Miebescheinigung, wofür?
Da es viele nicht verstanden haben. Und zwar möchte ich in eine Wohnung ziehen mit meiner Tochter..hab den Mietvertrag bekommen darf ihn aber vorerst nicht unterschrieben... habe nun eine mietbescheinung vom Jobcenter bekommen. Aber wofür?? Also das ist keine Wohnungsgeberbescheinigung, die wird für die Ummeldung benötigt aber da das Amt die Miete zahlen soll, ist die Mietbescheinigung anscheinend pflicht..Vorallem weiß der Vermieter dann das ich Arbeitslosengeld 2 bekomme?? Datenschutz?? ich lese im Internet das das keine Pflicht ist. Werde ich vom Jobcenter schikaniert ???
3 Antworten
Das Jobcenter möchte ein "Wohnungsangebot" vom Vermieter, in dem die wesentlichen Punkte des Mietvertrags festgelegt sind. Das möchte das Jobcenter, wenn man einen Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der Kosten für eine neue Unterkunft und Wohnungsbeschaffungskosten gemäß § 22 SGB II stellt. Den musst du nicht stellen, es wäre aber ggf. vorteilhaft für dich.
Wenn du nämlich die Zusicherung des Jobcenters hast, kannst du sicher sein, dass die Kosten für den Umzug und die neue Wohnung übernommen werden. Außerdem kann (muss aber nicht) das Jobcenter mit der Zusicherung auch die Kosten für eine Wohnung verbindlich zusagen, die höher sind als der "angemessene Bedarf". Wenn die neue Wohnung ohnehin unter dem "Maximum" liegt das dir zusteht, und du dir sicher bist, dass auch der Umzug notwendig ist, kannst du auf die Zusicherung verzichten und brauchst damit auch das Wohnungsangebot vom Vermieter nicht ausfüllen lassen.
Wenn du dir da sicher bist, geht es nur noch um die Umzugskosten. Niemand kann dir den Umzug verbieten, aber die Umzugskosten übernimmt das Amt nur, wenn der Umzug notwendig ist. Für gewöhnlich zieht man nicht zum Spaß um, aber das Kriterium gibt es nun einmal.
Auch keine Umzugskosten... ich ziehe in meine erste Wohnung und die ist ein Katzensprung von hier
Dann viel Vergnügen auch ohne den doofen Zettel. Wenn den Vermieter deine finanziellen Verhältnisse nicht interessieren, musst du ihm den Zettel in der Tat nicht unbedingt unter die Nase reiben.
Eine Aufforderung des Jobcenters, eine Mietbrscheinigung beizubringen, ist rechtswidrig. Das hat das Bundessozialgericht bereits 2011 entschieden.
Teil' dem Jobcenter die Kaltmiete, die Nebenkosten und die Heizkosten mit.
Mehr Mitwirkung darf das Jobcenter nicht verlangen.
Nein wirst du nicht da gelten andere regeln wie das du erst den Mitstarter vorlegen musst und die ihn genehmigen müssen!
Eigentlich brauchst du vom Vermieter eine miet Bescheinigung zum ummelden usw!
Aber jeder vermeierter kann ein Einkommensnachweis fordern und Dan wirst du nicht darum kommen ihm das vom amt zu sagen und zu zeigen!
Lege den Mietvertrag vor das Hat früher auch ausreicht oder frage nach wo das steht das du dem Vermieter Das vom amt sagen musst!
Nein die Wohnung ist weder zu groß noch zu teuer deshalb hat das keinen Sinn