Privatwege und Blaulicht?
Hallo, wir haben ein Haus, zu diesem gelangt man über ein Privatweg. Dürfte man auf diesem Privatweg mit "Blaulicht" fahren? Ein direkter Anschluss zu öffentlichen Straßen gibt es nicht, dazwischen ist ein Parkplatz.
5 Antworten
Privat reicht nicht. Das ist ein Discounter Parkplatz auch.
Alles, was nicht komplett umfriedet, eingezäunt und durch geschlossene Türen und Tore gesichert ist, was für jedermann zugänglich ist, bleibt öffentlicher Verkehrsraum und hier gilt die StVO.
Neben der Frage, warum man das tun sollte bleibt also unterm Strich, dass man es nicht darf.
Gruß S.
Es kommt darauf an ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Also ob jedermann dorthin gelangen kann.
Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es NICHT an. Es entscheidet sich allein daran ob man den Bereich faktisch ohne Hindernis erreichen kann. Dann ist es öffentlicher Verkehrsraum und es gelten die Regeln, die alle Führerscheininhaber kennen sollten.
Natürlich darf man darauf mit eingeschaltetem Blaulicht fahren, auch ohne. Der Zusammenhang der Frage ist sehr undurchsichtig. Auf Privatwegen darf der fahren, der vom Grundstückseigentümer oder seinen Beauftragten Personen dazu die Erlaubnis bekommen hat, ob mit oder ohne Blaulicht. Da auf einem Privatgelände aber keine StVO gilt (welche ja die Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme von Wegerechten, also "Blaulicht" bildet), benötigt man dort kein Blaulicht.
Wenn es ein Privatweg ist , sollte das kein Problem sein .
Es kommt darauf an, wie man es Betrachtet, es steht ein Schild: "Anlieger Frei"
Die Stadt kümmert sich auch nicht um den weg, die meinten, dass sie für Straßen Reparaturen nicht aufkommen würden: Soweit ich weiß, meinten die mal, dass es ein Privatweg wäre.