Welcher Grundstückseigentümer muss für den Zaun bezahlen?

12 Antworten

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Das ist häufig in Satzungen der Gemeinde oder im Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes geregelt.


Wir haben es imm so gehalten Halbe/Halbe wenn er auf der Grenze
steht.

Wenn der Zaun nur am Nachbargrundstück steht ist es Alleine dafür
zuständig.  

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Eigentümer des Zauns auf dessen Grundstück der Zaun errichtet wurde.

So wie gefragt wird, habt ihr den Zaun wahrscheinlich nicht errichtet. Dann müsste man in Erfahrung bringen wer es gewesen ist, und war es zum Beispiel der Vorbesitzer von eurem Grundstück gewesen, dann ist es euer Zaun und ihr könnt den erneuern oder komplett weg machen.
Für neue Projekte entweder selbst zahlen oder mit dem Nachbar absprechen.

Ich kenne Zäune in der Nachbarschaft oft wegen Hunden zum Beispiel.


Gloven1914 
Beitragsersteller
 08.05.2020, 17:42

Nein, es kommt darauf an, welche Seite...rechte oder linke Seite.

Für die rechte Seite ist der Grundstückseigentümer verantwortlich

Aber hier ist es für den Einen die hintere Grenze, für den Anderen die rechte Seite

Daher meine Frage

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längs/quer = da hab ich nicht durchgeblickt...

erstmal der, dem der Zaun gehört und das ist der, auf dessen Grundstück er steht...

wenn jemand einen Zaun erneuern will (und der andere nicht?) dann auch wieder kommts drauf an, wo der Zaun steht:

  • bei dem der ihn erneuern will? = nur zu, kann er ja machen... (und bezahlen)
  • bei dem anderen? = dann kann der anderen nicht viel machen/verlangen...

es sei denn die beiden werden sich einig, weil beide einen guten/dichten/neuen Zaun wollen und sich Arbeit und Material teilen...


Gloven1914 
Beitragsersteller
 09.05.2020, 08:35

und ich verstehe nicht"der, bei dem der Zaun steht"

Der Zaun steht zwischen beiden Grundstücken

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myotis  11.05.2020, 16:16
@Gloven1914

die Pfosten sind auf Deinem oder seinem Grund? oder wirklich genau auf der Grenze? wurde der (bisherige) Zaun - ggf. von Vorgängern - gemeinsam erreichtet?

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myotis  11.05.2020, 17:41
@Gloven1914

eine Grenze ist eine (dimensionslose) Linie, ein Zaun(bauwerk) hat eine Breite...

aber egal: wenn sich nicht feststellen läßt, wem der Zaun gehört: wer will denn die Erneuerung haben? und wer fragt nach der Bezahlung?

der, der die Erneuerung haben will, will nicht bezahlen? warum nicht?

und will der andere sich beteiligen (ich nehme an, nein?)?

vom rechtlichen her:

je nach Bundesland (hast Du nicht angegeben, oder) enthalten die Nachbarrechtsgesetze ggf. eine Pflicht des Eigentümers eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks, sein Grundstück auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks einzufrieden. = muss man zuerst klären!

denn zu den Kosten gilt bundeseinheitlich folgende Grundregel: Derjenige, der den Zaun oder die Mauer aufstellen muss, trägt die entstehenden Errichtungs- und Instandhaltungskosten (z.B. für einen Neuanstrich oder Reparaturen).

Sind beide Nachbarn verpflichtet, teilen sie sich die Kosten.

Oder man wird sich halt sonst irgendwie einig... ;-)

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