Ist das Angebot eines Marktschreiers verbindlich?

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Es duerfte sich hier gar nicht um ein "Angebot" (Antragung einer Vertragsschliessung) handeln, da der Marktschreier ja sicher die Frau Holzer nicht persoenlich angesprochen, sondern die Allgemeinheit zur Abgabe eines Kaufangebots aufgefordert haben wird. Eine solche Aufforderung ist aber sowieso nie verbindlich. Verbindlich wird es erst, wenn die Frau Holzer auf die Aufforderung eingeht und sagt: "Ja, ich kaufe die Raffel fuer 3 klingonische Kroeten" und der Marktschreier antwortet: "Ja, machen wir". Sagt der Marktschreier hingegen: "Noe, ich verkaufe nur fuer 5 klingonische Kroeten", muss Frau Holzer auch 5 Kroeten bezahlen oder es wird halt nichts mit dem Geschaeft.


Edding89  17.01.2021, 10:50

Genau, "Abgabe eines Kaufangebots" ist das entscheidende Stichwort. Wobei das Kaufangebot auch wortlos angenommen werden kann, indem sie dem Verkäufer drei Euro gibt.

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DerCaveman  17.01.2021, 10:54
@Edding89
Wobei das Kaufangebot auch wortlos angenommen werden kann, indem sie dem Verkäufer drei Euro gibt.

Nein, die wortlose Uebergabe der 3 Euro waere dann die Abgabe des Kaufangebots. Dessen (auch wortlose) Annahme durch den Haendler wuerde erst durch die Annahme der 3 Euro erfolgen. Er kann aber auch ablehnen.

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Edding89  17.01.2021, 11:12
@DerCaveman

Ja, stimmt, ich habe es ungeschickt formuliert. Wollte damit nur sagen, dass man nichts ausdrücklich aussprechen muss, wird ja auch an der Supermarktkasse nie gemacht, dennoch kommen gültige Kaufverträge zustande.

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nanfxD  17.01.2021, 10:49

Hab mal eben gegoogelt, hab nur den Verweis auf ein Buch gefunden. Danach soll das beim Marktschreier eine ad insertas personas sein. Sicherlich aber streitbar.

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DerCaveman  17.01.2021, 11:11
@nanfxD
Danach soll das beim Marktschreier eine ad insertas personas sein.

Hm ..., damit koenntest du sogar recht haben.

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Nein aus zwei Gründen.

  1. Es handelt sich nicht um ein Angebot, sondern um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
  2. Ein Angebot kann man nur sofort annehmen (§147 BGB).

147 I BGB, warum die nicht Anwesend sein sollen musst du neu erklären. Selbst über Abwesenden wäre es zu spät, da wäre es dann 147 II