. dass die Ampel rot ist. Aber auch da hat das Auto vor mir EWIG gewartet und gezögert bis es abgebogen ist und ich stand natürlich dahinter.
Auf jeden Fall hatten die anderen dann grün und ein Motorrad-Fahrer ist richtig ausgerastet und hat sich über mich aufgeregt, da ich eben noch auf der Kreuzung war. Aber was habe ich in der Situation falsch gemacht? Ich kann doch nicht rückwärts wieder zur Ampel fahren nur weil man Vordermann zu lange braucht? Das ist eine große Kreuzung und da können in der Regel mehr als 2 Autos links abbiegen. In der Fahrschule habe ich zumindest gelernt, dass man als links abbieger vorfährt und eben wartet bis man fahren kann.
5 Antworten
Du hast alles richtig gemacht.
Dein Vordermann war vielleicht Fahranfänger oder Senior, wohl zumindest etwas unsicher im Fahrverhalten. Kommt halt vor und ist auch nicht direkt ein Fehler.
Der Motorradfahrer hatte absolut keinen Grund, sich aufzuregen. Auch wenn er bereits grün hat, hat er die Pflicht, euch das Räumen der Kreuzung zu ermöglichen.
Das ist in zahlreichen "Kreuzungsräumer"-Urteilen so bestätigt worden. Hier nur ein Beispiel. Im Falle eines Unfalls wäre der Motorradfahrer der Hauptschuldige.
Es gibt auch einen entsprechenden OWi-Tatbestand.
TBNR: 101042: Sie fuhren in den Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich *) ein, ohne dem dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen.
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
30€ (mit Unfall: TBNR 101043 / 35€)
In der Fahrschule habe ich zumindest gelernt, dass man als links abbieger vorfährt und eben wartet bis man fahren kann.
Genau so ist es richtig.
Die Vorschrift nach § 11 Abs. 1, 3 StVO betrifft Fälle, in denen nahezu sicher ist, dass man die Kreuzung nicht rechtzeitig räumen können wird, also z.B. bei einem echten Stau.
Beim Abbiegen dagegen ist ja in der Regel damit zu rechnen, dass man spätestens bei Rot des Gegenverkehrs die Kreuzung räumen kann. Daher besteht in dem Fall kein Einfahrverbot nach § 11.
Strenggenommen könnte man hier § 11 Absatz 1 StVO anwenden:
Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
Allerdings dürfte man dann bei Gegenverkehr nie in die Kreuzung einfahren. Dementsprechend solltest du in etwa abschätzen können, ob du als zweites oder drittes Auto mit in den Kreuzungsbereich fährst. Ansonsten wartest du an der Haltlinie (auch bei Grün), bis der Vordermann abgebogen ist.
Rückwärts fährt man aber auf keinen Fall! Du verlässt den Kreuzungsbereich dann möglichst zügig und achtest auf andere Verkehrsteilnehmer.
In deinem Fall wäre ich vermutlich aber auch hinterher gefahren. Denn wenn das andere Auto zügig losgefahren wäre, hätte es ja garantiert gereicht.
Aber was habe ich in der Situation falsch gemacht?
Gar nichts. Alle Fehler lagen beim Vordermann und der Motorradfahrer war ein Idiot. Vergiss das einfach.
Wer weiß, wen Du da vor Dir hattest. Uralte Oma die nichts mehr schnallt oder jemand der das erste Mal alleine fährt, passiert.
Alles ok. Typen, die sich über den Falschen/das Falsche aufregen begegnet man ständig im Straßenverkehr - die Welt ist voller Bekloppter und Wichtigtuer.
Du hast alles richtig gemacht, sowas passiert eben. In der Großstadt bei uns ist sowas eher die Regel als die Ausnahme, also mach dir keinen Kopf darüber ;)