Wer haftet eigentlich wenn ein Pferd zu Tode kommt wenn es Eiben frisst?

8 Antworten

Das allgemeine Betretungsrecht im Wald

Es gibt gewisse Rechte, die alle Menschen im Wald genießen und die Ihren Aktionsspielraum als Waldeigentümer deshalb einschränken können. Insbesondere darf jeder Ihren Wald zum Zweck der Erholung betreten. Dabei hat sich jedoch jeder Besucher so zu verhalten, dass der Wald so wenig wie möglich beeinträchtigt und seine Bewirtschaftung nicht behindert wird. Außerdem darf der Wald nicht gefährdet, geschädigt, verschmutzt, dürfen andere Waldbesucher nicht gestört werden.

Je nach Bundesland kann dieses Betretungsrecht auf bestimmte Wege oder gewisse Tageszeiten beschränkt sein. Auch das Betreten abgesperrter Waldgebiete ist meist verboten. Für die Sperrung von Waldflächen bedarf es in der Regel einer Genehmigung durch eine Forstbehörde. Daher ist es auch nicht gestattet, anderen Menschen ohne guten Grund den Zutritt zum Wald zu verweigern.

Zu diesem Betretungsrecht zählen außerhalb von  Naturschutzgebieten auch das Sammeln geringer Mengen von Beeren, Kräutern und Pilzen für die eigene Nutzung. Wer im Wald jedoch ohne ausdrückliche Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde Naturprodukte in großen Mengen sammelt, zum Beispiel zu kommerziellen Zwecken, riskiert ein Bußgeld.
Die Verkehrssicherungspflicht im Wald
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht muss jeder, der für eine Gefahr verantwortlich ist, alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen treffen, um Schäden anderer möglichst zu vermeiden. Von einem Wald können durchaus Gefahren ausgehen und Sie können als Eigentümer in manchen Fällen auch für eventuell entstehende Schäden verantwortlich gemacht werden.

Quelle : https://www.waldhilfe.de/rechte-und-pflichten/

Alles weitere darfst du deine Kommune fragen sprich Naturschutzverwaltung oder wie diesich auch schimpft.


Luftkutscher  18.05.2020, 12:19

Die Verkehrssicherheitspflicht betrifft nur Gefahren, welche durch Äste oder Bäume auf öffentliche Wege fallen und dort jemanden gefährden könnten. Mitten im Wald ist selbst dafür der Waldbesitzer nicht haftbar, wenn einem Spaziergänger ein Ast auf den Kopf fällt oder er sich an einem Zweig oder Dorn verletzt. Das gehört zum allgemeinen Lebensrisiko

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Urlewas  18.05.2020, 06:52

Unter „zumutbaren Maßnahmen“ würde ich verstehen, dass man zum Beispiel Bäume entfernt, die auf den Weg zu stürzen drohen. Aber aufzupassen, dass kein Tier im Wald giftige Pflanzen frisst, dürfte für den Waldbesitzer kaum „zumutbar“ sein.

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Der Reiter haftet und sonst keiner. Er hat darauf zu achten, dass das Pferd nichts frisst was ihm nicht bekommt. Von einem Grundstücksbesitzer kann man nicht verlangen, alle Giftpflanzen zu entfernen, nur damit sich kein Mensch oder Tier daran vergiftet. Das wäre ja geradeso, als ob ein Waldbesitzer alle Giftpilze entfernen müsste, damit sich kein Pilzsammler versehentlich vergiftet

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bin Diplom-Biologe und bin seit über 40 Jahren Fachberater

hanziti2 
Beitragsersteller
 17.05.2020, 22:46

Stimmt irgendwie

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Solange du das dem Pferd nicht aktiv angeboten hast, ist der Reiter dafür verantwortlich, aufzupassen, dass sein Pferd keine giftigen Pflanzen frisst.

Niemand? Du hast es dem Pferd ja nicht gegeben und der Besitzer wird sich wohl nicht selbst anzeigen

Scheibar kennst du dich mit dem Wald nicht so gut aus. Denn auch wenn du einen Wald hast, dürfen andere ihn betreten und es darf auch durch geritten werden. Außer es ist ausdrücklich verboten. Und das ist mit Schildern zu Kennzeichen

Woher ich das weiß:Hobby – Ich reite seit meinem 6.Lebensjahr und habe zwei Pferde

Urlewas  18.05.2020, 06:57

Der Waldbesitzer kann das Betreten/ Bereiten/ Befahren seines Waldes nicht mal verbieten. Das kann nur besonders begründeten Fällen das Land tun.

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wollyuno  18.05.2020, 11:24
@Urlewas

betreten ist ok,aber bereiten und befahren kann der privatwaldbesitzer verbieten,ist sein wald und er bestimmt das

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