Kindesvater ist ein Narzisst?
Hallo, der Vater meines Kindes ist ein manipulierter Narzisst er lügt ständig und behauptet Sachen bei Jugendamt über mich die einfach nicht stimmen, bei Familiengericht waren wir auch schon haben Umgangsregelung vereinbart er hat einen Tag die Vereinbarung nicht dran gehalten allerdings kam er erst als ich ihn angeschrieben habe wo er bleibt das er heute sein Umgangstermin hat und er wusste es nicht und kam auch dann plötzlich, kann ich ihn noch dafür beklagen für sein spätem Pflicht? er ist so falsch dazu beleidigt er mich ständig beim übergeben des Kindes vor unser Augen unseres Kindes er schadet damit doch das Kindeswohl und die Entwicklung! Er hat Umgangsrecht kein gemeinsames Sorgerecht zum Glück. Wie kann ich dafür sagen das er unser Kind erstmal nicht sieht?
5 Antworten
Und warum schreibst du ihm hinterher und erinnerst ihn, wenn er nicht erscheint?
Wenn er meint sein Umgangsrecht nicht wahr nehmen zu müssen, dann soll er es bleiben lassen.
Und er beleidigt dich? Warum sabbelst du dich mit ihm ab? Gib ihm das Kind wenn er es abholen kommt und schließe dann die Tür.
Nur wegen einmal "erst auf Erinnerung gekommen" und "er beleidigt mich" wird ihm nicht das Umgangsrecht entzogen.
Er beleidigt vielleicht dich, aber es geht bei der Sache um das Kind und nicht um dich. Sorge einfach dafür, falls möglich, dass er du bei der Abholung durch ihn nicht alleine bist!
Und wie gesagt: gar nicht erst auf dämliche Diskussionen einlassen.
Er hat das Recht, sein Kind zu sehen. Der einzige, der das Recht aussetzen kann, ist das Familiengericht. Und mit Laiendiagosteleien - "Narzismus " - solltest du dich zurückhalten, denn das kommt absolut nicht gut an.
als rechtlicher vater des kindes hat er umgangsrecht. da ihr bereits eine umgangsvereinbarung hat, würde ich ihn darauf nicht mehr ansprechen und auch keine erinnerung schicken. du bist nicht seine sekretärin. wenn er also bis zu 15 min. nach vereinbarung nicht erscheint ohne gründe vorher zu nennen: stau, bahn steckengeblieben oder ausgefallen, würde ich kommentarlos zu plan b für den tag umschwenken.
in dem fall fällt der umgang einfach ersatzlos aus. ob er das merkt, wird sich dann zeigen.
weiterhin hat er anspruch auf gemeinsames sorgerecht. so lange er das nicht einfordert, brauchst du dir keine gedanken machen. sobald er dies für sich einfordert wirst du nicht mehr drumrum kommen, da er es auch ohne deine einwilligung gerichtlich einholen kann, wenn er möchte.
allerdings hat sorgerecht mit umgangsrecht nichts miteinander zu tun und ist unabhängig voneinander. den umgang verhindern kannst du nicht, ausschließen darfst du es nicht - aber erinnern musst du ihn auch nicht. lass ihn ablaufen und ignoriere ihn einfach.
mit welcher begründung denn? hat er das kind missbraucht oder misshandelt? andere gründe für ausschluss gibt es nicht, es ist sein recht
der Richter meinte weil es noch ein Baby ist und zu früh ist ihm das gemeinsame Sorgerecht zu geben und zweite Grund schaffen es getrenntlebende Eltern nicht, zumindest über die elementaren Dinge im Leben ihres Kindes sachlich und friedlich zu sprechen, dann spricht dies gegen die Ausübung eines gemeinsamen Sorgerechts.
ok die entscheidung des richters kann er und sollte er in nächster instanz einfach angreifen und wird damit erfolg haben. er hat das recht auf gemeinsames sorgerecht. weiterhin muss er sich mit dir über garnichts unterhalten im leben des kindes, da er in seiner umgangszeit eh macht was er möchte im rahmen seiner alleinigen alltagssorge
Du kennst den Mann nicht und erlaubst dir hier ein Urteil zu machen? Hey such dir bitte jemand anders aus du hast anscheinend Langeweile.
es muss niemand den mann kennen. es ist wie es ist und das ist bei dir genauso. auch du versuchst das kind dem mann vorzuenthalten und glaubst du hast irgendwelche rechte ihm was zu diktieren. hast du aber nicht.
Also als jemand der dich , deine Familie , das Jugendamt nicht kennt :
Einen Termin mal zu vergessen kann passieren, da würde ich jetzt kein großes Ding draus machen ( auch wenn ich versteh , was das in dem Moment für eine Bedeutung für dich hatte).
Wenn der Vater ungangsrecht hat und dich beim übergeben der Kinder beleidigt , würde ich das Jugendamt informieren, dass sie dabei sind. Das allerletzte Mittel , wirklich das letzte , wäre das Umgangsrecht komplett zu untersagen, das wird aber noch mal vor Gericht kommen etc.
wie gesagt, ich kenne die Situation nicht persönlich, ich finde nur, dass die Kinder auf jedenfall das recht haben , ihren Vater zu sehen - aber ! Nicht wenn er gefährlich ist.
Ah, verstehe.
Wobei das normalerweise externe Stellen sind, wie jemand vom Kinderschutzbund.
Wie kann ich dafür sagen das er unser Kind erstmal nicht sieht?
Gar nicht, das kann nur das Familiengericht.
Er hat das gemeinsames beantragt und es wurde abgelehnt Gott sei Dank