Heilen Drucker (privat) verkauft. Käufer meldet sich, dass es nicht funktioniert. Muss ich ihn zurücknehmen?
Moin Leute,
ich habe am 28.04.2020 meinen Drucker privat über Ebay-Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer meldet sich erst jetzt, dass angeblich der Drucker nicht funktioniert. Muss ich dern Drucker rechtlich wieder zurücknehmen?
5 Antworten
nein, falls du gewährleistung ausgeschlossen hast.
Der Käufer hat ihn bei Dir gegen Barzahlung abgeholt, nachdem er ihn auf Funktion geprüft hat?
Dann bist Du raus.
Gegen Barzahlung abgeholt ja, geprüft hat er den Drucker allerdings nicht
Das ist dann alleine sein Problem, das wird ihm auch jeder Anwalt mitteilen.
für mich fast typische ebay angelegenheit - harmlose erpressungs versuche .
wenn du den zurück nimmst hat der zufällig noch transportschäden !
gibst du etwas geld zurück , funktioniert er wie immer
nein.
weißt du, ob du deinen Drucker zurückbekommst oder nicht seinen kaputten?
Der Kunde weiß, dass die echte Seite des Bildschirms nicht funktioniert. Er sagt jetzt aber, dass er nicht mal angeht. Ist aber in meinen Augen bisschen spät um Bescheid zu sagen
Hallo,
kannst du denn beweisen, dass er noch funktionierte als er bei dir war? Hast du Rücknahme oder Ähnliches in deiner Anzeige ausgeschlossen? Hast du gesagt es ist ein Privatverkauf? Grundsätzlich haben bei Verträgen die Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ist der Drucker defekt und der Verkäufer hat nicht darauf hingewiesen, können Sie ihre Mängelrechte geltend machen. Das Gesetz spricht dabei von Neulieferung, Reparatur, Wandelung, Minderung oder Schadensersatz. Außer eben es ist ein Privatverkauf. Laut EU Gesetz ist man darauf hingewiesen, das kenntlich zu machen
Schön zusammengeschrieben, aber falsch:
Bei einem Kauf von Privat ist der Käufer in der Beweispflicht, nicht der Verkäufer.
Echt, oh sorry, danke für die Verbesserung! Ich dachte nur, wegen §477 BGB geht man ja davon aus, dass die Sache bei Übergang schon mangelhaft war. Ich fand das ziemlich deutlich, aber schön zu wissen.
477 gilt aber nur bei Verbraucher-KV. Bei privat an privat gilt 446, 447.
Also bedeutet das, dass ich obwohl ein Privater Anbieter bin, das es kein Privatverkauf ist?
Also bedeutet das, dass ich obwohl ein Privater Anbieter bin, das es kein Privatverkauf ist?
Es ist selbstverständlich ein Privatverkauf, bei dem der Käufer in der Beweispflicht ist.
Soweit ich weiß (das würde ich aber wenn es wirklich drauf ankommt überprüfen) dann ist es so, dass man den Haftungsausschluss explizit ausdrücken muss. So wie ich das verstanden habe.. https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/privatverkauf-im-internet---rechte-und-pflichten-100.html
Nur ein Beispiel, mach das jetzt nicht am Begriff eBay fest:
https://rechtstipp24.de/2019/04/12/ausschluss-der-gewaehrleistung-beim-privatverkauf-bei-ebay/
Aber auch wieder hier die Frage, ob es denn ein Privatkauf war, weil soweit ich das sehen kann wurde das nie ausdrucksstark gesagt, sonst gilt der §477 BGB wenn es keiner war.
Wenn der Fragesteller den Drucker als Privatperson verkauft hat - und er hat nichts anderes geschrieben - dann ist das ein Privatverkauf, und zwar ohne wenn und aber.
Und das war's dann auch von mir, schönen Abend noch.
Ich zweifle nicht an, dass es ein Privatverkauf ist. Jetzt zumindest nicht mehr. Aber bei einem Privatverkauf muss man trotzdem noch die Gewährleistung ausschließen. https://bonexo.com/de-de/recht-und-steuern/verbraucher/privatverkauf/
Muss man nicht, kann man aber. Da hier Der Käufer in der Pflicht ist zu beweisen, dass das Ding von Anfang an nicht funktioniert hat, sieht es aber schlecht aus für den. Insbesondere, wenn man sich erst gute 2 Wochen später meldet.
Muss ich es bei jeder Anzeige mit angeben, oder muss ich es immer dazu schreiben?