Zaunpfosten Doppelstabmattenzaun zum Nachbarn stehen lassen?
Hallo,
Ich habe folgendes Problem.
Ich will einen Doppelstabmattenzaun zu unserem vorderen Nachbarn aufstellen lassen (siehe Zeichnung Grundstück 1). Der Eigentümer hat dieses Haus an Leute vermietet welche sich um den angrenzenden Garten leider nicht kümmern. Unser anderer Nachbar (Grundstück 2 ) hat bereits einen doppelstabmattenzaun gesetzt.die Pfosten zeigen nach innen. Gemäß paragraph 28 Nachbarschaftshesetz sollen die Pfosten zum eigenen Grundstück zeigen. Muss dies in unserem Fall auch so sein?
1. Der Zaun wird nicht auf Grenze stehen sondern ca 3 cm auf unserer Seite.
2.Der Nachbar von Grundstück 2 ist einverstanden das wir mit dem baugleichen Zaun an seinen Pfosten (welcher zu ihm gerichtet ist)anschließen.
Sollten wir nun dort anschließen und die eigenen Pfosten zu unserer Seite sichtbar sein würde es sehr merkwürdig aussehen.
Ich will hier rechtlich auf der sicheren Seite sein.
Zusätzlich beschwert sich Nachbargrundstück 1 bereits über die geplante Farbe des Zauns und will von seiner Seite Efeu wachsen lassen.darf er das ?
Vielen Dank für die Hilfe
1 Antwort
Sofern der Zaun mit den Pfosten nach innen auf deinem Grundstück steht ,kannst machen was du willst.
Er darf nicht das Grundstück des Nachbarn berühren oder überschreiten.
Pech für dich wenn der eine Nachbar sein Grundstück nicht pflegt.
Musst damit leben.
Okay. Ich will quasi die Pfosten nicht sehen also eine glatte Fläche (Sichtseite) zu mir haben. Kann ich das machen so lange ich hinter der Grenze bleibe ?
Die Pfosten müssen auf seinem Grundstück sein ,sonst kriegt er Probleme und er wird dann einen Ra damit Beauftragen müssen, PUNKT !
NACH INNEN NICHT NACH AUßEN !
Das war ja eben die Frage, nach der gesetzlichen Regelung dazu.
Du verstehst die Frage glaube ich nicht...
Nichts desto Trotz. Die "schöne Seite" muss immer zum Nachbarn Zeigen
Er will ja gerade die Pfosten nach außen setzen, um die Richtung des anderen Nachbarn beizubehalten.