Seit dem 01.01.2000 kann die deutsche Staatsangehörigkeit auch durch Kinder ausländischer Eltern erworben werden, die in Deutschland geboren werden.

Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil seit wenigstens acht Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Bei Geburt des Kindes ab dem 28.08.2007 muss mindestens ein Elternteil zudem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben.

Kinder, die vor dem 01.01.2000 geboren wurden, können nicht rückwirkend durch diese Regelung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

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Entweder 2005, wenn man vorher in Rente gegangen ist, oder das folgejahr das auf das Jahr des rentenbzugs folgt. (§ 22 Abs Nr 1 S.3 a aa) Satz 5 estg)

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Die stellt man sich selbst aus.

Zumindest bei mir wollte die Gemeinde aber gar keine haben als ich sagte, das ich selbst Eigentümer bin. War theoretisch wohl nicht richtig und ich weiß auch nicht wie weit verbreitet diese Praxis ist, aber überrascht hat es mich nicht, da es ja auch absurd ist, sich die selbst auszustellen

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Haben deine Eltern keine Haftpflichtversicherung, die diesen Schaden abdeckt? Minderjährige Kinder sind da eigentlich immer mit versichert

Wie ist es genau zu dem Schaden gekommen? Bist du wirklich Schuld? Wenn das Auto in Bewegung war, hat der Autofahrer aufgrund der generellen betriebsgefahr die von einem kfz ausgeht fast immer eine teilschuld

Schnell erarbeiten wird in dem Alter kaum möglich sein. Mehr als du arbeitest geht nur schwer. Nach den Ferien ist auch nur nich weniger möglich.

Die einzige Möglichkeit ist, dss du dir von Eltern oder andern Angehörigen Geld leihst

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Zum einen ist natürlich die zu wenig gezahlte Steuer nachzuzahlen

Theoretisch ist das wohl eine leichtfertig steuerverkürzung. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit. Eine Geldbuße wird da bei so einer Kleinigkeit aber idr nicht festgesetzt. Vorsatz, also eine Steuerhinterziehung wird da niemand unterstellen

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Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, das heißt der Betreiber kann selbst aussuchen mit wem er einen Vertrag schließt und mit wem nicht.

Aber es gibt auch das allgemeine gleichbehabdlungsgesetz. Danach wäre die Ungleichbehandlung wohl nach § 2 Abs 1 Nr. 8 AGG unzulässig.

Aber dies vor Gericht zu erstreiten ist langwierig und wenn der Betreiber einen andern Grund vorschieben kann könntest du auch verlieren und auf den Kosten für Anwalt und Gericht sitzen bleiben. Die Chancen sind in der Praxis da leider nicht besonders hoch da du halt beweisen musst das du zb aufgrund der Ethnie diskriminiert wurdest

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Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht und du bereits ein neues hast ist das korrekt.

Das ist aber kein Problem. Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die eigentliche Einkommensteuer. Das was du mit Steuerklasse 6 zu viel bezahlt hast wird die zu 100% bei der Einkommensteuer Veranlagung nach dem du deine Steuererklärung (ist in dem Jahr wegen der steuerklasse 6 plicht) abgegeben hast erstattet. Du hast also keine mehrbelastung.

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Wenn es eine arglistige täuschung war bestünde grundsätzlich die deine Willenserklärung anzufechten, was bei erfolg dazu führt das es keinen wirksamen Kaufvertrag gab. Zahlung und übereignung des kfz müssten dann rückabgewickelt werden.

Aber dafür musst du nachweisen, dass der Verkäufer dich getäuscht hat also i.b. vom Mangel wusste und den verschwiegen hat

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Der Großteil der vermögen steckt idr in Sachwerten wie Immobilien, Aktien oder sonst. Unternehmensbeteiligungen (zb Familienunternehmen)

Auf den Konto wäre es eine schlechte Idee, da würde einen viel zu viel weggenommen werden,

Wie kommst du darauf?

da ja Geld irgendwann mit der Zeit kaputt gehen kann

Ja, irgendwann schon. Aber das würde ei ige Jahrzehnte dauern. Und selbst wenn, würden beschädigte Banknoten ausgetauscht werden können

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Überweisen die es zurück oder wird seitens der Bank die Lastschrift zurück gebucht? Ich tippe mal auf letzteres. Dann frage da mal bei deiner Bank nach dem Grund. Bist du sicher das das Konto gedeckt ist? Könnte es vielleicht sein das zb das Gehalt schon angezeigt wird aber die wertstellung erst einen Tag nach der Abbuchung der Telekom ist?

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Der Krieg würde nicht enden. Wie sowohl Russland als auch der Westen schon einige Male selbst erfahren haben lässt sich ein Land nicht gegen den Willen der Bevölkerung besetzen. Anfangs wäre die Bevölkerung der Ukraine vielleicht Kriegsmüde und würde sich fügen. Aber irgendwann gäbe es Terroranschläge oder Aufstände gegen die Besatzer. Es hatte ja Gründe warum die sowietunion zerbrochen ist und u.a. Die Ukraine unabhängig wurden.

Gleichzeitig würde die Bevölkerung vermutlich mit massiver Gewalt unterdrück werden. Auch Völkermord wäre nicht auszuschließen. Wenn also die offenen kriegshandlungen zu Ende gehen sollten, heißt das noch lange nicht das das töten zu Ende geht

Außerdem besteht die Gefahr das Russland dann nicht aufhört.

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Zu niedrig

Wenn ich mir das fahrverhalten vieler ansehe würde ich sagen zu hoch.

Auch in der Wirtschaft wird kaum bzw zu wenig auf Energieeffizienz geachtet. Aber Hauptsache im Februar gibt's frische Erdbeeren der per LKW oder Flugzeug aus dem Mittelmeeraum kommen

Aktuell beim tanken, das ich aufgrund einer knieverletzung etwas häufiger muss als sonst, zu hoch...

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Gesunde Ernährung und trotzdem genug Bewegung/Sport.

Also sich möglichst weit vom klischeehaften Zocker der den ganzenTag nur am zocken ist und sich zwischendurch junkfood reinzieht entfernt halten

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Das unkomplizierteste wäre es, wenn die Firma deines Vaters schlichtweg die Verwaltung übernimmt die aber in deinem Eigentum verbleiben. Dafür zahlt du an die Firma eine entsprechende Gebühr. Um es für dich noch einfacher zu machen könnte man die mieteinnahmen auf einem separaten Konto laufen lassen (würde ich sowieso für die Übersichtlichkeit machen), und der Firma Vollmacht für das Konto gegen und ihn Bevollmächtigen Instandhaltungen etc. Darüber direkt zu bezahlen

Oder einen schritt weiter, du verpachtest die Immobilien an die Firma. die vermietet die dann auf eigene Rechnung. Bei der B2B Verpachtung könnte man auch weitgehend Instandhaltungkosten etc. Auf den Pächter zu übertragen werden. Die Pacht könnte ein fixer Betrag oder auch ein Prozentsatz der mieteinnahmen sein.

Die immobilien zu verschenken wäre Unsinnig für ihn. Wenn er doch noch an den Einnahmen, wäre es doch ein Verkauf. Wobei du da nach Übertragung des Eigentums im Zweifel schlechte Karten hast wenn der Käufer nicht zahlen kann. Darüber hinaus hat das natürlich i.b. Schenkungsteuerliche und Grunderwerbsteuererliche folgen. Auch einkommensteuerlich könnte das ggf nachteilig sein.

Am besten bespricht er das mit einem Steuerberater und oder Rechtsanwalt

Am besten bespricht er mit ein

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Das ist die durchschnittliche Zeit die die Schüler insgesamt brauchen und nicht die restzeit. Das ist m.e. Daher kein Bug. Außer du erwartest das die zb die Bibliothek runter geht

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