Folgendes bitte in Betracht zu ziehen:
Der Baum war den Nachbarn schone lange ein Dorn im Auge und es kam bereits zum Streit oder man hielt den Ball Flach, weil mein keinen Nachbarschaftsstreit wollte. Schließlich hinterlässt so ein großer Baum gewaltigen "Dreck" und/oder es bröckelt tatsächlich an der Gartenmauer. Als Neuer ist man zunächst angreifbarer- "man kann es ja mal versuchen" = Grenzaustestung.
Falls der Baum nachweisliche Schäden bereits verursacht hat, muss das nachgewiesen werden. Dazu kann das örtliche Bauamt zu einem Vororttermin gebeten werden. Danach wird entschieden, ob es einen Extragutachter braucht und an entsprechendes Amt verwiesen. Bei Gefahr in Verzug gibt es Fällgenehmigung unabhängig der Jahreszeit. Kosten für den Behördenkram halten sich in Grenzen, für Fällung und Auftrag an eine Fachfirma wird es richtig teuer. Anfahrt, Abfahrt, Entsorgung, Baumkletterer, Mithelfer usw. ab 400,- € aufwärts.
Mit meinem Vorgänger gab es jahrelangen Nachbarschaftsstreit bis vors Gericht, wegen dem "Dreck" (Nadeln, Äste, Zweige, Zapfen) welche die Bäume auf Nachbars Grundstück hinterließen. Für mich war seit der ersten Besichtigung klar, dass diese Bäume weg müssen, weil zu nahe an der Grundstücksgrenze und am Wohnhaus, viel zu hoch, viel zu dicht, viel zu dünn und fragil im Wuchs. Die waren bereits untereinander mit Drahtseilen zwecks Gefahrenreduzierung verspannt. Fällung während Brut- und Setzzeit? Bauamt um Hilfe gebeten, festgestellte Gefahr in Verzug und 4 Wochen Frist um diese zu beseitigen. Ätsch. Bei my hammer inseriert, Angebote, Verhandlung und ganz gut dabei weggekommen, weil mehrere Bäume und einige hohe Koniferen. Bei den folgenden Arbeiten im und ums Haus, wurden beginnende Schäden durch die Flachwurzler festgestellt. Es war demnach höchste Eisenbahn, diese Bäume zu beseitigen.
Mein freiwilliges Angebot gegenüber dem Amt war und habe ich eingehalten, jedes entfernte Gehölz durch einheimische Bepflanzung zu ersetzen.
Scheue dich bitte nicht entsprechende Behörden um Hilfe zu bitten. Sie sind dazu verpflichtet, weil wir Bürger durch unsere Steuern ihr Gehalt bezahlen.