Wenn eine andere Person als der Fahrzeughalter geblitzt wurde, kann der Fahrzeughalter trotzdem die Schuld auf sich nehmen?

5 Antworten

Beim Punkt werden die Stellen schon merken, ob der Fahrzeugführer männlich oder weiblich ist. Zusätzlich wird dann noch ne weitere Strafzahlung kommen.

Geht es nur um die Strafzahlung, ist es egal, wer es zahlt. Das hat mein Vater damals einfach an mich weitergegeben und ich hab es überwiesen.

Hi, wenn man einen Punkt bekommt, dann ginge das nicht. Da forschen die nach.

Bei 18 gibts aber keinen Punkt, da könnte sich die Behörde mit der Zahlung des Bußgeldes zufrieden geben.


HEMKA 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 18:58

Das Problem da ist keine Zahlungsaufforderung nur der Fragebogen.

Moin,

also niemand muss sein Familienmitglied verpetzen. Dein Mann kann sagen, das bin ich nicht. (ohne Angabe von der Person [also dir] die es war!) Edit: In dem Fall wird er aber 1 Jahr lang streiten müssen ... (Mehrere Briefe.)

Dein Mann kann auch einfach auf dem Fragebogen nicht antworten und dann kommt die Zahlungsaufforderung. Die bezahlt es einfach. Dann nehmen Sie an, das er es war.

...

Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

HEMKA 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 18:57

Danke muss man dann mehr zahlen also sowas wie mahngebühr? Oder ist die Summe gleich.

Fleischtester  13.09.2024, 18:59
@HEMKA

Moin,

Wenn du "später" bezahlst kommt eine Bearbeitungsgebühr dazu. Ich sage mal so um die 25 € ... (Nagele mich nicht fest. Das ist Bundesland-Sache!)

Grüße

Bei 18 km/h zu viel gibt es keine Punkte

Bußgeld zahlen und fertig.

Und in Zukunft keine Schuhe mehr mit Blei-Einlagen!


HEMKA 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 18:40

Und wie viel muss man da zahlen? Der Zettel ist gekommen zum ausfüllen und zurück schicken aber es steht keine Strafe welche man zahlen muss.

clemensw  13.09.2024, 21:28
@HEMKA

Dann hat die Bußgeldstelle schon bemerkt, dass der Halter nicht der Fahrer war und einen Anhörungsbogen versendet.

Den füllt dein Mann aus und schickt ihn zurück. Du erhältst dann den Bußgeldbescheid.

Den Zettel ausfüllen und auf den Zahlungsbogen warten. Wieviel das ist, kannst du im Bußgeldkatslog anschsuen