Kleinanzeigen kauf verbindlich?
Hallo, ich habe bei Kleinanziegen ein Angebot abgegeben und dies wurde angenommen. Daraufhin habe ich dem Verkäufer geschrieben, das eine Zahlung nicht möglich ist. Wenige Tage später ist das angenommene Angebot weg und der Artikel wieder online. Jetzt droht mir der Verkäufer mit einem Anwalt, kann ich etwas tun?
2 Antworten
ja lieber Käufer, alle hacken im Netz auf den bösen Verkäufern rum,
ich verkaufe seit vielen Jahren ziemlich viel, privat und gewerblich und ich bin sehr stolz darauf immer 5 Sterne und Bestbewertungen zu erhalten
man ist dann schon ziemlich frustriert wenn dann die ach so lieben Käufer einfach nicht zahlen oder die Annahme verweigern
wenn du dieses Angebot machst und es wird angenommen kann der Verkäufer den Artikel erst einmal nicht weiterverkaufen, der Vorgang muss dann storniert werden , das müsstest eigentlich du machen, der Verkäufer hat jetzt den Ärger
natürlich wird er keinen Stress machen, macht ja keinen Sinn, ist ja wahrscheinlich nichts zu holen
aber vielleicht könnte man aus rein moralischen Gründen vor dem Kauf überlegen was man tut, die großen Unternehmen leiten automatisch gegen dich Schritte ein und der "Kleine" verbucht es unter Ulk, weil es zu aufwendig ist gegen dich vorzugehen, du kaufst aber nicht in einem Unternehmen sondern bei deines gleichen, ich wünsche weiterhin viel Spaß beim Shoppen, Sorry musste jetzt sein
Theoretisch hat der Verkäufer dort Recht
Wenn du ihm ein Angebot gemacht hast und er hat dieses Angebot angenommen ist ein kaufvertrag entstanden
Ich vermute mal auf das fernabsatzgesetz brauchen wir uns hier nicht berufen wenn ich richtig liege in meine Annahme dass es sich um einen privatverkauf gehandelt hat
Ob der Verkäufer hier wirklich einen Anwalt durchsetzt ist fraglich hat er überhaupt schon Daten von dir soll ich eine Anwalt ist ziemlich teuer die Daten herausfinden zu lassen von dir ist noch teurer das alles ist Geld dass er erstmal vorstrecken muss das kann er sich aber tatsächlich von dir zurückholen sollte er vor einem Gericht Recht bekommen
Allerdings gehe ich mal davon aus dass jeder seriöse Anwalt ihm davon abraten wird du hast die verkaufssumme nicht geschrieben aber ich gehe mal nicht davon aus dass diese besonders hoch ist
Daher gehe ich nicht davon aus dass ein Verkäufer hier wirklich mit einem Anwalt gegen dich Vorgehen würde da hat es den Artikel wert um ein vielfaches übersteigen würde und es bleibt ja für den Verkäufer immer ein restrisiko dass du als Beklagter nicht zahlungsfähig bist
Da halte ich den wahren Wert für viel zu gering alleine ein beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt wurde 190 € zuzüglich Steuern kosten so durchschnittlich dass der Anwalt dann aktiv wird deine Daten abfragt dabei entstehen Kosten im höheren dreistelligen Bereich wenn nicht sogar im niedrigen vierstelligen Bereich
Auch wenn der Verkäufer dies rechtlich durchaus könnte glaube ich nicht dass er solche Summen vorausstreckt nur um die 90 € von dir zu bekommen für Ware die er ja noch hat und anderweitig verkaufen kann und sei es nur für 50 €
Ein recht dass er tatsächlich noch hat wäre wenn er es jetzt anderweitig verkauft dass er die Differenz von dir verlangen darf
Der Warenwert verläuft sich auf 90 euro.