Miebescheinigung, wofür?

3 Antworten

Das Jobcenter möchte ein "Wohnungsangebot" vom Vermieter, in dem die wesentlichen Punkte des Mietvertrags festgelegt sind. Das möchte das Jobcenter, wenn man einen Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der Kosten für eine neue Unterkunft und Wohnungsbeschaffungskosten gemäß § 22 SGB II stellt. Den musst du nicht stellen, es wäre aber ggf. vorteilhaft für dich.

Wenn du nämlich die Zusicherung des Jobcenters hast, kannst du sicher sein, dass die Kosten für den Umzug und die neue Wohnung übernommen werden. Außerdem kann (muss aber nicht) das Jobcenter mit der Zusicherung auch die Kosten für eine Wohnung verbindlich zusagen, die höher sind als der "angemessene Bedarf". Wenn die neue Wohnung ohnehin unter dem "Maximum" liegt das dir zusteht, und du dir sicher bist, dass auch der Umzug notwendig ist, kannst du auf die Zusicherung verzichten und brauchst damit auch das Wohnungsangebot vom Vermieter nicht ausfüllen lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

carolina1 
Beitragsersteller
 22.05.2020, 22:06

Nein die Wohnung ist weder zu groß noch zu teuer deshalb hat das keinen Sinn

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Wikifreak  22.05.2020, 22:10
@carolina1

Wenn du dir da sicher bist, geht es nur noch um die Umzugskosten. Niemand kann dir den Umzug verbieten, aber die Umzugskosten übernimmt das Amt nur, wenn der Umzug notwendig ist. Für gewöhnlich zieht man nicht zum Spaß um, aber das Kriterium gibt es nun einmal.

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carolina1 
Beitragsersteller
 22.05.2020, 22:11
@Wikifreak

Auch keine Umzugskosten... ich ziehe in meine erste Wohnung und die ist ein Katzensprung von hier

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Wikifreak  22.05.2020, 22:17
@carolina1

Dann viel Vergnügen auch ohne den doofen Zettel. Wenn den Vermieter deine finanziellen Verhältnisse nicht interessieren, musst du ihm den Zettel in der Tat nicht unbedingt unter die Nase reiben.

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Eine Aufforderung des Jobcenters, eine Mietbrscheinigung beizubringen, ist rechtswidrig. Das hat das Bundessozialgericht bereits 2011 entschieden.

Teil' dem Jobcenter die Kaltmiete, die Nebenkosten und die Heizkosten mit.

Mehr Mitwirkung darf das Jobcenter nicht verlangen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

carolina1 
Beitragsersteller
 22.05.2020, 22:15

richtig! Genau das hab ich auch gelesen

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Nein wirst du nicht da gelten andere regeln wie das du erst den Mitstarter vorlegen musst und die ihn genehmigen müssen!

Eigentlich brauchst du vom Vermieter eine miet Bescheinigung zum ummelden usw!

Aber jeder vermeierter kann ein Einkommensnachweis fordern und Dan wirst du nicht darum kommen ihm das vom amt zu sagen und zu zeigen!

Lege den Mietvertrag vor das Hat früher auch ausreicht oder frage nach wo das steht das du dem Vermieter Das vom amt sagen musst!