Fahrzeug verkauft mit Fahrzeugbrief und angemeldet?
Moin, ich habe am Samstag schweren herzens meinen Bmw verkaufen müssen, da der Käufer relativ spontan vorbeikam und er aus Köln nach Hamburg gekommen ist, habe ich das auto angemeldet und mit allen Papieren abgegeben, wir haben einen Kaufvertrag gemacht wo drinnensteht das der Käufer für jeglichen schaden oder Ordnungswidrigkeiten selber haftet, bis er es so zeitnah wie es geht das KFZ abmeldet.
nun ist es Dienstag und ich habe bis jetzt noch keine Antwort bekommen und habe. Nun die sorge das er das auto nicht abmeldet.
nun zu meinen fragen
was hätte der Käufer davon wenn er das auto nicht abmeldet ?
wie lange braucht man durchschnittlich bis man einen termin kriegt bzw wie lange dauert die Abmeldung eines KFZ allgemein ?
kann ich mich irgendwie im voraus absichern ?
Wann wurden denn von Dir Deine Versicherung und die Zulassungsstelle über den Verkauf informiert.
Dienstag
6 Antworten
Hauptsache, du hast den Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit. Dann kannst du das ja jederzeit belegen. Deiner Versicherungsgesellschaft solltest du trotzdem schon einmal mit Kopie des Kaufvertrages, den Halterwechsel anzeigen.
Kommt es zu Bußgeldern etc. wirst du die erst einmal zahlen müssen, und kannst dann VERSUCHEN, sie vom Käufer erstattet zu bekommen. Notfalls mit Anwalt.
Das war sehr gefährlich du haftest immernoch mit bei einem Unfall würde die Versicherung eventuell nur mit Vorbehalt zahlen und sich dies von dir eventuell wiederholen auch Strafzettel würden erstmal bei dir landen
Er fährt quasi anonym
Aber noch keine Panik eine Woche kann schon möglich sein jedoch rate ich von so einem vorgegebenen immer ab
Nö, wieso anonym, die Vers. und die Zulassungstelle müssen über einen Verkauf asap informiert werden, das hat der Verkäufer bestimmt gemacht.
Auch ich kenne keinen, der solche Vereinbarungen nicht einhält.
Er kann im straßenverkehr tun und lassen was er will und es kann nicht zu ihm verfolgt werden sprich werde jetzt mit 70 durch die 50er Zone landet das Zettelchen beim Fragesteller stellt er sich ins halteverbot und wird abgeschleppt trägt die Kosten dafür ebenfalls der Fragesteller verursacht er z.b einen Unfall und begeht dabei fahrerflucht landen die Folgen dabei ebenfalls beim Fragesteller
Und bis auf den letzten Punkt würde der Fragesteller für alles auch haften bei einem Unfall insbesondere da das Fahrzeug noch versichert ist ein Fahrzeug nicht abzumelden dessen versicherungsschutz erloschen ist ist nicht erlaubt und steht ebenfalls in der Verantwortung des Halters nicht des Fahrers
Also egal was der Käufer mit dem Fahrzeug tut fast alle Folgen landen beim Fragesteller
Nein die zulassungsstelle ist eben nicht informiert darum geht es ja das Fahrzeug wurde nicht ordnungsgemäß umgemeldet sondern am Samstag dem Käufer einfach übergeben mit seiner Versicherung und seinem Kennzeichen
Selten so gelacht, passt in keinster Weise zum Deutschen Recht.
Wenn die Spielregeln eingehalten werden, landet alles beim Käufer, ich habe die nicht gemacht.
Der Käufer hat doch 4 Wochen Zeit um umzumelden, ist doch nicht neu.
Wieso sollte der Versicherungsschutz erloschen sein, der Käufer hat den mitgekauft.
Man merkt dass du nicht die geringste Ahnung hast das ganze ist hier nicht Frage des deutschen Rechts sondern Frage von versicherungsverträgen
In versicherungsverträgen sind in der Regel Fahrer eingetragen wenn ein Fahrer einen Unfall baut der nicht eingetragen war kann die Versicherung kosten bei dir geltend machen kann man übrigens erfahren wenn man nicht so faul ist um 5 Minuten zu googeln
Zudem ist der Halter bis zum schlus zuständig für ein Fahrzeug auch Kennzeichen sind im übrigen amtliche Dokumente und werden eventuell beim nächsten Fahrzeug wieder benötigt
Wird das Fahrzeug z.b abgeschleppt ist es scheißegal dass sie ihn verkauft hat solange er auf dich angemeldet ist bist Du dafür verantwortlich wo es sich im straßenverkehr befindet und was damit passiert dafür gibt es einen fahrzeughalter
Eine Versicherung wird niemals mitverkauft das funktioniert in unserem rechtssystem überhaupt gar nicht wo hast du denn diesen bullshit her
jaa war da leider wieder mal zu naiv und habe zu viel vertraut, aber ich warte bis ende dieser Woche nochmal ab mal schauen
Wir hoffen das Beste dass er nur nach Hause fuhr und das Auto dort bis zum Termin stehen lässt ich hoffe für dich aufs Beste würde dir aber davon abraten dies nochmal so zu tun
Abmelden wäre quatsch, er muss das Auto ummelden.
Wie lange in Hamburg es dauert, ehe man auf der Zulassungsstelle einen Termin bekommt, kann ich nicht sagen. Aber von heute auf morgen bestimmt nicht. Oder?
Dann muss man ja auch noch neue Schilder machen, die Versicherung anfordern und so weiter.
Hmm ja da magst du wohl recht haben, Was hätte es für einen vorteil für ddn Käufer den Wagen nicht umzumelden ?
Er fährt auf Deine Versicherung und KFZ Steuer weiter. Und bei OWI ohne Fahreremittlung bist Du als Halter in der Pflicht.
Ich habe schon bei der Versicherung bescheid gegeben das sie den Versicherungs vertrag kündigen sollen
Sollte er tatsächlich versäumen das Fahrzeug umzumelden, nimmt Kontakt mit ihm auf. Hat das keinen Erfolg zum Anwalt.
Die Abmeldung liegt rechtlich leider in deiner Pflicht
Aber warte erstmal eine Woche ab. So viel Zeit musst Du ihm schon geben.
werden die nicht machen, Fahrzeug ist noch angemeldet
Also ich habe auch schonmal ein Fahrzeug im angemeldetem Zustand gekauft und einige Tage später umgemeldet. Ging problemlos. Habe die Schilder behalten, da in derselben Stadt.
und wo ist das Problem
hatte ich auch schon.
aber verkaufen und nix machen, hat für den Verkäufer eben Folgen
Der Vorteil liegt darin, dass er eine Tankstelle überfallen und nicht über das Fahrzeugkennzeichen identifiziert werden kann (wenn er Du Dir beim Verkauf keinen Ausweis hast zeigen lassen). Nebenbei spart er natürlich auch Steuern und Versicherungsbeiträge - die zahlst Du ja noch. Grundsätzlich gilt: je niedriger der Kaufpreis, desto eher sollte man das Fahrzeug nur abgemeldet übergeben.
kann ich mich irgendwie im voraus absichern ?
Du hättest das Auto selbst abmelden sollen vor dem Verkauf!
Der Käufer hat also die Versicherung mitgekauft, fährt auf sein Risiko, und hat 4 Wochen Zeit, das gute Stück umzumelden.
Du solltest Deine Vereinbarungen mit der Versicherung und der Zulassungsstelle einhalten, die da lautet, jedweder Verkauf ist asap mitzuteilen.
Es kommt kein Bußgeld, wenn der Verkäufer seine Vereinbarungen mit der Zulassungsstelle einhält die da lautet, jedweder Verkauf ist der Zul. sasap mitzuteilen.