Fahrzeug verkauft mit Fahrzeugbrief und angemeldet?

schleudermaxe  03.12.2024, 20:28

Wann wurden denn von Dir Deine Versicherung und die Zulassungsstelle über den Verkauf informiert.

Inkognito-Nutzer   04.12.2024, 05:58

Dienstag

6 Antworten

Hauptsache, du hast den Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit. Dann kannst du das ja jederzeit belegen. Deiner Versicherungsgesellschaft solltest du trotzdem schon einmal mit Kopie des Kaufvertrages, den Halterwechsel anzeigen.

Kommt es zu Bußgeldern etc. wirst du die erst einmal zahlen müssen, und kannst dann VERSUCHEN, sie vom Käufer erstattet zu bekommen. Notfalls mit Anwalt.


schleudermaxe  03.12.2024, 19:15

Es kommt kein Bußgeld, wenn der Verkäufer seine Vereinbarungen mit der Zulassungsstelle einhält die da lautet, jedweder Verkauf ist der Zul. sasap mitzuteilen.

Das war sehr gefährlich du haftest immernoch mit bei einem Unfall würde die Versicherung eventuell nur mit Vorbehalt zahlen und sich dies von dir eventuell wiederholen auch Strafzettel würden erstmal bei dir landen

Er fährt quasi anonym

Aber noch keine Panik eine Woche kann schon möglich sein jedoch rate ich von so einem vorgegebenen immer ab


schleudermaxe  03.12.2024, 19:13

Nö, wieso anonym, die Vers. und die Zulassungstelle müssen über einen Verkauf asap informiert werden, das hat der Verkäufer bestimmt gemacht.

Auch ich kenne keinen, der solche Vereinbarungen nicht einhält.

DomeLPs  03.12.2024, 20:23
@schleudermaxe

Er kann im straßenverkehr tun und lassen was er will und es kann nicht zu ihm verfolgt werden sprich werde jetzt mit 70 durch die 50er Zone landet das Zettelchen beim Fragesteller stellt er sich ins halteverbot und wird abgeschleppt trägt die Kosten dafür ebenfalls der Fragesteller verursacht er z.b einen Unfall und begeht dabei fahrerflucht landen die Folgen dabei ebenfalls beim Fragesteller

Und bis auf den letzten Punkt würde der Fragesteller für alles auch haften bei einem Unfall insbesondere da das Fahrzeug noch versichert ist ein Fahrzeug nicht abzumelden dessen versicherungsschutz erloschen ist ist nicht erlaubt und steht ebenfalls in der Verantwortung des Halters nicht des Fahrers

Also egal was der Käufer mit dem Fahrzeug tut fast alle Folgen landen beim Fragesteller

Nein die zulassungsstelle ist eben nicht informiert darum geht es ja das Fahrzeug wurde nicht ordnungsgemäß umgemeldet sondern am Samstag dem Käufer einfach übergeben mit seiner Versicherung und seinem Kennzeichen

schleudermaxe  03.12.2024, 20:25
@DomeLPs

Selten so gelacht, passt in keinster Weise zum Deutschen Recht.

Wenn die Spielregeln eingehalten werden, landet alles beim Käufer, ich habe die nicht gemacht.

Der Käufer hat doch 4 Wochen Zeit um umzumelden, ist doch nicht neu.

Wieso sollte der Versicherungsschutz erloschen sein, der Käufer hat den mitgekauft.

DomeLPs  04.12.2024, 00:20
@schleudermaxe

Man merkt dass du nicht die geringste Ahnung hast das ganze ist hier nicht Frage des deutschen Rechts sondern Frage von versicherungsverträgen

In versicherungsverträgen sind in der Regel Fahrer eingetragen wenn ein Fahrer einen Unfall baut der nicht eingetragen war kann die Versicherung kosten bei dir geltend machen kann man übrigens erfahren wenn man nicht so faul ist um 5 Minuten zu googeln

Zudem ist der Halter bis zum schlus zuständig für ein Fahrzeug auch Kennzeichen sind im übrigen amtliche Dokumente und werden eventuell beim nächsten Fahrzeug wieder benötigt

Wird das Fahrzeug z.b abgeschleppt ist es scheißegal dass sie ihn verkauft hat solange er auf dich angemeldet ist bist Du dafür verantwortlich wo es sich im straßenverkehr befindet und was damit passiert dafür gibt es einen fahrzeughalter

Eine Versicherung wird niemals mitverkauft das funktioniert in unserem rechtssystem überhaupt gar nicht wo hast du denn diesen bullshit her

Inkognito-Nutzer   03.12.2024, 14:49

jaa war da leider wieder mal zu naiv und habe zu viel vertraut, aber ich warte bis ende dieser Woche nochmal ab mal schauen

DomeLPs  03.12.2024, 14:51
@Inkognito-Beitragsersteller

Wir hoffen das Beste dass er nur nach Hause fuhr und das Auto dort bis zum Termin stehen lässt ich hoffe für dich aufs Beste würde dir aber davon abraten dies nochmal so zu tun

Abmelden wäre quatsch, er muss das Auto ummelden.

Wie lange in Hamburg es dauert, ehe man auf der Zulassungsstelle einen Termin bekommt, kann ich nicht sagen. Aber von heute auf morgen bestimmt nicht. Oder?

Dann muss man ja auch noch neue Schilder machen, die Versicherung anfordern und so weiter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fahre seit Jahrezhnten Auto und seit einigen Jahren BEV

Bellezza0408  15.02.2025, 17:40

Die neuen Schilder dürften die wenigste Zeit in Anspruch nehmen.

Inkognito-Nutzer   03.12.2024, 14:42

Hmm ja da magst du wohl recht haben, Was hätte es für einen vorteil für ddn Käufer den Wagen nicht umzumelden ?

Inkognito-Nutzer   03.12.2024, 14:44
@Elektroheizer

Ich habe schon bei der Versicherung bescheid gegeben das sie den Versicherungs vertrag kündigen sollen

Elektroheizer  03.12.2024, 14:45
@Elektroheizer

Sollte er tatsächlich versäumen das Fahrzeug umzumelden, nimmt Kontakt mit ihm auf. Hat das keinen Erfolg zum Anwalt.

Inkognito-Nutzer   03.12.2024, 14:52
@Elektroheizer

Alles klar werde ich so machen

Elektroheizer  03.12.2024, 14:59
@peterobm

Also ich habe auch schonmal ein Fahrzeug im angemeldetem Zustand gekauft und einige Tage später umgemeldet. Ging problemlos. Habe die Schilder behalten, da in derselben Stadt.

peterobm  03.12.2024, 15:04
@Elektroheizer

und wo ist das Problem

hatte ich auch schon.

aber verkaufen und nix machen, hat für den Verkäufer eben Folgen

Versichfachwirt  04.12.2024, 16:25
@Inkognito-Beitragsersteller

Der Vorteil liegt darin, dass er eine Tankstelle überfallen und nicht über das Fahrzeugkennzeichen identifiziert werden kann (wenn er Du Dir beim Verkauf keinen Ausweis hast zeigen lassen). Nebenbei spart er natürlich auch Steuern und Versicherungsbeiträge - die zahlst Du ja noch. Grundsätzlich gilt: je niedriger der Kaufpreis, desto eher sollte man das Fahrzeug nur abgemeldet übergeben.

kann ich mich irgendwie im voraus absichern ?

Du hättest das Auto selbst abmelden sollen vor dem Verkauf!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Der Käufer hat also die Versicherung mitgekauft, fährt auf sein Risiko, und hat 4 Wochen Zeit, das gute Stück umzumelden.

Du solltest Deine Vereinbarungen mit der Versicherung und der Zulassungsstelle einhalten, die da lautet, jedweder Verkauf ist asap mitzuteilen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung