Was tun bei Erlaubnis vor Garage zu parken, was andere Garagenbesitzer behindert?
Hallo,
wir haben im umzäunten Hof, zwei Garagen, eine gehört dem Nachbarn, der Rentner ist und 10 Monate in verbringt und die rechte Garage neben dem hohen Zaun gehört uns. Wir haben zwei Autos, eins in der Garage und das andere parken wir vor der Garage.
Es ist etwas kompliziert zu erklären aber ich versuche es, so gut es geht. Das Problem ist, dass der Besitzer der anderen Garage, einem dritten Mieter erlaubt hat, dessen Auto vor der Garage abzustellen. Dadurch kommen unsere Autos nicht mehr raus, wenn wir beispielsweise später heim kommen und das Auto bereits vor der anderen Garage parkt, da die Einfahrt so eng ist, dass man da nur vorwärts reinfahren und vorwärts parken kann. Entsprechend müssen wir rückwärts rausfahren, wofür es keinen Platz gibt.
Wir müssen dann immer warten, bis das parkende Auto weggefahren ist, um wieder rausfahren zu können.
Wenn das Auto nicht da ist und wir in die Einfahrt fahren ist zumindest genug Platz vorhanden, um rückwärts zu parken, damit wir wieder vorwärts rausfahren kann. Dann ist es auch nicht störend, wenn er dort parkt aber meistens hat er früher Feierabend oder ist Tagelang weg und lässt das Auto stehen.
Wir ist die rechtliche Lage? Darf er dort, obwohl ihm die Garage nicht gehört, parken, wenn es andere Mieter beim rausfahren behindert, die eine Garage besitzen/mieten?
Entschuldigt bitte die vielen Schreibfehler, diese sind meiner ziemlich schlechten Autokorrektur und schnellen Schreibweise geschuldet.
5 Antworten
Klingt tatsächlich so, als könnte man da auch rückwärts reinfahren. Egal wie er steht. Ein Bild würde helfen, ansonsten den Nachbar darauf ansprechen, (wieso noch nicht gemacht?) oder das Ordnungsamt rufen. Andere Option wäre Selbstjustiz.
Die Garage ist ein Stellplatz, davor nicht, da kann dein Nachbar nichts erlauben, auf das er selbst gar keinen Anspruch hat. Dort darf nicht geparkt werden und gut. Die Fläche vor der Garage ist ja gar nicht vom Nachbarn gemietet.
Wenn der Vermieter meint, dass er da nichts machen könne, kannst du ja vorschlagen die Miete entsprechend zu kürzen.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße
Hans Dieter
Wer andere im Strassenverkehr behindert, ist klar im Unrecht.
Wende dich an deinen Vermieter, dass durch das Verhalten des Nachbarn deine Mietsache (Garage) nicht mehr uneingeschränkt nutzbar ist und du auf Mängelbeseitigung drängst. Bei weiterem Blockieren deiner Garage: Mietminderung.
Vielen Dank für den Tipp. Ich werde dem Vermieter mal schreiben aber vorher höflich darauf hinweisen, dass wir nicht rausfahren können und sollte er sich dann querstellen, werden wir den Vermieter kontaktieren