Heilen Drucker (privat) verkauft. Käufer meldet sich, dass es nicht funktioniert. Muss ich ihn zurücknehmen?

5 Antworten

nein, falls du gewährleistung ausgeschlossen hast.

Woher ich das weiß:Hobby – Lese gerne Gesetze, Urteile etc.

TirexGamez 
Beitragsersteller
 12.05.2020, 19:14

Muss ich es bei jeder Anzeige mit angeben, oder muss ich es immer dazu schreiben?

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Der Käufer hat ihn bei Dir gegen Barzahlung abgeholt, nachdem er ihn auf Funktion geprüft hat?

Dann bist Du raus.


für mich fast typische ebay angelegenheit - harmlose erpressungs versuche .

wenn du den zurück nimmst hat der zufällig noch transportschäden !

gibst du etwas geld zurück , funktioniert er wie immer

nein.

weißt du, ob du deinen Drucker zurückbekommst oder nicht seinen kaputten?


TirexGamez 
Beitragsersteller
 12.05.2020, 19:12

Der Kunde weiß, dass die echte Seite des Bildschirms nicht funktioniert. Er sagt jetzt aber, dass er nicht mal angeht. Ist aber in meinen Augen bisschen spät um Bescheid zu sagen

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Hallo,

kannst du denn beweisen, dass er noch funktionierte als er bei dir war? Hast du Rücknahme oder Ähnliches in deiner Anzeige ausgeschlossen? Hast du gesagt es ist ein Privatverkauf? Grundsätzlich haben bei Verträgen die Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ist der Drucker defekt und der Verkäufer hat nicht darauf hingewiesen, können Sie ihre Mängelrechte geltend machen. Das Gesetz spricht dabei von Neulieferung, Reparatur, Wandelung, Minderung oder Schadensersatz. Außer eben es ist ein Privatverkauf. Laut EU Gesetz ist man darauf hingewiesen, das kenntlich zu machen


TirexGamez 
Beitragsersteller
 12.05.2020, 19:23

Also bedeutet das, dass ich obwohl ein Privater Anbieter bin, das es kein Privatverkauf ist?

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NoName08154711  12.05.2020, 19:26
@TirexGamez
Also bedeutet das, dass ich obwohl ein Privater Anbieter bin, das es kein Privatverkauf ist?

Es ist selbstverständlich ein Privatverkauf, bei dem der Käufer in der Beweispflicht ist.

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Xeniaapf  12.05.2020, 19:45
@NoName08154711

Aber auch wieder hier die Frage, ob es denn ein Privatkauf war, weil soweit ich das sehen kann wurde das nie ausdrucksstark gesagt, sonst gilt der §477 BGB wenn es keiner war.

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NoName08154711  12.05.2020, 19:49
@Xeniaapf

Wenn der Fragesteller den Drucker als Privatperson verkauft hat - und er hat nichts anderes geschrieben - dann ist das ein Privatverkauf, und zwar ohne wenn und aber.

Und das war's dann auch von mir, schönen Abend noch.

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EphraimUlk  12.05.2020, 20:33
@Xeniaapf

Muss man nicht, kann man aber. Da hier Der Käufer in der Pflicht ist zu beweisen, dass das Ding von Anfang an nicht funktioniert hat, sieht es aber schlecht aus für den. Insbesondere, wenn man sich erst gute 2 Wochen später meldet.

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NoName08154711  12.05.2020, 19:21

Schön zusammengeschrieben, aber falsch:
Bei einem Kauf von Privat ist der Käufer in der Beweispflicht, nicht der Verkäufer.

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Xeniaapf  12.05.2020, 19:25
@NoName08154711

Echt, oh sorry, danke für die Verbesserung! Ich dachte nur, wegen §477 BGB geht man ja davon aus, dass die Sache bei Übergang schon mangelhaft war. Ich fand das ziemlich deutlich, aber schön zu wissen.

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EphraimUlk  12.05.2020, 20:30
@Xeniaapf

477 gilt aber nur bei Verbraucher-KV. Bei privat an privat gilt 446, 447.

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