Wem gehört das Auto rein rechtlich?
Hallo,
ich brauche nun echte Rechtsexperten eine gute antwort belohne ich gerne mit den Goldenen Stern. Also:
hab letzten ein gutes Auto gefunden doch leider bin ich nicht kredit würdig (bin schüler) deswegen hat mein Vater den Kredit genommen und den Kaufvertrag unterschrieben.
die Anzahlung habe jedoch ich überwiesen und gezahlt.
das Fahrzeug ist auch auf mich zugelassen.
nur der Kaufvertrag ist auf mein Vater. ( die Versicherung auch wegen SF aber das ist unrelevang)
wem gehört das Auto nun rein rechtlich?
lg
Und wenn es mein Vater gehört, wie kann ich auch Eigentümer werden? Muss er es mir schenken? Brauchen wir ein Notar? Oder muss ich es ihm Abkaufen? Danke
10 Antworten
Kaufvertrag läuft auf deinen Vater -> dein Vater ist Eigentümer.
Aktuell ist es noch die Bank, bis zur vollständigen Bezahlung.
Brauchst keinen Notar.
Schenkungs- oder Kaufvertrag, je nachdem.
Wenn dein Vater das aber nicht will, dann bleibt er Eigentümer.
Bei einem Auto gibt es vier juristisch Personern:
Eigentümer, Halter, Besitzer, Versicherungsnehmer.
Meistens ist es eine einzige Person, es können aber auch 4 verschiedene Menschen oder Firmen sein.
Eigentümer ist aber immer der, der den Kaufvertrag unterschrieben und das Auto bezahlt hat. Nur er darf über das Auto verfügen und bestimmen, wer Halter wird und nur er darf über einen Verkauf entscheiden.
Und wenn es mein Vater gehört, wie kann ich Eigentümer werden? Muss er es mir schenken? Brauchen wir ein Notar? Oder muss ich es ihm Abkaufen? Danke
Er kann es dir schenken oder verkaufen. Juristisch am sichersten statt schenken wäre ein Verkauf für 1,- Euro und das per schriftlichem Kaufvertrag.
Theoretisch würde auch eine mündliche Schenkung oder Verkauf gelten. Da kann es notfalls aber schwierig mit dem Nachweis werden.
Nein, überhaupt nicht. Da recht ein einfaches Schriftstück aus. Notar braucht man nur bei Immobilien.
Besitzer, oder amtlich "der Halter" des KFZs bist du, wenn du die Steuern dafür bezahlst. Dementsprechend stehst auch nur du im Fahrzeugbrief, nicht dein Vater.
Eigentum ist eigentlich dein Vater, da er den PKW erworben hat, und dir zur eigenen Verfügung überlässt. Oder dein Vater dir das Nutzungsrecht zugewiesen hat.
Originaler Beitrag wurde verändert, deswegen passt der Kommentar nicht mehr
Originaler Beitrag blieb erhalten, es wurde nur etwas hinzugefügt (Zweite Absatz), wenn schon rechtfertigen, dann aber richtig!
Und wenn es mein Vater gehört, wie kann ich Eigentümer werden? Muss er es mir schenken? Brauchen wir ein Notar? Oder muss ich es ihm Abkaufen? Danke
Er braucht es dir nur zu schenken. Komplett ist es deins, wenn es auf dich angemeldet ist, du alle Papiere dein eigen nennen kannst, und die Versicherung auch dazu bezahlst.
Solange der Kredit noch nicht abbezahlt ist, ist der Vater nur Besitzer des Autos.
Eigentümer ist solange die Bank...
Und wenn es mein Vater gehört, wie kann ich Eigentümer werden? Muss er es mir schenken? Brauchen wir ein Notar? Oder muss ich es ihm Abkaufen? Danke
Mit dem Kaufvertrag mit dem Namen Deines Vaters drin gehört das Auto zunächst mal ihm. Auf wen das Auto zugelassen ist, ist völlig unerheblich.
Wenn Du nicht hieb- und stichfest beweisen kannst, dass Du das Geld für das Auto bezahlt hast, insbesondere aber: das Dein Vater Dir das Eigentum an dem Auto übertragen hat - dann gehört das Auto immer noch ihm. 100%ig.
Und wenn es mein Vater gehört, wie kann ich Eigentümer werden? Muss er es mir schenken? Brauchen wir ein Notar? Oder muss ich es ihm Abkaufen? Danke
Einen Notar braucht man für einen Autoverkauf in Deutschland nicht (in Italien beispielsweise braucht man dafür einen Notar!).
Im Prinzip würde eine mündliche Vereinbarung reichen. Das Problem ist die Beweisbarkeit, wenn es später mal Streit geben sollte. Nur aus Gründen der Beweisbarkeit - nicht wegen irgendwelcher rechtlichen Erfordernis - ist es sehr empfehlenswert, sowas schriftlich zu machen. Ob geschenkt oder gekauft - das könnt Ihr untereinander ausmachen, wie Ihr wollt. Wenn Ihr Euch dahingehend geeinigt habt, dann setzt einen kurzen schriftlichen Vertrag auf (Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag, je nachdem), wo das Auto mit Fahrgestellnummer beschrieben ist, und der von Euch beiden unterschrieben wird. Das reicht.
Und wenn es mein Vater gehört, wie kann ich auch Eigentümer werden? Muss er es mir schenken? Brauchen wir ein Notar? Oder muss ich es ihm Abkaufen? Danke