Muss mein Hund trotz bestandenem Wesenstest, immer an die Leine?
Ich habe einen 18 Monate alten AmStaff, mit dem ich beide Wesenstests 1a bestanden habe. Nach dem Test sagte mir der Polizist der Hundestaffel von Baden-Würrtemberg: "Sie haben ohne Auflagen bestanden". Ich dachte er hätte ebenfalls gesagt für mich gilt nun die gleiche Leinenpflicht wie für jeden normalen Hund auch. Also in der Ortschaft/Stadt/Zug/öffentliche Einrichtungen. Auf Wiesen und Feldern ausserhalb von Ortschaften also NICHT mehr.
Nun wurde mein Hund von einem anderen Hund gebissen und ich habe den Vorfall der Polizei gemeldet. Nun sagte mir der Beamte der Hundestaffel (nicht derjenige, der den Test abgenommen hat), ich müsse meinen Hund IMMER an der Leine haben. Egal wo, da er immer noch Listenhund ist. Ich hätte somit eine Ordnungswidrigkeit begannen. Der Vorfall war allerdings ausserhalb einer Ortschaft auf einer Wiese.
Im Internet steht hingegen, der Wesenstest würde von der Leinenpflicht entbinden, wenn man den Test ohne Auflagen bestanden hat. Also eigentlich auch das, was mir der Beamte nach dem Wesenstest gesagt hatte oder ich zumindest glaube, was er sagte.
Was ist denn nun korrekt? Ich bin wirklich verzweifelt.
5 Antworten
Du bist in Baden Würrtemberg?
schau mal hier: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/polizei/praevention/kampfhundeverordnung/
§4 der Hund ist an der Leine zu führen!
Das mag ja sein. Ändert aber nichts an diesem Gesetz
vor dem Wesenstest muß der Hund in BW eigentlich einen Maulkorb tragen. Erst mit dem bestandenen Wesenstest muß der Hund den nicht mehr tragen.
Aber eine Leinenbefreiung ist was anderes. Dazu bedarf es einer Begleithundprüfung.
Da hast du etwas falsch verstanden. Listenhunde müssen völlig unabhängig vom Wesenstest IMMER an der Leine geführt werden.
In welchem Pagraphen steht das? In den Texten die ich gefunden habe, wird stehts von "Kampfhunden" oder gefährlichen Hunden gesprochen. Mit dem Wesenstest und den Sachkundenachweis wurde widerlegt, dass es sich bei meinem Hund um einen "Kampfhund" übermässig aggressiven Hund oder sonst etwas handelt. Mein AmStaff ist nun einfach ein Hund.
In BW ist es Pflicht, so einen Hund IMMER an der Leine zu führen. Wesenstest und Leinenpflicht sind zwei verschiedene Dinge. Wie gesagt. Du hast es irgendwie nicht wirklich verstanden.
Ich möchte nicht nerven, aber kannst du mir sagen, wo das steht? In all den Texten die ich gefunden habe oder hier gepostet wurden, wird von Kampfhunden oder gefährlichen Hunden gesprochen. Mein Hund ist weder gefährlich, noch ein Kampfhund (was auch immer dieser komische Begriff zu bedeuten hat. Eigentlich ist jeder Hund der in einem Pit stand ein Kampfhund). Kein Text bezieht sich auf die Sachlage nach dem Test.
Ich habe auf irgendeiner Seite sogar ein Urteil gefunden (leider nicht aus BW), dass meiner These recht gibt. Kein Test oder durchgefallen = gefährlicher Hund. Sonst nur Hund. Ich glaube es war in Hessen...
Die Rasse bleibt die gleiche ,dem Wesenstest verdankst du das du deinen Wuff behalten kannst.
Meiner stand nie in einem Pit aber dennoch ist die Leinenpflicht vorhanden aber vielleicht kommst du auch aus Besserwisser Hausen
Man kann alles ,das heißt nicht das man es darf aber man merkt du bist echt schweineschlau
Guten Mittag allerseits ,
So nachdem ich all diese Kommentare gelesen habe ist mir erstens bewusst geworden dass all die Leute die dass kommentieren nicht mal einen listenhunde oder ein sogenannten listenhunden haben also bitte liebe Leute tut mir und demjenigen der die frage gestellt hat den gefallen und antwortet nicht weil ihr keine Ahnung habt und wenn man einen wesenstest geschafft hat ist man befreit vom Leinen und maulkorbzwang dafür ist der test da um zu schauen wir der Hund auf Leute und seinen Umfeld reagiert und was für begleithundeprüfung weist du überhaupt was das ist bevor du sagst man braucht erst eine begleithundeprüfung Les erst nach was das überhaupt ist und antworte dann
So erstmal jetzt beantworte ich dir die frage du schreibst dein Hund ist 18 Monate also heisst es du hattest vor ca 2 Monaten dein Wesenstest und es wurde von einem sachkundigen abgenommen ......dein Hund wurde durch den wesenstest abgenommen dass er jetzt ein normalen listenhunden ist für ihn zählen die gleichen Regeln wir für ein Haushund also lass dich nicht verarschen mein Tipp ruf deinen Sachverständiger an dann weißt du alles und 2 es War aussserhalb solange du kein Schild mit Bitte an die Leine siehst darf er ab !!! Ich habe selber 2 sogenannte listenhunde ich könnte dir noch soviel schreiben viele Beamte vom Dienst wissen es nicht so genau deswegen ruf Bitte deinen Sachverständiger an und du weißt mehr was du darfst.
In Baden Württemberg bleibt der Leinenzwang trotz bestandenem Wesenstest bestehen aber lustig das von jemand zu lesen der behauptet die anderen hätten keine Ahnung 😂😂😂😂😂😂
Mein Hund ist kein Kampfhund oder gefährlich. Ihm wurden keine Auflagen gemacht oder ein aggressives Verhalten festgestellt. Im diesem §4 steht Kampfhund. KAMPFHUND. Davon ist meiner ganz, ganz weit entfernt. Per Brief bescheinigt, von gefühlt 200 Leuten die bei dem Test dabei waren.