Wer ist erbberechtigt?
Ich habe eine Frage zu einem Fall den ich bearbeiten muss, bin leider nicht vom Fach. Ich vergebe fiktive Namen:
Die Großmutter Anna hat von ihrem zweiten Ehemann ein Grundstück geerbt. Diese Großmutter Anna hatte eine Tochter Lina aus erster Ehe, welche mit einem Mann Fritz verheiratet war. Gemeinsam haben sie einen Sohn Lukas der wiederum Kinder hat.
Nun ist diese Tochter Lina vor der Großmutter (ihrer Mutter Anna) gestorben. Also erbt der Sohn Lukas also Annas Enkel doch das Grundstück alleine? Oder hat der Ehemann Fritz der Tochter Lina auch einen Anspruch auf Erbe? Eigentlich ja nicht mehr da als Lina gestorben ist auch die Ehe geschieden wurde, sozusagen 🤔
Ich konnte im Internet nichts finden, und bevor jemand nachfragt wieso ich mich nicht mal ans Standesamt/Amtsgericht wende, das habe ich versucht, ist aber schwierig in den Leitungen durchzukommen. Aber für den Verlauf meines Falls wäre es gut schon ein bisschen voranzukommen bis ich die richtige Rückmeldung bekommen habe :) sonst müsste ich eine Erbfolge nachprüfen die eventuell unnötig ist.
Ich hoffe jemand hatte mal so einen Fall oder kennt sich damit aus.
Vielen Dank vorab!
6 Antworten
Wenn ein Ehepartner stirbt, dann erbt der Überlebende Partner i.d.R. 50 %, die anderen 50 % teilen sich die Kinder auf.
Jetz ist die Frage: Lebt die Oma Anna noch?
Denn davon hängt ab, wer wieviel erben wird.
Lebt die Oma Anna noch, dann gibt es noch kein Erbe. Also erbt auch Lenas Ehemann Fritz nichts. Aber Lenas Sohn Lukas rückt als leiblicher Abkömmling der Oma in der Erbfolge auf den ersten Platz mit 100 %, da er keine Geschwister hat.
Ist die Oma Anna tot, so hat Lena bereits geerbt. Mit Lenas Tod erbt der Ehemann Fritz 50 %, der leibliche Sohn Lukas (da keine Geschwister) ebenfalls 50 %.
Lukas' Kinder bekommen erst etwas, wenn Lukas stirbt. Aber auch hier erbt die Ehefrau 50 % von Lukas' Anteil, die anderen 50 % teilen sich die Kinder.
(Als Nicht-Jurist ist meine Antwort ohne Gewähr!)
Mit Annas Tod hat Lina 100 % bekommen. Wenn Fritz nach Linas Tod wieder geheiratet hat, dann hat er vorher bereits 50 % erhalten und Lukas die anderen
50 %.
Hat sich Fritz vor Linas Tod scheiden lassen, dann ist er aus der Erbfolge raus und Lukas ist Alleinerbe.
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Ich hoffe mal, es folgen jetzt nicht noch mehr Personen, welche in der Frage gar nicht auftauchten.
Aber Lina (Tochter) ist VOR Anna (Mutter) gestorben und nicht andersrum 😅 eine Scheidung gab es nicht da Lina während der Ehe gestorben ist, wo Anna aber noch gelebt hat.
Nochmal:
Stirbt die Tochter vor der Mutter, dann ist der Enkel der Alleinerbe, denn die Tochter hatte noch gar nichts geerbt.
Als nicht Jurist... Hier hilft ein Erbschaftsgericht und der Erbschein. Dort steht alles drin.
Wenn es in der zweiten Ehe keine Kinder gab erben Fritz und Lukas je 50 %. Wenn es keine Testament o.a. gab.
Die 50 % von Lukas werden dann wieder vererbt an die Kinder von Lukas. Nehmen wir an es sind zwei Kinder, dann bekommt jedes Kind 50% der 50 % von Lukas. (also 1/4)
Erbschein oder Testament gibt es nicht. Aber wieso erbt Fritz? Das war ja nur der angeheiratete Schwiegersohn ihrer Tochter.
Sollte nicht Lukas als „richtiger“ Erbe alles erben? Sonst hat Anna keine anderen Erben ausser Lukas.
Das tut er auch nicht. Lukas erbt das Grundstück alleine.
Also geht das erbe von Anna direkt auf Lukas über und Fritz bekommt nichts da Lina vor ihrer Mutter gestorben ist 🤔
Ja, aber wenn Lukas noch minderjährig ist, dann wird das Erbe zumeist von deren Eltern verwaltet.
Nein Lukas ist mittlerweile tatsächlich auch schon verstorben. Dieser Fall handelt von einem Zeitfenster zwischen 1880 und 1950 😅
wichtig ist mir zu wissen dass die nächsten nachkommen von Lukas alles erben und keine Nachkommen von Fritz.
Das Erbrecht mag da noch anders gewesen sein. Aber das weiß ich auch nicht.
Nach §§ 1924 ff. BGB sind Ehegatten der Kinder von der Erbfolge ausgeschlossen. Der würde nur etwas erben, wenn die Tochter noch leben würden und dann auch verstirbt und ihm dann etwas vererbt.
Hier erbt Lukas das Grundstück alleine.
Nachdem Linas Ehe bereits geschieden war als sie vorverstorben ist, ist der geschiedene Ehemann (plus seiner späteren Nachkommen) ganz aus der Erbfolge raus.
Da Lina bereits verstorben ist, ist ihr (einziger) Sohn ihr Alleinerbe.
Wenn die Oma Anna verstirbt, dann erben ihre Kinder zu gleichen Teilen. Ist Lina das einzige Kind, ist Lina die Alleinerbin. Durch ihr Vorversterben tritt der Sohn Lukas an ihre Stelle und wird Alleinerbe, natürlich erst, wenn wenn die Oma stirbt.
ich lese gerade Deine weitere Antwort: also was jetzt, oben schreibst Du dass die Ehe geschieden wurde und jetzt schreibst Du dass sie nicht geschieden wurde. Klär das doch bitte.
Geschieden wurde die Ehe nicht. Ich habe das nur so formuliert, weil ich nicht wusste ob die ehe nach dem Tod von Lina „sozusagen geschieden“ wurde
nochmal ergänzend: wenn Anna vorverstorben ist und gesetzliche Erbfolge eintrat, erbte ihr Ehemann (wenn der Tod nach Inkrafttreten desBGB eingetreten ist) 1/4 als Erbe und 1/4 als pauschalen Zugewinnausgleich, also 50 % der Ehemann von Anna und 50 % Lukas. Diese 50 % von Fritz gehen dann später, soweit noch was vorhanden ist (oder war) an die Kinder von Fritz.
Das hat aber mit dem Erbrecht von Lukas nichts zu tun, als alleiniger Sohn ist er Gesamterbe der Oma und somit Alleineigentümer des Grundstücks.
Nachdem Lukas selber Nachkommen hatte, geht seine Erbschaft an seine Nachkommen weiter.
Mit der Scheidung erlischt der Erbanspruch gegenüber dem ehemaligen Ehepartner.
Aber die beiden waren zum Zeitpunkt als Lina verstorben ist noch verheiratet. eine richtige Scheidung gab es ja nie. die frage ist ja ob der Mann Fritz trotzdem noch einen Anspruch auf Erbe hat?
Anna ist schon gestorben und bei Fritz habe ich das Todesdatum noch nicht herausgefunden. Allerdings hatte er nach Lina noch eine weitere Ehefrau mit 3 Kindern und die haben auch wieder Kinder bekommen. Die frage ist nun ob seine Nachkommen 50% von Anna erben oder ob Lukas 100% bekommt.
Aber Lina ist ist vor ihrer Mutter Anna verstorben und daher sollte das erbe doch eigentlich direkt auf Lukas übergehen