Warum geht das nicht nach Zulassung wem das Auto gehört?
Ich habe was neues dazu gelernt, der Fahrzeugbrief hat nichts zu sagen ein Kaufvertrag entscheidet wer der Eigentümer eines Autos ist. Aber woran kann man sich im Ernstfall beziehen wenn es nichts handfestes gibt?
4 Antworten
Weil beim Auto bis zu 7 verschiedene Personen daran beteiligt sein können:
der Fahrzeughalter oder abweichender Fahrzeughalter (falls nicht identisch mit dem Versich.nehmer), der Kfz-Steuerzahler, der Besitzer, der Fahrer, der Versich.nehmer, der Beitragszahler der Versich.prämie und schlußendlich der Eigentümer!
Ich habe was neues dazu gelernt, der Fahrzeugbrief hat nichts zu sagen...
Dies steht auch ausdrücklich in der Zul.bescheinigung Teil 2 (ehem. Fahrzeugbrief) wie folgt:
Der Inhaber der Zul.bescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Hallo
Man kann jederzeit ein Kaufvertrag aufsetzten. Preis und Bezahlung steht alles so fest.
Wurde vergessen, usw.
Beide Seiten unterzeichnen, fertig.
Gruß
In der Regel hat man ja einen schriftlichen Kaufvertrag und kann allenfalls den Erwerb noch über den Geldfluss nachvollziehen.
Bei einem mündlichen Kaufvertrag und Barzahlung dürfte schon etwas schwieriger werden nachzuweisen dass du das Eigentum am Fahrzeug erworben hast. Andererseits fällt mir spontan aber auch keine Situation ein in der du beweisen müsstest dass du der rechtmäßigen Eigentümer bist.
Weil viele ihre Autos aus Kostengründen auf andere Personen zulassen.
Das ergibt aber keinen Sinn, weil es nichts an den Kosten ändert, außer man lässt das Auto auf eine Person in einem anderen Landkreis zu.
Ich habe bei Privaten Autokäufen noch nie einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht und ich zahle Autos auch grundsätzlich in Bar. Ich hatte damit noch nie Probleme.