Hallo
Ich hatte letztens einen Unfall (Unfallgegnerin Schuld)
jetzt kam endlich das Gutachten des Sachverständigers.
In dem Gutachten wurde der Restwert mittels eines verbindlichen Kaufangebots von AUTOonline ermittelt. Zudem steht in dem Gutachten „Angebot …sofern sie das Unfallfahrzeug zu diesem Betrag (30€) nicht anderweitig veräußern können.
heißt das ich muss das Angebot annehmen? Oder ich kann das Fahrzeug höchstens für 30€ woanders verkaufen.
was wäre wenn ich es für mehr verkaufe aber sage ich hätte es nur für 30€ an einen Freund verkauft.
danke im Voraus