Wegzoll durch einen Privatweg auf Nebenkosten umlegbar?
Hallo,
Wir haben eine Immobilie erworben, die von zwei Mietparteien bewohnt wird. Direkt an den zwei Garagen der Mieter führt ein Privatweg vorbei, für den wir jährlich eine nicht ganz unerhebliche Summe an Wegzoll zahlen, um die Einfahrt in die Garagen weiter zu nutzen. Ist diese Gebühr auf die Nebenkosten umlegbar ?
3 Antworten
Du musst als Vermieter sicherstellen, dass die vermieteten Garagen auch genutzt werden können. Du musst letztlich die Gebühr auf die Miete umlegen.
Gibt es im gemeinsamen Wohnungs-Garagen-Mietvertrag einen separaten Betrag für die Garagen? Dann würde ich den Mietern mitteilen, dass diese ab Zeitpunkt x um einen bestimmten Betrag erhöht wird. Lehnen die Mieter das ab, musst Du insgesamt die Wohnungsmiete so erhöhen, dass der Wegezoll künftig eingepreist ist.
Den Begriff Wegzoll kennt die BK--Abrechnungsverordnung bei Wohnraum nicht.
Hier geht es aber ja um Garagen, also muss ein MV her über eine Garage (von Haus- und Grund?), und da dürfen Kosten und Lasten natürlich eingerechnet werden in die Miete/die BK.
Gibt es keine MV, kann auch nicht einfach nur so ein neuer abverlangt werden.
Nur wenn das in den Mietverträgen so vereinbart worden ist. Die Mietverträge müsst ihr so übernehmen wie sie sind.
Nur wenn die Mieter so bl... sind und zustimmen. Selbst wage ich noch zu bezweifeln das ihr diese Kosten umlegen könnt. Um welchen Betrag geht es denn?
Pro Jahr sind es 3.000 Euro, damit der Weg für die Garagen und zum Be- und Entladen von anderweitigen Fahrzeugen, z. B. Anlieferung genutzt werden darf. Ich werde später noch einmal schreiben, wie es im offiziellen Schreiben benannt wurde, da muss ich noch einmal nachsehen. Wahrscheinlich ist es nur über eine Mieterhöhung machbar.
Die Vereinbarung dazu würde mich mal interessieren. Sind eure Mieter die einzigen, die diesen Weg nutzen? Sind die Garagen anders zu erreichen? Gibt es einen Grundbucheintrag?
Die Mietverträge sind über 20 Jahre alt, aber die Gebühr ist erst vor 3 Jahren entstanden.
Das ist dann ein Problem. Weshalb zahlt ihr denn soviel "Wegzoll"? Das ist normalerweise nicht üblich. Gibt es ein eingetragenes Wegerecht?
Das muss ich mir noch einmal genauer ansehen, da ich die Immobilie meiner Eltern übernehmen werde und gehe schon einmal alle Kosten/Nebenkosten durch, die auf den Vermieter zukommen...
aber die Gebühr ist erst vor 3 Jahren entstanden
was ist das für eine Gebühr, wo kommt die her
Gibt es denn eine Möglichkeit, Mietverträge aufgrund solcher Fälle zu ändern ?