Mitbescheinigung an Jobcenter als Vermieter?
Die potentiellen Mieter sind zwei Frauen, die Hartz4 beziehen und in der Wohnung in einer WG leben wollen. Ich als Vermieter muss eine Mietbescheinigung PRO PERSON für das Jobcenter ausfüllen, mit Angaben wie Wohnungsgröße, Kaltmiete + Nebenkosten und (hier das Thema der Frage) Mietverhältnis (Hauptmieter oder Untermieter). Muss ich bei beiden Personen "Hauptmieter" ankreuzen oder bei einer "Hauptmieter" und bei der anderen "Untermieter" und sollen die Kosten pro Mietbescheinigung als ganze Kosten oder geteilt durch zwei angegeben werden?
7 Antworten
Na die Angaben zu Wohnungsgrösse etc. dürften ja kein Problem sein. Wenn beide Mieterinnen den Mietvertrag unterschrieben haben, sind sie auch beide Hauptmieter. Wer nun wieviel zu der Miete beiträgt musst Du nicht unbedingt wissen, da die Miete von nur einem Konto bei Dir eingeht, und das würde ich auch so dem Jobcenter mitteilen. Von welchen Konto kann Dir egal sein, Hauptsache sie kommt pünktlich und regelmässig.
hmm, bei sog. Bedarfsgemeinschaften wird das schwierig. Eine WG ?
Da muß man den Status quasi verraten. (Lesbisch ?) Besuch des Jobcenters ist nicht ausgeschlossen bei solchen Konstellationen
Doch, in deinem Link steht mehr als eindeutig, dass es keine Pflicht gibt einen Stasi Mitarbeiter vom Jobcenter reinzulassen. Und wenn die Leistungen eingestellt werden, muss man halt vor dem Sozialgericht klagen und hat dort beste Erfolgschancen. Es gibt nämlich im SGB nirgendwo die Mitwirkungspflicht jemandem die Tür zu öffnen.
Das steht da so eindeutig nämlich nicht. Aber egal wenn Du das meinst.
Überlege dir das bitte zweimal. Wenn keine Zahlungen mehr auf dein Konto kommen , Du dann im Amt anrufst und nachfragen willst ob deine Mieter Geld dafür bekommen haben, wirst Du keinerlei Auskünfte bekommen. Ich selbst habe da ziemlich schlechte Erfahrungen gemacht und werde deshalb auch nicht mehr darauf eingehen.
Ihr habt doch einen Mietvertrag (oder zwei) abgeschlossen. Da steht doch garantiert drin, ob beide Hauptmieterinnen sind oder nur eine anmietet und an die andere untervermietet. Und in dem/den Mietvertrag/trägen mit den Frauen steht doch genau das drin mit den Nebenkosten, was das JC wissen will.
Da würde mit Sicherheit noch gar kein Mietvertrag abgeschlossen. Das Amt möchte so eine Bescheinigung um zu prüfen, ob es diese Wohnung überhaupt bezahlen würde.
Eine etwas heikle Sache. Ich muss davon ausgehen das kein Mietvertrag vorliegt.Nur so ist eine Mietbescheinigung nötig. Die Unterlagen sind nötig um die Leistung für das Jobcenter zu errechnen.So kläre vorher von wem du die Miete beziehst Sehe diesen dann als Hauptmieter an.Bezahlen beide die Miete an dich sind beide Hauptmieter und teile die Kosten dafür einfach auf. Ich würde dieses Problem mit den Frauen vorher besprechen.
Es gilt das Grundgesetz: Nur die Polizei darf mit Durchsuchungsbeschluss oder bei Gefahr in Verzug in die Wohnung. Stasi Mitarbeiter vom Jobcenter muss niemand reinlassen.